Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 18, Enthaltungen: 11

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge die folgende Erklärung beschließen:

 

Im Landkreis Oder-Spree als Optionskommune sind sowohl die allgemeinen Sätze der Grundsicherung als auch die Kosten der Unterkunft – bestehend aus Kaltmiete, Betriebs- und Heizkosten – Positionen des Kreishaushalts.

Für die Heizkosten hat der Landkreis wegen der gestiegenen Energiepreise in seinem Haushalt für 2022 gegenüber 2021 einen Zuwachs von 25% angesetzt. Die Berechtigten haben in diesem Falle einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstattung der angemessenen Kosten.

Die Strompreise, die einer ähnlichen Entwicklung unterlagen, sind jedoch aus dem Regelsatz zu bestreiten. Dessen marginale Erhöhung gleicht den tatsächlichen Mehraufwand bei weitem nicht aus.

Um Notlagen zu vermeiden, erwartet der Kreistag einen Ausgleich für die Preissteigerungen der Energiepreise im Regelsatz, der den tatsächlichen Aufwand deckt.

Der Landrat wird beauftragt, diese Forderung dem zuständigen Bundesministerium zu übermitteln.


Herr Dr. Pech erläutert den Antrag; er stelle ein Ergebnis der Diskussionen zum Kreishaushalt dar. Die Sachdarstellung ist dem Antrag zu entnehmen.

Er betont, dass die Berechtigten einen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme der tatsächlichen Kosten hätten. Die Steigerung der Energiekosten könnte nicht beeinflusst werden, daher müssten diese unabhängig vom Haushaltsansatz erstattet werden. Sollten hierdurch die haushaltsrechtlichen Grenzen überschritten werden, müsste es ggf. einen Nachtragshaushalt geben. Das betreffe jedoch nur die in der Kosten der Unterkunft enthaltenen Heizkosten. Darüber hinaus anfallende Stromkosten müssten aus dem Regelsatz bestritten werden, weswegen hier die tatsächlichen Zahlen wegen der gestiegenen Strompreise betrachtet werden müssten und für jeden Haushalt Mehrkosten bedeuten würden. Der Regelsatz wirke hierfür nicht ausreichend. Auch müsse betrachtet werden, dass der sogenannte Energiekostenausgleich nur für die Bezieher von Wohngeld gedacht sei. Es bestehe Handlungsbedarf, um diese Menschen zu unterstützen.

 

Herr Lindemann geht auf die Worte ein. Er verstehe, dass insbesondere prekär aufgestellte Haushalte momentan besonderen Belastungen ausgesetzt seien. Auf der anderen Seite müsse betrachtet werden, dass SGB-Leistungsbezieher Anspruch auf eine Regelleistung und darüber hinaus aus dem Sozialstaatsprinzip darauf hätten und dass diese auch bedarfsangemessen sei. Aus diesem Grunde werde diese immer wieder angepasst, ohne den Kreistag einzubeziehen, sondern durch den Bundestag. Die Diskussion müsse dort geführt und nach Lösungen gesucht werden. Inwieweit der vorliegende Antrag diese Entscheidungsfindung unterstütze, stelle er in Frage.

 

Frau Stahl unterstütze den Inhalt des Antrages, jedoch kritisiere sie die Formulierung. Es sei Bezug genommen worden auf die Sozialleistungsbezieher nach dem SGB II. Sie vermisse die Leistungsbezieher nach dem SGB XII, z. Bsp. Grundsicherung im Alter. Insoweit sei der Antrag einseitig und unvollständig formuliert. Rentner, Auszubildende, Studierende, Haushalte mit geringem Einkommen usw. müssten ebenso berücksichtigt werden.

Sie schlägt vor, den Antrag in den Sozialausschuss zu verweisen, um ausführlicher darüber beraten zu können.

 

Frau B. Lehmann bringt zum Ausdruck, dass mittels des Antrages Druck auf die Landes- und Bundesregierung ausgeübt werden sollte, um zu vermitteln, dass dieses Thema die Menschen bedrücke. Sie spreche sich gegen eine Verweisung in die Ausschüsse aus, da dringend Handlungsbedarf bestehe.

 

Herr Dr. Pech beantragt namentliche Abstimmung, auch zum Antrag auf Zurückverweisung.

 

Abstimmungsergebnisse (siehe auch Anlage):

1.: zum Antrag auf Zurückverweisung: Ja: 15, Nein: 35, Enthaltung 2; mehrheitlich abgelehnt;

2.: zum Antrag: Ja: 21, Nein: 18, Enthaltung: 11; mehrheitlich zugestimmt.