Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 36, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt, den Landrat zu beauftragen, die Durchführungsanweisung zu § 22 SGB II Angemessenheitswerte, gültig ab 01.07.2021 mit Wirkung auf den 01.05.2022 dahingehend abzuändern, dass die folgenden Werte als angemessen anerkannt werden:

Die Angemessenheit der monatlichen Heizkosten richtet sich im Landkreis Oder-Spree nach den folgenden Werten:

Größe der Bedarfsgemeinschaft /Angemessene monatliche Heizkosten

1 Person       95,00 €
2 Personen 117,50 €
3 Personen 140,00 €
4 Personen 155,00 €
5 Personen 170,00 €.

 

 


Herr Fachtan trägt eine aktuelle Mitteilung des Bundestages bezüglich der allgemeinen Kostensteigerung vor, die unter anderem beinhalte, dass die Energiekosten rasant steigen würden. Jeder Haushalt würde zusätzlich enorm belastet werden, Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen, Handwerksbetriebe und kommunale Unternehmen würden betroffen und etliche Wirtschaftszweige gefährdet sein.

Der Antrag beinhalte eine Änderung der Zahlen, die für den Landkreis zutreffend seien und im Ermessensspielraum des Landkreises liegen würden. Insofern müsse nur eine interne Verwaltungsrichtlinie geändert werden, um finanzschwache Haushalte aufzufangen. 

 

Herr Schroeder zeigt sich über den Antrag erstaunt; es wäre bereits besprochen worden, dass laut SGB II umfangreichere Angaben bezüglich des Verbrauchs herangezogen werden würden und entsprechend eine angemessene Erstattung bereits erfolge. Das Ziel des Antrages gehe somit ins Leere.  

 

Herr Lindemann ergänzt, dass der Sachverhalt bereits besprochen worden sei und hier gesetzliche Grundlagen in Ansatz gebracht werden müssten, an die der Landkreis rechtlich gebunden sei. Die willkürliche Änderung einer Richtlinie oder eines Verfahrens sei unmöglich.

 

Der Vorsitzende bittet um Abstimmung.