Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 28, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

  1. Der § 2 „Teilnahme an Sitzungen“ wird um einen Absatz 5 ergänzt:

„Die Sitzungen des öffentlichen Teils des Kreistages werden per Livestream übertragen.“

 

  1. Der § 4 „Tagesordnung“ wird um einen Absatz 4 ergänzt:

„Der Geschäftsbericht des Landrates muss sachgerecht sein, auf die aktuellen Probleme und Erfordernisse des Landkreises Oder-Spree eingehen und ist politisch neutral zu gestalten.

Darauf folgend hat jede Fraktion das Recht auf den Bericht zu antworten bzw. dazu Stellung zu beziehen. Dafür stehen jeder Fraktion 5 Min. Redezeit zur Verfügung.“

 

  1. Der § 4 „Tagesordnung“ wird um einen Absatz 5 ergänzt:

„Jede Tagesordnung enthält einen Top „Fragestunde“ unter dem die Kreistagsabgeordneten dem Landrat, den Beigeordneten und den Dezernenten Fragen stellen können. Dabei kann jeder Abgeordnete nur eine Frage und ggf. noch ein Nachfrage zur Beantwortung stellen. Diese „Fragestunde“ darf nicht länger als eine Stunde andauern.“

 

  1. Der Absatz 1 des § 12 „Begrenzung der Redezeit“ wird folgt geändert:

„Die Redezeit im Kreistag beträgt für alle Teilnehmer/Redner 5 Min. pro Tagesordnungspunkt. Ausnahmen für einzelne Redner sind möglich, wenn sie mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.“

 

  1. Es wird ein neuer § 10 „Generaldebatte“ eingefügt:

„Eine Generaldebatte kann von einem Zehntel der Anzahl der Abgeordneten des Kreistags oder einer Fraktion beantragt werden und ist sodann vom Vorsitzenden auf die Tagesordnung zu setzen. Ansonsten findet die Generaldebatte mindestens einmal im Jahr statt. Hier hat jede Fraktion 20 Minuten Redezeit, die verschiedene Redner aufgeteilt werden kann.“

 


Herr Dr. Berger informiert die Anwesenden über den Werdegang der Erarbeitung der nun vorliegenden Beschlussvorlage zum TOP 42 unter Beteiligung der Mitglieder des Geschäftsordnungs- und Petitionsausschusses (GSO) unter Einbeziehung der Fraktionsvorsitzenden. Man hätte über sämtliche Änderungen bzw. auch ohne Änderung diskutiert und mehrheitlich beschlossen.

 

Er bittet Herrn Dr. Zeschmann, den nunmehr vorliegenden Antrag der Fraktion BVB/Freie Wähler zu erläutern. Dieser bittet darum, die Tagesordnungspunkte 41 und 42 zusammen zu behandeln, denn es seien nach der oben bezeichneten Beratung vier Punkte als Vorschlag zur Diskussion im Kreistag aufgenommen worden. Es bleibe auch nach der Prüfung durch das Rechtsamt strittig, dass man über das, was in der Kommunalverfassung geregelt sei, nicht hinausgehen dürfe. Insoweit vermisse er den Absatz 4 in § 1 des Entwurfes der Geschäftsordnung (GO). Er vertrete – im Namen seiner Fraktion – die Auffassung, dass Regelungen, die weitergingen, aufgenommen werden könnten und beantrage, Absatz 4 in § 1 aufzunehmen:

 

(4) Ein Kreistag ist unter Einhaltung der Ladungsfristen unverzüglich einzuberufen, wenn mindestens ein Zehntel der gesetzlichen Anzahl der Abgeordneten oder eine Fraktion oder der Hauptverwaltungsbeamte unter Angabe des Beratungsgegenstandes die Einberufung verlangen.   

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass jeder zur Diskussion gestellte Paragraph mit entsprechender Änderung einzeln abzustimmen sei, und zwar § 1 Abs. 4, § 4 Abs. 4, § 7 Abs. 2 und § 12 Abs. 1, da hierzu Stellungnahmen des Rechtsamtes/der Kommunalaufsicht und Vorschläge aus der Diskussion vorlägen.

