Der Tagesordnungspunkt wurde aufgrund von aktuellen öffentlichen Diskussionen aufgenommen.

Herr Schneider zeigte an Hand von Fotos die derzeitige Situation und die angedachten geplanten Veränderungen auf. Er verwies auf Widersprüche hinsichtlich der geplanten Straßenbreite.

Herr Gehm erläuterte den derzeitigen Sachstand zu den geplanten Bauarbeiten.

Der Grundsatzbeschluss stellt die allgemeine Arbeitsaufgabe dar, die mit dem Baubeschluss konkretisiert werden. Vor Ort gibt es einen begrenzten Straßenraum. Demnächst gibt es einen ankommenden Radweg, der im Ort keine Fortsetzung findet, was bei der Planung der Nebenanlagen zu beachten wäre. Des Weiteren wären die Erneuerung der Entwässerung und die Anpassung der Fahrbahn an die Bedingungen eines möglichen ÖPNV weitere Aufgabeninhalte. Träger der Straßenbaulast für die Straßen innerorts ist der Landkreis, für die Nebenanlagen die Gemeinde. Für die Gesamtmaßnahme sollte ein Kooperationsvertrag geschlossen werden. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde. Von Einwohnern gab es Einwendungen und Widerstände zur baulichen Gestaltung der Nebenanlagen. Im Endeffekt entschied sich die Gemeinde dafür, die Nebenanlagen nicht auszubauen. Im Ergebnis würde der Landkreis nur noch die vorhandene Fahrbahn ertüchtigen, ohne Erneuerung der Entwässerungsanlagen. Auf Grund der Probleme wird der Landkreis die angedachten Arbeiten ruhen lassen. Sollten innerhalb von 3 Jahre keine Aktivitäten erfolgen, müsste ein neuer Grundsatzbeschluss eingebracht.

Anfragen/Bemerkungen gab es zu folgenden Punkten:

-       bei der Planung die tatsächlichen Gegebenheiten beachten, Entwässerungsschächte sehen relativ neu aus (lt. Foto)

-       Landesstraße in einem nicht mehr sehr guten Zustand