Sitzung: 08.12.2021 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 30, Enthaltungen: 3
Vorlage: 20/AfD/2021
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag möge beschließen:
1) Der Landrat wird beauftragt, den Bau eines straßenbegleitenden
Fahrradwegs neben der Landesstraße L 43 im Abschnitt 20 von Eisenhüttenstadt OT
Diehlo bis zur Gemeinde Neuzelle OT Möbiskruge vorzuplanen und die
voraussichtlichen Kosten zu ermitteln.
2) Der Landrat wird beauftragt, diese Baumaßnahmen
mit dem Land Brandenburg abzustimmen und die Übernahme von Kosten durch das
Land zu klären.
3) Der Landrat wird beauftragt, für den Bau dieses Fahrradweges
die erreichbaren Fördermittel zu beantragen.
Herr Fachtan erläutert den
Antrag, betont, dass er hier eine Schnittstelle zwischen der Arbeit der Landes-
und Kreisverwaltung sehe. Es sei offensichtlich, dass die Landesstraßen sich in
einem schlechten Zustand befinden und das Land trotzdem nicht tätig wird. Die
Betroffen bräuchten daher die Unterstützung des Landkreises. Er erkenne die
ersten Bemühungen, der Antrag sollte diesen Nachdruck verleihen, gegenüber der
Landesregierung tätig zu werden.
Herr Dr. Pech weist darauf
hin, dass der Antrag nicht rechtskonform mit der Situation sei, mit der der
Landkreis umgehen müsse. Der Landkreis könne nicht eigenmächtig Maßnahmen an
Landesstraßen einleiten und vorab Mittel dafür aufwenden.
Deshalb habe seine Fraktion
einen Antrag eingereicht, der mit der bestehenden Rechtlage übereinstimme und
mit dem der Kreistag seine Absicht bekunden könne. Man könne sich nicht über
das Landesrecht hinwegsetzen.
Herr Dr. Zeschmann sieht die
beiden Anträge als nicht zielführend, da alle bisherigen Verhandlungen mit dem
Landesbetrieb für Straßenwesen erfolglos geblieben seien und die Landesstraßen
in die Zuständigkeit des Landtages fallen würden. Dort habe er das Thema
bereits aufgegriffen.
Herr Papendieck bezieht sich
auf die Informationen über bereits geführte Gespräche und bestehendes Handeln.
Daher sehe er keinen Bedarf zur Beschlussfassung.
Herr Fachtan betont noch
einmal, dass ein deutliches Zeichen gesetzt werden müsse und fordert zum
Handeln auf. Weiterhin führt er aus, dass eine Kostenschätzung die Grundlage
darstelle, dem Land gegenüber zu treten. Parallel befürworte er das Tätigwerden
gegenüber dem Landtag.
Herr Dr. Mernitz befürworte
das Tätigwerden, es dürfe nicht länger abgewartet werden.
Herr Gehm informiert, dass im
Bauausschuss über die Kosten gesprochen worden sei. Bei der Erwägung müsse
berücksichtigt werden, dass der Radweg aus Verkehrssicherheitsgründen
erforderlich sei und in Zusammenarbeit mit der Stadt Eisenhüttenstadt und dem
Amt Neuzelle nach einer Lösung gesucht werden müsse. Das Land habe bisher nicht
reagiert und diese Angelegenheit auch nicht in den Bedarfsplan aufgenommen. Es
werde nach Lösungen auf kommunaler Ebene gesucht. Jedoch warne er davor, das
Land aus der Verantwortung zu nehmen.
Herr Dr. Pech ergreift noch
einmal das Wort und erklärt, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE (unter TOP
12) eingereicht worden sei, weil der Antrag der Fraktion AfD in den Ausschüssen
Ablehnung erfahren habe, da dieser nicht rechtskonform sei.
Jedoch müsse das Problem
aufgegriffen und als Bekenntnis des Kreistages an die Landesregierung gerichtet
werden.
Im Ergebnis der Diskussion
zieht Herr Fachtan Punkt 1 des Antrages zurück, jedoch blieben die Punkte 2 und
3.
Herr Dr. Berger bittet um
Abstimmung.