Sitzung: 10.05.2022 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Frau Siebke übergibt Frau
Franz-Zirwer, kommissarische Amtsleiterin vom Schulverwaltungsamt das Wort.
Frau Franz-Zirwer teilt mit,
dass vom aktuellen Schulspeisenversorgers Firma Saxonia Catering GmbH & Co.
KG eine außerordentliche Kündigung für die Bereiche Beeskow, Eisenhüttenstadt
und Fürstenwalde vorliegt. Die Kündigung ist auf die geringe bzw. rückläufige
Anzahl an Essenteilnehmern zurückzuführen. Dadurch können die anfallenden Kosten
nicht mehr gedeckt werden. Vom Schulverwaltungsamt wurde eine neue
Ausschreibung für die Essenversorgung ausgelöst. Die Ausschreibung läuft mit
einer verkürzten Ausschreibungsfrist, aufgrund der Dringlichkeit.
Des Weiteren teilt Frau
Franz-Zirwer mit, dass das Ministerium beabsichtigt am OSZ Oder-Spree den neuen
Beruf Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau mit Beginn des neuen Schuljahres
einzurichten. Dazu liegt ein Entwurf vom MBJS vor. Es sind hierzu
Vorabstimmungen mit den zuständigen Stellen des Landes Brandenburg, dem OSZ und
den Ausbildern der BASF, dem BER, der ArcelorMitall und der Tesla erfolgt, mit
dem Ziel der Einrichtung einer Landesfachklasse für den dualen Ausbildungsberuf
am OSZ Oder-Spree Standort Eisenhüttenstadt. Derzeit werden die Auszubildenden
aus Brandenburg in Niedersachsen beschult und ausgebildet. Es ist beabsichtigt
durch das MBJS nach fachlicher Prüfung das OSZ Oder-Spree als neuen
Ausbildungspartner im Beruf Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau festzulegen.
Was spricht für das OSZ Oder-Spree aus Sicht des MBJS? Es spricht die
vorhandene Ausstattung der Schule, insbesondere die Lernwerkstatt vor Ort
dafür. Weiterhin befindet sich in Eisenhüttenstadt die Landesfeuerwehrschule,
daraus können sich Synergieeffekte ergeben. In Bad Saarow befindet sich die
Akademie der Gesundheit, in der die Sanitäterausbildung stattfinden kann. Zum
Weiteren spricht die Organisation und Zusicherung einer Wohnheimunterbringung
über die AWO in Eisenhüttenstadt dafür. Mit Stand April ergibt sich aus den
Rückmeldungen seitens der Ausbildungsbetriebe eine Azubianzahl von 16 im ersten
Lehrjahr. Somit kann ab dem Schuljahr 2022/2023 eine Landesfachklasse im ersten
Ausbildungsjahr im Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau an der
Europaschule in Eisenhüttenstadt eingerichtet werden. Welche Veränderungen oder
Folgen ergeben sich daraus? Nach jetzigem Kenntnisstand müsste die Kapazität
der AWO erhöht werden. Dies bedeutet die AWO müsste eine neue Betriebserlaubnis
beim MBJS beantragen. Dazu wird in der nächsten Woche ein Gespräch mit der AWO
stattfinden. Nach Aussage des MBJS ist diese Entwicklung der Einrichtung eines
neuen Ausbildungsberufes im Schulentwicklungsplan zu berücksichtigen. In
Abstimmung mit dem MBJS kann dies in einem Teil 2 zum Schulentwicklungsplan
erfolgen. Ein Entwurf zur Schülerzahlenprognose wird derzeit erarbeitet und mit
dem MBJS abgestimmt, sodass dieser Teil 2 voraussichtlich in der nächsten
Sitzungsperiode beschlossen werden kann.
Herr Umbreit fragt nach, wer
die Auszubildenden ausbilden wird. Gibt es Angebote zur Weiterbildung von
KollegenInnen?
Herr Kaslack,
Abteilungsleiter am OSZ in Eisenhüttenstadt erklärt, dass laut Rahmenplan die
Werkfeuerwehrleute in den ersten 1 ½ Jahren ganz normal in den Handwerksberufen
ausgebildet werden, die am OSZ sowieso ausgebildet werden. In den 1 ½ Jahren
hat das OSZ Zeit sich mit den Feuerwehren ins Benehmen zu setzen. Es gibt enge
Kontakte mit der Feuerwehr, sie stellen Lehrstunden aus ihrem Personal zur
Verfügung, um am OSZ zu referieren und um die Lehrer weiter zu bilden. Es
werden bzw. können dann Lehrer eingestellt werden.
Herr Umbreit fragt nach, wie
es mit der technischen Ausstattung aussieht.
Herr Kaslack gibt an, dass
sich die technische Ausstattung an speziellen Geräten für die Berufsschule in
Grenzen hält. Der Vorteil von Eisenhüttenstadt ist nicht nur die Werkfeuerwehr
von ArcelorMitall, sondern es gibt auch die Berufsfeuerwehr von der Stadt
Eisenhüttenstadt. Beide haben signalisiert, dass das OSZ Teile ihrer Ausrüstung
nutzen darf. Der Bildungsausschuss muss kein Feuerwehrauto anschaffen.
Frau Siebke fügt an, dass es
eine Anfrage gab, die die freie Schule in Hangelsberg betraf. Es soll wohl eine
Konfusion mit dem Schulentwicklungsplan gegeben haben.
Frau Zarling erklärt, dass in
der Entwicklung des Schulentwicklungsplanes auch die privaten Schulträger
beteiligt werden. Sie werden im Vorfeld um Stellungnahme oder Zuarbeit gebeten.
Seitens der Schule noch des Schulträgers ist niemand an das Schulverwaltungsamt
herangetreten, um Zahlen zu liefern bzw. die angegebenen Prognosen im Rahmen
einer Stellungnahme zu widerlegen. Das Schulverwaltungsamt geht von diesen
prognostizierten Zahlen aus, aufgrund keiner Zuarbeit des Schulträgers. Der
Schulentwicklungsplan eines Landkreises kann nicht in Zügigkeit und Anzahl von
Kinder an freien Schulen eingreifen.
Frau Siebke bedankt sich bei
den Anwesenden und wünscht eine gute Heimfahrt.