Sitzung: 13.04.2022 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 1, Enthaltungen: 4
Es liegt erneut ein
Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema der Tafeln vor (siehe
auch Kreistagssitzung vom 06.04.2022). Herr Dr. Pech führt dazu aus, dass das
Thema der Unterstützung der Tafeln ebenso auf die Tagesordnung gesetzt werden
müsse und keinen Aufschub dulde. Die Fraktionen BVB/Freie Wähler und
FDP/B-J-A/BVFO hätten sich bereits angeschlossen.
Der Vorsitzende bittet um
Abstimmung über die Dringlichkeit des Antrages;
Abstimmungsergebnis: Ja: 18,
Nein: 18.
Der Vorsitzende merkt an,
dass keine Mehrheit vorliege und die Dringlichkeit nicht gegeben sei.
Im Anschluss wird um
Abstimmung über die Tagesordnung gebeten.
Der Landrat, Herr Lindemann,
bittet um das Wort; er nimmt Bezug auf den gefassten Beschluss der
Kreistagssitzung vom 06.04.2022 zum TOP 16: Kündigung der
Partnerschaftsvereinbarung zwischen dem Landkreis Oder-Spree, dem Landkreis
Sulecin sowie dem Ausführungskomitee der Region Hrodna, BV: 024/2022.
Nach nochmaliger Lesung des
Beschlusstextes sei er zu dem Ergebnis gekommen, dass er diesen Beschluss nicht
umsetzen könne. Einerseits aus rechtlichen Erwägungen - derzeit werde geprüft,
ob der Beschluss gegen geltendes Recht verstoße -, denn seiner Auffassung nach,
gebe es hierfür gewichtige Anhaltspunkte.
Andererseits werde er diesen Beschluss als Kommunalpolitiker nicht
umsetzen, denn er werde nicht zu einer exekutiven Behörde in der letzten
Diktatur in Europa freundschaftliche
Beziehungen knüpfen, zumal sich diese Region in einer Krisensituation bzw. im
Krieg befinde. Die von den dort Verantwortlichen veröffentlichten Statements
seien äußerst bedenklich und würden keinerlei Grundlage für freundschaftliche
Beziehungen bilden.
Das Schreiben bezüglich der
Bedenken hätte Herr Lindemann an die Kommunalaufsicht im Hause zur Prüfung gesandt, um eine Klärung durch
das Innenministerium herbeizuführen. Er würde mit dem Beschluss ein
kommunalpolitisches Zeichen setzen und sehe er sich nicht in der Lage, die
offizielle Linie der Bundesregierung in der Außenpolitik zu unterlaufen, was
einem Kommunal-Wahlbeamten auch nicht gestattet sei. Er sei verpflichtet, die
freiheitlich demokratische Grundordnung, dazu gehörten, die Menschen- und
Bürgerrechte, die Freiheit aktiv zu vertreten, was in Belarus in keinster Weise
gewährleistet sei.