Zu TOP 5

Bericht der Schuldnerberatungsstellen zu der Arbeit in 2021 – durch Diakonie, AWO, DRK, GefAS

 

(Aufstellung Anlage TOP 5 – Präsentation)

 

Herr Unger, Vorstand der Gesellschaft für Arbeit und Soziales e.V. (GefAS) stellt gesondert die Arbeit der Schuldnerberatungsstellen der GefAS ohne eine Präsentation vor.

 

Herr Unger erläutert, dass die Schuldnerberatung eine pflichtige Aufgabe des Landkreises ist und diese aktuell mit 200.000 € gefördert wird. Herr Unger fordert, dass die Schuldnerberatung als pflichtige Leistung aus der Richtlinie für freiwillige Leistungen herausgelöst und die vollständige Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen durch den Landkreis übernommen werden soll. Anderenfalls soll die bestehende Richtlinie modifiziert bzw. die Regelungen darin dynamisiert werden. Die Schuldnerberatung der GefAS habe einen enormen Zulauf an Schuldnern, der noch weiter steigen wird, so Herr Unger. 

 

Fragen

 

Frau Zarling ergänzt, dass die Schuldnerberatung eine pflichtige Aufgabe ist, jedoch Art und Umfang der Förderung in der Entscheidung des Landkreises Oder-Spree liegt. Die Höhe der Förderung wurde aufgrund von rückläufigen Neuzugängen in den Beratungsstellen in den letzten Jahren gesenkt. Auch die Sparkasse Oder-Spree hat die Fördersumme gesenkt. Im Austausch mit den Schuldnerberatungsstellen in einer Gesprächsrunde vom 20.04.22 wurde besprochen, dass die Zahlen aus den Zeiten der Pandemie nicht mit den Zahlen der anderen Jahre verglichen werden können, da teilweise alternative Leistungserbringungen (Beratungen per Telefon etc.) realisiert werden mussten. Die Verwaltung hat in dieser Beratung bereits signalisiert, dass die Leistungen der Schuldnerberatungsstellen aus der aktuellen Richtlinie herausgelöst werden können, sich daran allerdings vergaberechtliche Vorschriften schließen würden, so Frau Zarling. Das würde dazu führen, dass die Leistung entsprechend ausgeschrieben werden müsste. In der Beratung vom 20.04.2022 hat sich die Mehrheit der Schuldnerberatungsstellen für die Fortführung der Sockelfinanzierung und Fallkostenpauschale ausgesprochen, um die anfallenden fixen Kosten abzusichern.

 

Frau Freninez möchte zum einen wissen, ob sich die Sparkasse weiterhin an der Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen beteiligt und in welcher Höhe. Zum anderen erkundigt sie sich nach möglichen Differenzen bei der Bezahlung der Schuldnerberaterinnen und -berater.

 

Die Sparkasse Oder- Spree zahlt 32.000 € als Zuschuss an die Schuldnerberatungsstellen, informiert Frau Zarling. Herr Thieme berichtet, dass die Schuldnerberaterinnen und -berater unterschiedlich bezahlt werden.

 

Welche Schuldnerberatungsstellen von der Reduzierung der Fördermittel betroffen sind, möchte Herr Fachtan wissen.

 

Frau Zarling erklärt, dass es bei allen Schuldnerberatungsstellen aufgrund der rückläufigen Neuzugänge zu einer Reduzierung kam.

 

Weiter fragt Herr Fachtan, welche Forderungen bzw. welches Selbstverständnis die Schuldnerberatungsstellen haben. Bei der GefAS hat er die Forderung nach einer Vollfinanzierung registriert. Die Forderungen der Vertreter der LIGA Brandenburg und der Verwaltung möchte er nochmals genauer herausgearbeitet haben.

 

Herr Thieme als Vertreter der LIGA formuliert, dass wenn Schuldnerberatungsstellen als pflichtig bezeichnet werden, diese auch vollumfänglich finanziert werden sollten.

 

Frau Zarling erläutert, dass die Abstimmung mit den Trägern über die Art und den Umfang der Förderung als eine vollumfängliche angemessene Förderung zu verstehen ist.

 

Ergänzend berichtet Frau Lauke, dass im Gesetz von einer angemessenen Förderung zu lesen ist und diese die Verwaltung festlegt.

 

Herr Dr. Pech fasst zusammen, dass er verstanden habe, dass es über den Berichtszeitraum steigende Fallzahlen und steigende Personalkosten gibt. Daraus ergibt sich für ihn die Entwicklung, dass trotz steigender Fallzahlen, Personal eingespart werden muss. Er fordert eine Regelung, die für die Beratungsstellen auskömmlich ist und nicht allein durch die Verwaltung bemessen wird. Als Vorschlag um dies zu lösen, nennt er die Erarbeitung einer begründeten Aussage bzw. Darstellung der Zahlen und Kosten der Schuldnerberatungsstellen, um diese für den kommenden Haushaltsplan zu berücksichtigen.

 

Herr Hamacher fragt, warum die Sparkasse einen Zuschuss an die Schuldnerberatungsstellen auszahlt, obwohl es ein Unternehmen des Landkreises ist.

 

Frau Zarling erläutert, dass die Bezuschussung ein gesetzlicher Auftrag aller Sparkassen ist.

 

Frau Heinrich resümiert, dass der Arbeitsauftrag bzw. die Bitte an die Schuldnerberatungsstellen, die Erarbeitung einer Darstellung der tatsächlichen Entwicklungen und Bedarfe im Jahr 2022 ist. Weiterer Inhalt soll das Aufzeigen einer auskömmlichen Finanzierung sein, um der pflichtigen Aufgabe gerecht werden zu können sowie die Aufbereitung der Bezahlung des Personals. Alle Aspekte sollen in Abstimmung mit der Verwaltung bis zur nächsten Haushaltsplanung vorliegen.