Sitzung: 01.03.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
Frau
Zarling und Frau Kaiser, Amtsleiterin des Amtes für Ausländerangelegenheiten
und Integration übernehmen den Sachstandsbericht zu aktuellen Entwicklungen in
der Verwaltung.
§ dramatische Lage in der Ukraine und Auswirkungen möglicher
Flüchtlingsbewegungen führten zur Aktvierung eines Krisenstabs
§ 11.000 ukrainische Flüchtlinge werden Brandenburg vermutlich
erreichen – in den Landkreis kommen ca. 1.000
§ Möglichkeiten zur Unterbringung wurden aktiviert bzw.
reaktiviert
§ in den Gemeinschaftsunterkünften ist die Infrastruktur
vorhanden, sodass eine sofortige Belegung möglich ist
§ durch Abfragen der Bürgermeister und Amtsdirektoren konnte
zusätzlicher Wohnungsbestand aktiviert werden
§ dadurch aktueller Wohnungsbestand von 200-250 Wohnungen
§ die Ausländerbehörde erhält aktuell viele
aufenthaltsrechtliche Fragen durch Ukrainerinnen und Ukrainer
§ der EU Rat wird eine EU Richtlinie verfassen, um gesicherten
Aufenthalt nach Aufenthaltsgesetz für die ukrainischen Flüchtlinge zu
ermöglichen
§ insgesamt ist eine große Solidarität der Bevölkerung spürbar
Sachstand
Corona
§ aktuell sinkende Inzidenzen pro 100.000 Einwohner
§ Stand am 01.03.2022 7-Tage-Inzidenz: 1.472
§ 2.639 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen
§ 422 Todesfälle über den gesamten Erfassungszeitraum
§ die Impfquote liegt in Brandenburg bei 68,6%
§ der neue Impfstoff von Novavax soll vorzugsweise an
Mitarbeitende der Einrichtungen, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
unterliegen, ausgegeben werden
§ alle betroffenen Einrichtungen wurden angeschrieben und den
nichtimmunisierten Mitarbeitenden wurde ein Impfangebot unterbreitet
§ am Samstag (05.03.2022) kann mit diesen Impfungen begonnen
werden, die aus 2 Impfungen im Abstand von 3 Wochen bestehen
§ zeichnet sich ab, dass der Bedarf nicht so hoch ist, sodass
auch andere Interessenten den Impfstoff von Novavax erhalten können
§ das Gesundheitsamt muss die einrichtungsbezogene Impfpflicht
nach §20a des Infektionsschutzgesetztes umsetzen, dazu gibt es eine allgemeine
Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und
Verbraucherschutz
§ zum 15. März 2022 soll es ein Portal geben, worüber die
Einrichtungen Mitarbeitende ohne einen Nachweis über erfolgte Impfungen melden
§ auch eine Bewertung der Einrichtungen über mögliche
Auswirkungen auf den Betrieb bei Nichteinsatz des Personals ohne Impfschutz
kann über das Portal erfolgen
§ bei der Meldung von Mitarbeitenden startet dann das
Verwaltungsverfahren bestehend aus Anhörungsverfahren und eventuell am Ende mit
Aussprechen eines Betretungsverbotes
dies findet unter
einem Abwägungsprozess zur Aufrechterhaltung der medizinischen und ambulanten
Versorgung im Landkreis statt