Sitzung: 09.02.2022 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 18, Enthaltungen: 11
Vorlage: 1/DIE LINKE/2022
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag möge die folgende Erklärung beschließen:
Im
Landkreis Oder-Spree als Optionskommune sind sowohl die allgemeinen Sätze der
Grundsicherung als auch die Kosten der Unterkunft – bestehend aus Kaltmiete,
Betriebs- und Heizkosten – Positionen des Kreishaushalts.
Für
die Heizkosten hat der Landkreis wegen der gestiegenen Energiepreise in seinem
Haushalt für 2022 gegenüber 2021 einen Zuwachs von 25% angesetzt. Die
Berechtigten haben in diesem Falle einen gesetzlichen Anspruch auf die
Erstattung der angemessenen Kosten.
Die
Strompreise, die einer ähnlichen Entwicklung unterlagen, sind jedoch aus dem
Regelsatz zu bestreiten. Dessen marginale Erhöhung gleicht den tatsächlichen
Mehraufwand bei weitem nicht aus.
Um
Notlagen zu vermeiden, erwartet der Kreistag einen Ausgleich für die
Preissteigerungen der Energiepreise im Regelsatz, der den tatsächlichen Aufwand
deckt.
Der
Landrat wird beauftragt, diese Forderung dem zuständigen Bundesministerium zu
übermitteln.
Herr Dr. Pech erläutert den
Antrag; er stelle ein Ergebnis der Diskussionen zum Kreishaushalt dar. Die
Sachdarstellung ist dem Antrag zu entnehmen.
Er betont, dass die
Berechtigten einen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme der tatsächlichen
Kosten hätten. Die Steigerung der Energiekosten könnte nicht beeinflusst
werden, daher müssten diese unabhängig vom Haushaltsansatz erstattet werden. Sollten
hierdurch die haushaltsrechtlichen Grenzen überschritten werden, müsste es ggf.
einen Nachtragshaushalt geben. Das betreffe jedoch nur die in der Kosten der
Unterkunft enthaltenen Heizkosten. Darüber hinaus anfallende Stromkosten
müssten aus dem Regelsatz bestritten werden, weswegen hier die tatsächlichen
Zahlen wegen der gestiegenen Strompreise betrachtet werden müssten und für
jeden Haushalt Mehrkosten bedeuten würden. Der Regelsatz wirke hierfür nicht
ausreichend. Auch müsse betrachtet werden, dass der sogenannte
Energiekostenausgleich nur für die Bezieher von Wohngeld gedacht sei. Es
bestehe Handlungsbedarf, um diese Menschen zu unterstützen.
Herr Lindemann geht auf die
Worte ein. Er verstehe, dass insbesondere prekär aufgestellte Haushalte
momentan besonderen Belastungen ausgesetzt seien. Auf der anderen Seite müsse
betrachtet werden, dass SGB-Leistungsbezieher Anspruch auf eine Regelleistung
und darüber hinaus aus dem Sozialstaatsprinzip darauf hätten und dass diese
auch bedarfsangemessen sei. Aus diesem Grunde werde diese immer wieder
angepasst, ohne den Kreistag einzubeziehen, sondern durch den Bundestag. Die
Diskussion müsse dort geführt und nach Lösungen gesucht werden. Inwieweit der
vorliegende Antrag diese Entscheidungsfindung unterstütze, stelle er in Frage.
Frau Stahl unterstütze den
Inhalt des Antrages, jedoch kritisiere sie die Formulierung. Es sei Bezug
genommen worden auf die Sozialleistungsbezieher nach dem SGB II. Sie vermisse
die Leistungsbezieher nach dem SGB XII, z. Bsp. Grundsicherung im Alter.
Insoweit sei der Antrag einseitig und unvollständig formuliert. Rentner,
Auszubildende, Studierende, Haushalte mit geringem Einkommen usw. müssten
ebenso berücksichtigt werden.
Sie schlägt vor, den Antrag
in den Sozialausschuss zu verweisen, um ausführlicher darüber beraten zu
können.
Frau B. Lehmann bringt zum
Ausdruck, dass mittels des Antrages Druck auf die Landes- und Bundesregierung
ausgeübt werden sollte, um zu vermitteln, dass dieses Thema die Menschen
bedrücke. Sie spreche sich gegen eine Verweisung in die Ausschüsse aus, da
dringend Handlungsbedarf bestehe.
Herr Dr. Pech beantragt namentliche Abstimmung, auch zum Antrag
auf Zurückverweisung.
Abstimmungsergebnisse (siehe auch Anlage):
1.: zum Antrag auf
Zurückverweisung: Ja: 15, Nein: 35, Enthaltung 2; mehrheitlich abgelehnt;
2.: zum Antrag: Ja: 21, Nein:
18, Enthaltung: 11; mehrheitlich zugestimmt.