Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 1, Enthaltungen: 4

Es liegt erneut ein Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema der Tafeln vor (siehe auch Kreistagssitzung vom 06.04.2022). Herr Dr. Pech führt dazu aus, dass das Thema der Unterstützung der Tafeln ebenso auf die Tagesordnung gesetzt werden müsse und keinen Aufschub dulde. Die Fraktionen BVB/Freie Wähler und FDP/B-J-A/BVFO hätten sich bereits angeschlossen.

 

Der Vorsitzende bittet um Abstimmung über die Dringlichkeit des Antrages;

Abstimmungsergebnis: Ja: 18, Nein: 18. 

Der Vorsitzende merkt an, dass keine Mehrheit vorliege und die Dringlichkeit nicht gegeben sei.

 

Im Anschluss wird um Abstimmung über die Tagesordnung gebeten.

 

 

Der Landrat, Herr Lindemann, bittet um das Wort; er nimmt Bezug auf den gefassten Beschluss der Kreistagssitzung vom 06.04.2022 zum TOP 16: Kündigung der Partnerschaftsvereinbarung zwischen dem Landkreis Oder-Spree, dem Landkreis Sulecin sowie dem Ausführungskomitee der Region Hrodna, BV: 024/2022.

Nach nochmaliger Lesung des Beschlusstextes sei er zu dem Ergebnis gekommen, dass er diesen Beschluss nicht umsetzen könne. Einerseits aus rechtlichen Erwägungen - derzeit werde geprüft, ob der Beschluss gegen geltendes Recht verstoße -, denn seiner Auffassung nach, gebe es hierfür gewichtige Anhaltspunkte.  Andererseits werde er diesen Beschluss als Kommunalpolitiker nicht umsetzen, denn er werde nicht zu einer exekutiven Behörde in der letzten Diktatur  in Europa freundschaftliche Beziehungen knüpfen, zumal sich diese Region in einer Krisensituation bzw. im Krieg befinde. Die von den dort Verantwortlichen veröffentlichten Statements seien äußerst bedenklich und würden keinerlei Grundlage für freundschaftliche Beziehungen bilden.

Das Schreiben bezüglich der Bedenken hätte Herr Lindemann an die Kommunalaufsicht im Hause  zur Prüfung gesandt, um eine Klärung durch das Innenministerium herbeizuführen. Er würde mit dem Beschluss ein kommunalpolitisches Zeichen setzen und sehe er sich nicht in der Lage, die offizielle Linie der Bundesregierung in der Außenpolitik zu unterlaufen, was einem Kommunal-Wahlbeamten auch nicht gestattet sei. Er sei verpflichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung, dazu gehörten, die Menschen- und Bürgerrechte, die Freiheit aktiv zu vertreten, was in Belarus in keinster Weise gewährleistet sei.