Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 30, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

1) Der Landrat wird beauftragt, den Bau eines straßenbegleitenden Fahrradwegs neben der Landesstraße L 43 im Abschnitt 20 von Eisenhüttenstadt OT Diehlo bis zur Gemeinde Neuzelle OT Möbiskruge vorzuplanen und die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln.

 

2) Der Landrat wird beauftragt, diese Baumaßnahmen mit dem Land Brandenburg abzustimmen und die Übernahme von Kosten durch das Land zu klären.

 

3) Der Landrat wird beauftragt, für den Bau dieses Fahrradweges die erreichbaren Fördermittel zu beantragen.

 

 


Herr Fachtan erläutert den Antrag, betont, dass er hier eine Schnittstelle zwischen der Arbeit der Landes- und Kreisverwaltung sehe. Es sei offensichtlich, dass die Landesstraßen sich in einem schlechten Zustand befinden und das Land trotzdem nicht tätig wird. Die Betroffen bräuchten daher die Unterstützung des Landkreises. Er erkenne die ersten Bemühungen, der Antrag sollte diesen Nachdruck verleihen, gegenüber der Landesregierung tätig zu werden.

 

Herr Dr. Pech weist darauf hin, dass der Antrag nicht rechtskonform mit der Situation sei, mit der der Landkreis umgehen müsse. Der Landkreis könne nicht eigenmächtig Maßnahmen an Landesstraßen einleiten und vorab Mittel dafür aufwenden.

Deshalb habe seine Fraktion einen Antrag eingereicht, der mit der bestehenden Rechtlage übereinstimme und mit dem der Kreistag seine Absicht bekunden könne. Man könne sich nicht über das Landesrecht hinwegsetzen.

 

Herr Dr. Zeschmann sieht die beiden Anträge als nicht zielführend, da alle bisherigen Verhandlungen mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen erfolglos geblieben seien und die Landesstraßen in die Zuständigkeit des Landtages fallen würden. Dort habe er das Thema bereits aufgegriffen.

 

Herr Papendieck bezieht sich auf die Informationen über bereits geführte Gespräche und bestehendes Handeln. Daher sehe er keinen Bedarf zur Beschlussfassung.

 

Herr Fachtan betont noch einmal, dass ein deutliches Zeichen gesetzt werden müsse und fordert zum Handeln auf. Weiterhin führt er aus, dass eine Kostenschätzung die Grundlage darstelle, dem Land gegenüber zu treten. Parallel befürworte er das Tätigwerden gegenüber dem Landtag.

 

Herr Dr. Mernitz befürworte das Tätigwerden, es dürfe nicht länger abgewartet werden.

 

Herr Gehm informiert, dass im Bauausschuss über die Kosten gesprochen worden sei. Bei der Erwägung müsse berücksichtigt werden, dass der Radweg aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich sei und in Zusammenarbeit mit der Stadt Eisenhüttenstadt und dem Amt Neuzelle nach einer Lösung gesucht werden müsse. Das Land habe bisher nicht reagiert und diese Angelegenheit auch nicht in den Bedarfsplan aufgenommen. Es werde nach Lösungen auf kommunaler Ebene gesucht. Jedoch warne er davor, das Land aus der Verantwortung zu nehmen.

 

Herr Dr. Pech ergreift noch einmal das Wort und erklärt, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE (unter TOP 12) eingereicht worden sei, weil der Antrag der Fraktion AfD in den Ausschüssen Ablehnung erfahren habe, da dieser nicht rechtskonform sei.

Jedoch müsse das Problem aufgegriffen und als Bekenntnis des Kreistages an die Landesregierung gerichtet werden.

 

Im Ergebnis der Diskussion zieht Herr Fachtan Punkt 1 des Antrages zurück, jedoch blieben die Punkte 2 und 3.

 

Herr Dr. Berger bittet um Abstimmung.