Frau Zarling und Frau Kaiser, Amtsleiterin des Amtes für Ausländerangelegenheiten und Integration übernehmen den Sachstandsbericht zu aktuellen Entwicklungen in der Verwaltung.

 

§  dramatische Lage in der Ukraine und Auswirkungen möglicher Flüchtlingsbewegungen führten zur Aktvierung eines Krisenstabs

§  11.000 ukrainische Flüchtlinge werden Brandenburg vermutlich erreichen – in den Landkreis kommen ca. 1.000

§  Möglichkeiten zur Unterbringung wurden aktiviert bzw. reaktiviert

§  in den Gemeinschaftsunterkünften ist die Infrastruktur vorhanden, sodass eine sofortige Belegung möglich ist

§  durch Abfragen der Bürgermeister und Amtsdirektoren konnte zusätzlicher Wohnungsbestand aktiviert werden

§  dadurch aktueller Wohnungsbestand von 200-250 Wohnungen

§  die Ausländerbehörde erhält aktuell viele aufenthaltsrechtliche Fragen durch Ukrainerinnen und Ukrainer

§  der EU Rat wird eine EU Richtlinie verfassen, um gesicherten Aufenthalt nach Aufenthaltsgesetz für die ukrainischen Flüchtlinge zu ermöglichen

§  insgesamt ist eine große Solidarität der Bevölkerung spürbar

 

Sachstand Corona

 

§  aktuell sinkende Inzidenzen pro 100.000 Einwohner

§  Stand am 01.03.2022 7-Tage-Inzidenz: 1.472

§  2.639 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen

§  422 Todesfälle über den gesamten Erfassungszeitraum

§  die Impfquote liegt in Brandenburg bei 68,6%

§  der neue Impfstoff von Novavax soll vorzugsweise an Mitarbeitende der Einrichtungen, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, ausgegeben werden

§  alle betroffenen Einrichtungen wurden angeschrieben und den nichtimmunisierten Mitarbeitenden wurde ein Impfangebot unterbreitet

§  am Samstag (05.03.2022) kann mit diesen Impfungen begonnen werden, die aus 2 Impfungen im Abstand von 3 Wochen bestehen

§  zeichnet sich ab, dass der Bedarf nicht so hoch ist, sodass auch andere Interessenten den Impfstoff von Novavax erhalten können

§  das Gesundheitsamt muss die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach §20a des Infektionsschutzgesetztes umsetzen, dazu gibt es eine allgemeine Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

§  zum 15. März 2022 soll es ein Portal geben, worüber die Einrichtungen Mitarbeitende ohne einen Nachweis über erfolgte Impfungen melden

§  auch eine Bewertung der Einrichtungen über mögliche Auswirkungen auf den Betrieb bei Nichteinsatz des Personals ohne Impfschutz kann über das Portal erfolgen

§  bei der Meldung von Mitarbeitenden startet dann das Verwaltungsverfahren bestehend aus Anhörungsverfahren und eventuell am Ende mit Aussprechen eines Betretungsverbotes

dies findet unter einem Abwägungsprozess zur Aufrechterhaltung der medizinischen und ambulanten Versorgung im Landkreis statt