Sitzung: 03.05.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
Zu TOP 5 |
Bericht der Schuldnerberatungsstellen zu
der Arbeit in 2021 – durch Diakonie, AWO, DRK, GefAS |
(Aufstellung
Anlage TOP 5 – Präsentation)
Herr Unger,
Vorstand der Gesellschaft für Arbeit und Soziales e.V. (GefAS) stellt gesondert
die Arbeit der Schuldnerberatungsstellen der GefAS ohne eine Präsentation vor.
Herr Unger
erläutert, dass die Schuldnerberatung eine pflichtige Aufgabe des Landkreises
ist und diese aktuell mit 200.000 € gefördert wird. Herr Unger fordert,
dass die Schuldnerberatung als pflichtige Leistung aus der Richtlinie für
freiwillige Leistungen herausgelöst und die vollständige Finanzierung der
Schuldnerberatungsstellen durch den Landkreis übernommen werden soll.
Anderenfalls soll die bestehende Richtlinie modifiziert bzw. die Regelungen
darin dynamisiert werden. Die Schuldnerberatung der GefAS habe einen enormen
Zulauf an Schuldnern, der noch weiter steigen wird, so Herr Unger.
Fragen
Frau Zarling
ergänzt, dass die Schuldnerberatung eine pflichtige Aufgabe ist, jedoch Art und
Umfang der Förderung in der Entscheidung des Landkreises Oder-Spree liegt. Die
Höhe der Förderung wurde aufgrund von rückläufigen Neuzugängen in den
Beratungsstellen in den letzten Jahren gesenkt. Auch die Sparkasse Oder-Spree
hat die Fördersumme gesenkt. Im Austausch mit den Schuldnerberatungsstellen in
einer Gesprächsrunde vom 20.04.22 wurde besprochen, dass die Zahlen aus den
Zeiten der Pandemie nicht mit den Zahlen der anderen Jahre verglichen werden
können, da teilweise alternative Leistungserbringungen (Beratungen per Telefon
etc.) realisiert werden mussten. Die Verwaltung hat in dieser Beratung bereits
signalisiert, dass die Leistungen der Schuldnerberatungsstellen aus der
aktuellen Richtlinie herausgelöst werden können, sich daran allerdings
vergaberechtliche Vorschriften schließen würden, so Frau Zarling. Das würde
dazu führen, dass die Leistung entsprechend ausgeschrieben werden müsste. In
der Beratung vom 20.04.2022 hat sich die Mehrheit der Schuldnerberatungsstellen
für die Fortführung der Sockelfinanzierung und Fallkostenpauschale
ausgesprochen, um die anfallenden fixen Kosten abzusichern.
Frau Freninez
möchte zum einen wissen, ob sich die Sparkasse weiterhin an der Finanzierung
der Schuldnerberatungsstellen beteiligt und in welcher Höhe. Zum anderen
erkundigt sie sich nach möglichen Differenzen bei der Bezahlung der
Schuldnerberaterinnen und -berater.
Die
Sparkasse Oder- Spree zahlt 32.000 € als Zuschuss an die
Schuldnerberatungsstellen, informiert Frau
Zarling. Herr Thieme berichtet,
dass die Schuldnerberaterinnen und -berater unterschiedlich bezahlt werden.
Welche
Schuldnerberatungsstellen von der Reduzierung der Fördermittel betroffen sind,
möchte Herr Fachtan wissen.
Frau Zarling
erklärt, dass es bei allen Schuldnerberatungsstellen aufgrund der rückläufigen
Neuzugänge zu einer Reduzierung kam.
Weiter
fragt Herr Fachtan, welche
Forderungen bzw. welches Selbstverständnis die Schuldnerberatungsstellen haben.
Bei der GefAS hat er die Forderung nach einer Vollfinanzierung registriert. Die
Forderungen der Vertreter der LIGA Brandenburg und der Verwaltung möchte er
nochmals genauer herausgearbeitet haben.
Herr Thieme als
Vertreter der LIGA formuliert, dass wenn Schuldnerberatungsstellen als
pflichtig bezeichnet werden, diese auch vollumfänglich finanziert werden
sollten.
Frau Zarling
erläutert, dass die Abstimmung mit den Trägern über die Art und den Umfang der
Förderung als eine vollumfängliche angemessene Förderung zu verstehen ist.
Ergänzend
berichtet Frau Lauke, dass im Gesetz
von einer angemessenen Förderung zu lesen ist und diese die Verwaltung
festlegt.
Herr Dr. Pech
fasst zusammen, dass er verstanden habe, dass es über den Berichtszeitraum
steigende Fallzahlen und steigende Personalkosten gibt. Daraus ergibt sich für
ihn die Entwicklung, dass trotz steigender Fallzahlen, Personal eingespart
werden muss. Er fordert eine Regelung, die für die Beratungsstellen auskömmlich
ist und nicht allein durch die Verwaltung bemessen wird. Als Vorschlag um dies
zu lösen, nennt er die Erarbeitung einer begründeten Aussage bzw. Darstellung der
Zahlen und Kosten der Schuldnerberatungsstellen, um diese für den kommenden
Haushaltsplan zu berücksichtigen.
Herr Hamacher fragt,
warum die Sparkasse einen Zuschuss an die Schuldnerberatungsstellen auszahlt,
obwohl es ein Unternehmen des Landkreises ist.
Frau Zarling
erläutert, dass die Bezuschussung ein gesetzlicher Auftrag aller Sparkassen
ist.
Frau Heinrich
resümiert, dass der Arbeitsauftrag bzw. die Bitte an die
Schuldnerberatungsstellen, die Erarbeitung einer Darstellung der tatsächlichen
Entwicklungen und Bedarfe im Jahr 2022 ist. Weiterer Inhalt soll das Aufzeigen
einer auskömmlichen Finanzierung sein, um der pflichtigen Aufgabe gerecht
werden zu können sowie die Aufbereitung der Bezahlung des Personals. Alle
Aspekte sollen in Abstimmung mit der Verwaltung bis zur nächsten
Haushaltsplanung vorliegen.