Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Siebke übergibt Frau Franz-Zirwer, kommissarische Amtsleiterin vom Schulverwaltungsamt das Wort.

 

Frau Franz-Zirwer teilt mit, dass vom aktuellen Schulspeisenversorgers Firma Saxonia Catering GmbH & Co. KG eine außerordentliche Kündigung für die Bereiche Beeskow, Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde vorliegt. Die Kündigung ist auf die geringe bzw. rückläufige Anzahl an Essenteilnehmern zurückzuführen. Dadurch können die anfallenden Kosten nicht mehr gedeckt werden. Vom Schulverwaltungsamt wurde eine neue Ausschreibung für die Essenversorgung ausgelöst. Die Ausschreibung läuft mit einer verkürzten Ausschreibungsfrist, aufgrund der Dringlichkeit.

 

Des Weiteren teilt Frau Franz-Zirwer mit, dass das Ministerium beabsichtigt am OSZ Oder-Spree den neuen Beruf Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau mit Beginn des neuen Schuljahres einzurichten. Dazu liegt ein Entwurf vom MBJS vor. Es sind hierzu Vorabstimmungen mit den zuständigen Stellen des Landes Brandenburg, dem OSZ und den Ausbildern der BASF, dem BER, der ArcelorMitall und der Tesla erfolgt, mit dem Ziel der Einrichtung einer Landesfachklasse für den dualen Ausbildungsberuf am OSZ Oder-Spree Standort Eisenhüttenstadt. Derzeit werden die Auszubildenden aus Brandenburg in Niedersachsen beschult und ausgebildet. Es ist beabsichtigt durch das MBJS nach fachlicher Prüfung das OSZ Oder-Spree als neuen Ausbildungspartner im Beruf Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau festzulegen. Was spricht für das OSZ Oder-Spree aus Sicht des MBJS? Es spricht die vorhandene Ausstattung der Schule, insbesondere die Lernwerkstatt vor Ort dafür. Weiterhin befindet sich in Eisenhüttenstadt die Landesfeuerwehrschule, daraus können sich Synergieeffekte ergeben. In Bad Saarow befindet sich die Akademie der Gesundheit, in der die Sanitäterausbildung stattfinden kann. Zum Weiteren spricht die Organisation und Zusicherung einer Wohnheimunterbringung über die AWO in Eisenhüttenstadt dafür. Mit Stand April ergibt sich aus den Rückmeldungen seitens der Ausbildungsbetriebe eine Azubianzahl von 16 im ersten Lehrjahr. Somit kann ab dem Schuljahr 2022/2023 eine Landesfachklasse im ersten Ausbildungsjahr im Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau an der Europaschule in Eisenhüttenstadt eingerichtet werden. Welche Veränderungen oder Folgen ergeben sich daraus? Nach jetzigem Kenntnisstand müsste die Kapazität der AWO erhöht werden. Dies bedeutet die AWO müsste eine neue Betriebserlaubnis beim MBJS beantragen. Dazu wird in der nächsten Woche ein Gespräch mit der AWO stattfinden. Nach Aussage des MBJS ist diese Entwicklung der Einrichtung eines neuen Ausbildungsberufes im Schulentwicklungsplan zu berücksichtigen. In Abstimmung mit dem MBJS kann dies in einem Teil 2 zum Schulentwicklungsplan erfolgen. Ein Entwurf zur Schülerzahlenprognose wird derzeit erarbeitet und mit dem MBJS abgestimmt, sodass dieser Teil 2 voraussichtlich in der nächsten Sitzungsperiode beschlossen werden kann.

 

Herr Umbreit fragt nach, wer die Auszubildenden ausbilden wird. Gibt es Angebote zur Weiterbildung von KollegenInnen?

 

Herr Kaslack, Abteilungsleiter am OSZ in Eisenhüttenstadt erklärt, dass laut Rahmenplan die Werkfeuerwehrleute in den ersten 1 ½ Jahren ganz normal in den Handwerksberufen ausgebildet werden, die am OSZ sowieso ausgebildet werden. In den 1 ½ Jahren hat das OSZ Zeit sich mit den Feuerwehren ins Benehmen zu setzen. Es gibt enge Kontakte mit der Feuerwehr, sie stellen Lehrstunden aus ihrem Personal zur Verfügung, um am OSZ zu referieren und um die Lehrer weiter zu bilden. Es werden bzw. können dann Lehrer eingestellt werden.

 

Herr Umbreit fragt nach, wie es mit der technischen Ausstattung aussieht.

 

Herr Kaslack gibt an, dass sich die technische Ausstattung an speziellen Geräten für die Berufsschule in Grenzen hält. Der Vorteil von Eisenhüttenstadt ist nicht nur die Werkfeuerwehr von ArcelorMitall, sondern es gibt auch die Berufsfeuerwehr von der Stadt Eisenhüttenstadt. Beide haben signalisiert, dass das OSZ Teile ihrer Ausrüstung nutzen darf. Der Bildungsausschuss muss kein Feuerwehrauto anschaffen.

 

Frau Siebke fügt an, dass es eine Anfrage gab, die die freie Schule in Hangelsberg betraf. Es soll wohl eine Konfusion mit dem Schulentwicklungsplan gegeben haben.

 

Frau Zarling erklärt, dass in der Entwicklung des Schulentwicklungsplanes auch die privaten Schulträger beteiligt werden. Sie werden im Vorfeld um Stellungnahme oder Zuarbeit gebeten. Seitens der Schule noch des Schulträgers ist niemand an das Schulverwaltungsamt herangetreten, um Zahlen zu liefern bzw. die angegebenen Prognosen im Rahmen einer Stellungnahme zu widerlegen. Das Schulverwaltungsamt geht von diesen prognostizierten Zahlen aus, aufgrund keiner Zuarbeit des Schulträgers. Der Schulentwicklungsplan eines Landkreises kann nicht in Zügigkeit und Anzahl von Kinder an freien Schulen eingreifen.

 

Frau Siebke bedankt sich bei den Anwesenden und wünscht eine gute Heimfahrt.