 

Herr Dr. Zeschmann ergänzt, dass in der erweiterten Beratung des GSO die mehrheitliche Zustimmung vorgelegen hätte. Weiterhin erläutert er die im Antrag enthaltenen Details; die einzelnen Punkte sollten einzeln abgestimmt werden. Punkt 4 würde er zurückziehen, wenn der Vorschlag der Redezeit von fünf Minuten aufgenommen werden würde.

 

Herr Schroeder bringt zum Ausdruck, dass er bezüglich des Antrages der Fraktion BVB/Freie Wähler anderer Rechtauffassung sei. So hätte er bereits darauf hingewiesen, dass eine Übertragung der Kreistagssitzung per Live-Stream erhebliche Risiken der Beschlussfähigkeit mit sich bringe, wenn die Übertragung z. B. ausfalle. Er bittet um Beachtung der damit verbundenen Kostenstruktur mit sich bringe.

Ebenso sehe er eine gewisse Ambivalenz der Demokratie im Zusammenhang der Berichterstattung des Landrates und der geforderten Diskussion darüber, denn eine sachgerechte Information über die Ergebnisse der Arbeit der Verwaltung stelle einen Sachstandsbericht und kein politisches Instrument dar.  Bezüglich der Fragestunde verweist er auf die bereits bestehende Möglichkeit hin, schriftlich formulierte Fragen im Vorfeld einzureichen. Die Frage zur Redezeit erübrige sich, da diese auf Antrag zur Geschäftsordnung in der jetzigen Form ausgedehnt werden könne. Generaldebatten in einem Organ der kommunalen Selbstverwaltung würden zu viel Zeit für die restliche Arbeit der Abgeordneten in Anspruch nehmen, daher lehne er diese ab. Stattdessen sollten zielgerichtete Anträge gestellt werden, um Prozesse auf den Weg zu bringen.

 

Herr Papendieck bezieht sich auf die umfangreichen Diskussionen über die eingereichten Änderungsanträge im GSO. Er verstehe nicht, warum bereits besprochene und zum Teil abgelehnte Anträge erneut eingereicht wurden. In Bezug auf die geforderte Änderung der Redezeit bzw. die Aussprache zum Geschäftsbericht vertrete er die Auffassung, dass die Kreistagssitzungen uneffektiv in die Länge gezogen werden würden. In den Ausschusssitzungen bestünde hierfür ausreichend Möglichkeit. 

 

Frau Scheufele stellt in Frage, warum z. B. der Mobilitätsbeirat unter anderem aus Gründen des zusätzlichen Zeitaufwandes für die Arbeit abgelehnt worden sei, jedoch mit dem Antrag ein wesentlich höherer Aufwand für ein anderes Gremium gefordert werde.

Bezüglich des Livestreams könne sie sich eine größere Teilhabe der Öffentlichkeit vorstellen und informiert über die probeweise Durchführung in der SVV Erkner. Sie warne jedoch vor unpersönlichen oder politischen Selbstdarstellungen.

 

Frau B. Lehmann spricht sich wegen der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Liveübertragung aus und berichtet ebenso über Erfahrungen ihrer Zuschaltung bei Sitzungen der SVV Erkner.

Sie denke, es wäre der richtige Weg, die Verwaltung zur Suche nach Möglichkeiten der Einführung zu beauftragen.

 

Herr Dr. Mühlberg schließt sich bezüglich des Livestreams der Auffassung von Herrn Dr. Zeschmann an, die digitale Übertragung sollte zur Normalität gehören.

