Sitzung: 09.02.2022 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Die Anfragen/Antworten wurden
diesem Tagesordnungspunkt hinterlegt und sind dort nachlesbar.
Eine Frage der Fraktion
FDP/B-J-A/BVFO zum Brand- und Katastrophenschutz sei noch nicht beantwortet
worden; Herr Buhrke nimmt dazu Stellung:
Das FKTZ besitze eine
bauordnungsrechtliche Nutzungserlaubnis, was Voraussetzung für den Betrieb sei;
über die Nutzung hätte man sich bereits ein Bild machen können. Wegen der
technischen Ausstattung und der Einrichtung müssten ständig Wartungsarbeiten
entsprechend gesetzlicher Vorschriften durchgeführt werden.
Der Zusammenhang FKTZ und die
weiteren Vorhaben zum Thema Tesla – Werksfeuerwehr/ Rettungszentrum – müssten
analytisch begründet werden.
Bezüglich der Fragen zum
Rettungszentrum verweise er auf die Beschlussvorlage unter TOP 16. Es handele
sich im Gegensatz zu einer Werksfeuerwehr um eine öffentliche Einrichtung mit
unterschiedlichen Schutzrichtungen. Auch hier sei im Vorfeld analytisch
gearbeitet und seien die Fachausschüsse mit einbezogen worden.
Es müsse beachtet werden,
dass eine Werksfeuerwehr keine Einrichtung des Landkreises sei, sondern eine
Anforderung aus dem Gesetz an große Unternehmen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.
Bezüglich des brand- und
katastrophenschutztechnischen Personals führt er aus, dass dieser Personenkreis
durch die Pandemie und die Afrikanische Schweinepest (ASP) zusätzlich mit
Aufgaben betraut worden sei, da sie die vorgeschriebenen Qualifikationen für
ihren jeweiligen Einsatz besäßen.
Die Besetzung der
Amtsleiterstelle im höheren feuerwehrtechnischen Dienst werde künftig anders
organisiert, die Aufgaben einer Verwaltungsleitung übertragen und der
feuerwehrtechnische Teil hauptamtlich besetzt (hauptamtlicher
Kreisbrandmeister).
Weiterhin liege eine Frage
von Bündnis 90/Die Grünen zum Luftverkehr vor. Herr Buhrke merkt dazu an, dass
hier der Landkreis nicht zuständig sei, sondern die Luftaufsichtsbehörde in
Zusammenarbeit Berlin und Brandenburg, in deren Aufgabenbereich der
Immissionsschutz und die Genehmigungen derartiger Anlagen falle. Im Landkreis
gebe es einen genehmigten Verkehrslandeplatz (Flughafen Pohlitz), der in Form
einer GmbH und in Zusammenarbeit mit den Städten Frankfurt (Oder),
Eisenhüttenstadt und dem Amt Schlaubetal betrieben werde, jedoch ohne Vergabe
von Start- und Landerechten. Es handele sich um eine verkehrliche Anlage, die
im Rahmen der Genehmigungen und Widmungen von jedermann bestimmungsgemäß
genutzt werden könne.