Die Anfragen/Antworten wurden diesem Tagesordnungspunkt hinterlegt und sind dort nachlesbar.

 

Eine Frage der Fraktion FDP/B-J-A/BVFO zum Brand- und Katastrophenschutz sei noch nicht beantwortet worden; Herr Buhrke nimmt dazu Stellung:

Das FKTZ besitze eine bauordnungsrechtliche Nutzungserlaubnis, was Voraussetzung für den Betrieb sei; über die Nutzung hätte man sich bereits ein Bild machen können. Wegen der technischen Ausstattung und der Einrichtung müssten ständig Wartungsarbeiten entsprechend gesetzlicher Vorschriften durchgeführt werden.

Der Zusammenhang FKTZ und die weiteren Vorhaben zum Thema Tesla – Werksfeuerwehr/ Rettungszentrum – müssten analytisch begründet werden.

Bezüglich der Fragen zum Rettungszentrum verweise er auf die Beschlussvorlage unter TOP 16. Es handele sich im Gegensatz zu einer Werksfeuerwehr um eine öffentliche Einrichtung mit unterschiedlichen Schutzrichtungen. Auch hier sei im Vorfeld analytisch gearbeitet und seien die Fachausschüsse mit einbezogen worden.

Es müsse beachtet werden, dass eine Werksfeuerwehr keine Einrichtung des Landkreises sei, sondern eine Anforderung aus dem Gesetz an große Unternehmen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.

Bezüglich des brand- und katastrophenschutztechnischen Personals führt er aus, dass dieser Personenkreis durch die Pandemie und die Afrikanische Schweinepest (ASP) zusätzlich mit Aufgaben betraut worden sei, da sie die vorgeschriebenen Qualifikationen für ihren jeweiligen Einsatz besäßen.

Die Besetzung der Amtsleiterstelle im höheren feuerwehrtechnischen Dienst werde künftig anders organisiert, die Aufgaben einer Verwaltungsleitung übertragen und der feuerwehrtechnische Teil hauptamtlich besetzt (hauptamtlicher Kreisbrandmeister).

     

Weiterhin liege eine Frage von Bündnis 90/Die Grünen zum Luftverkehr vor. Herr Buhrke merkt dazu an, dass hier der Landkreis nicht zuständig sei, sondern die Luftaufsichtsbehörde in Zusammenarbeit Berlin und Brandenburg, in deren Aufgabenbereich der Immissionsschutz und die Genehmigungen derartiger Anlagen falle. Im Landkreis gebe es einen genehmigten Verkehrslandeplatz (Flughafen Pohlitz), der in Form einer GmbH und in Zusammenarbeit mit den Städten Frankfurt (Oder), Eisenhüttenstadt und dem Amt Schlaubetal betrieben werde, jedoch ohne Vergabe von Start- und Landerechten. Es handele sich um eine verkehrliche Anlage, die im Rahmen der Genehmigungen und Widmungen von jedermann bestimmungsgemäß genutzt werden könne.