 

Der Landrat, Herr Lindemann, sieht in der Liveübertragung ein Für und Wider und nimmt Bezug auf die von Herrn Schroeder angesprochenen Probleme. Es sei nicht hinreichend geklärt, dass rechtssicher übertragen werden könne. Er berichtet, dass sich der Landkreistag bereits mit dem Thema befasst und dagegen ausgesprochen habe, da negative Erfahrungen existierten. Populisten und Selbstdarsteller hätten ihre Bühne, Vorgänge würden in die Länge gezogen und das ohne produktiven Mehrwert.

Den Sinn des Punktes zwei des Antrages könne er nicht nachvollziehen, einerseits sollte der Bericht des Landrates politisch neutral gehalten werden, andererseits wünsche der Kreistag als politisches Gremium Kritik zu üben. Der Landrat sei ein kommunaler Wahlbeamter, zudem auch vollwertiges Mitglied des Kreistages. Insofern könne man ihn nicht politisch mundtot machen. Und das gleich gar nicht durch eine Geschäftsordnung des Kreistages. Hier seien immerhin Grundrechte betroffen. Der Landrat habe lediglich in Ausübung seiner Amtspflichten nach außen parteipolitische Neutralität zu wahren. Die Grenzen ziehe hier das Beamtenrecht. Eine Veranlassung für die beabsichtigte Regelung sehe er im Übrigen nicht.

 

Herr Dr. Stiller moniert die neue Version des Entwurfes der Geschäftsordnung und bezieht sich dabei auf die „Lesefassung“, nicht jedoch auf die zur Diskussion stehende Synopse.

Er befürworte die Liveübertragung; der Auffassung des Landkreistages müsse nicht immer mehrheitlich zugestimmt werden. Die vorgebrachten Argumente sollten diskutiert werden.

Der weitere Redebeitrag ist als Anlage beigefügt.

 

Herr Dr. Zeschmann geht auf den Antrag ein und nimmt die Änderung zum ersten Punkt wie folgt vor: „Die Sitzungen des öffentlichen Teils des Kreistages sollen grundsätzlich per Livestream übertragen.“ Er sehe die Notwendigkeit, um Transparenz und Miterlebbarkeit von Demokratie für die Bürger zu erhöhen.

Weiterhin ziehe er die Formulierung zurück, dass sachgerecht berichtet werden muss. Der Punkt zwei des Antrages würde somit lauten: „Nach dem Geschäftsbericht des Landrates hat jede Fraktion das Recht, auf den Bericht zu antworten bzw. dazu Stellung zu beziehen. Dafür stehen jeder Fraktion fünf Minuten Redezeit zur Verfügung“. Somit wäre jede Form von Irritation beseitigt.

Punkt 5 – Generaldebatte – kann gestrichen werden.

 

Herr Noack stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung: Es sollte abgestimmt werden.

 

Herr Hamacher ergänzt als letzter Redner die Worte von Herrn Dr. Zeschmann, dass er den Livestream der Kreistagssitzungen für erforderlich halte, um den Bürgern die Arbeit der Abgeordneten näher zu bringen, denn viele hätten nicht die Möglichkeit der Teilnahme an den Sitzungen.

 

Der Vorsitzende bittet um Abstimmung über den Antrag 23/BVB/Freie Wähler/2021:

 

1. „Die Sitzungen des öffentlichen Teils des Kreistages sollen grundsätzlich per Livestream übertragen werden.“

Abstimmungsergebnis: Ja: 24, Nein: 21, Enthaltung: 3,

mehrheitlich zugestimmt;

 

2. (Erster Anstrich wird gestrichen.) Nach dem Bericht des Landrates hat jede Fraktion das Recht, auf den Bericht zu antworten bzw. Stellung zu beziehen. Dafür stehen jeder Fraktion fünf Minuten Redezeit zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis: Ja: 18, Nein: 28, Enthaltungen: 3

mehrheitlich abgelehnt;

 

3. § 4 – wird um einen Absatz 5 ergänzt.

Abstimmungsergebnis: Ja: 18, Nein: 21, Enthaltung: 8

mehrheitlich abgelehnt.

 

Punkte 4 und 5 wurden zurückgezogen.