Sitzung: 06.04.2022 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 36, Enthaltungen: 0
Vorlage: 5/AfD/2022/1
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt,
den Landrat zu beauftragen, die Durchführungsanweisung zu § 22 SGB II
Angemessenheitswerte, gültig ab 01.07.2021 mit Wirkung auf den 01.05.2022
dahingehend abzuändern, dass die folgenden Werte als angemessen anerkannt
werden:
Die Angemessenheit der monatlichen Heizkosten richtet sich im Landkreis
Oder-Spree nach den folgenden Werten:
Größe der Bedarfsgemeinschaft /Angemessene monatliche Heizkosten
1 Person 95,00 €
2 Personen 117,50 €
3 Personen 140,00 €
4 Personen 155,00 €
5 Personen 170,00 €.
Herr Fachtan trägt eine
aktuelle Mitteilung des Bundestages bezüglich der allgemeinen Kostensteigerung
vor, die unter anderem beinhalte, dass die Energiekosten rasant steigen würden.
Jeder Haushalt würde zusätzlich enorm belastet werden, Menschen mit kleinem und
mittlerem Einkommen, Handwerksbetriebe und kommunale Unternehmen würden
betroffen und etliche Wirtschaftszweige gefährdet sein.
Der Antrag beinhalte eine
Änderung der Zahlen, die für den Landkreis zutreffend seien und im
Ermessensspielraum des Landkreises liegen würden. Insofern müsse nur eine
interne Verwaltungsrichtlinie geändert werden, um finanzschwache Haushalte
aufzufangen.
Herr Schroeder zeigt sich
über den Antrag erstaunt; es wäre bereits besprochen worden, dass laut SGB II
umfangreichere Angaben bezüglich des Verbrauchs herangezogen werden würden und
entsprechend eine angemessene Erstattung bereits erfolge. Das Ziel des Antrages
gehe somit ins Leere.
Herr Lindemann ergänzt, dass
der Sachverhalt bereits besprochen worden sei und hier gesetzliche Grundlagen
in Ansatz gebracht werden müssten, an die der Landkreis rechtlich gebunden sei.
Die willkürliche Änderung einer Richtlinie oder eines Verfahrens sei unmöglich.
Der Vorsitzende bittet um
Abstimmung.