Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 30, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:

 

 Der Kreistag möge beschließen:

Der Landkreis Oder-Spree schließt sich wie zahlreiche andere Kommunen und Landkreise der Bundesrepublik Deutschland der Initiative „Seebrücke – Schafft sichere Häfen“ an. Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung, Menschen zu helfen, die durch Krieg, Verfolgung und andere Notlagen ihre Heimat verlassen mussten und in Deutschland Zuflucht suchen. Über die Umsetzung der folgenden Maßnahmen wird fortlaufend im Kreistag berichtet. Der Landkreis Oder-Spree informiert seine europäischen Partnerstädte über diese Resolution.

 

1. Sicherer Hafen

Der Landkreis Oder-Spree erklärt sich zum Sicheren Hafen und bekräftigt seine Solidarität mit Menschen auf der Flucht. Er setzt sich für sichere Fluchtwege, staatliche Seenotrettungsmissionen und eine menschenwürdige Aufnahme von Schutzsuchenden ein und beteiligt sich am Bündnis aller Sicheren Häfen in Europa zur aktiven Gestaltung einer menschenrechtskonformen europäischen Asyl- und Migrationspolitik.

 

2. Aktive Unterstützung der Seenotrettung

Der Landkreis Oder-Spree positioniert sich gegen die Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung auf dem Mittelmeer und unterstützt zudem die Seenotrettung aktiv. Er übernimmt im Rahmen seiner Möglichkeiten die Patenschaft für ein ziviles Seenotrettungsschiff oder beteiligt sich daran.

 

3. Aufnahme zusätzlich zur Quote

Der Landkreis Oder-Spree stellt die schnelle und unkomplizierte Aufnahme und Unterbringung von aus Seenot geretteten Menschen bzw. von Menschen, die in Lagern an den EU-Außengrenzen festsitzen, sicher. Diese Aufnahme erfolgt zusätzlich zur Verteilungsquote von Asylsuchenden (Königsteiner Schlüssel). Für die konkrete Umsetzung dieser zusätzlichen Aufnahmen wird sich der Landkreis Oder-Spree mit dem Bundesinnenministerium, dem zuständigen Landesministerium und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verständigen.

 

4. Unterstützung für Aufnahmeprogramme

Der Landkreis Oder-Spree begrüßt die bestehenden Programme auf Landes- und Bundesebene zur Aufnahme von Schutzsuchenden. Er setzt sich gegenüber dem Land Brandenburg und der Bundesregierung für die Einrichtung neuer bzw. die deutliche Ausweitung bestehender Programme zur Aufnahme von Geflüchteten ein und bietet dafür selbst zusätzliche Aufnahmeplätze an.

 

5. Solidarische Kommune

Der Landkreis Oder-Spree tritt für Bleibeperspektiven ein und setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten gegen Abschiebungen ein. Er ist nicht nur Sicherer Hafen, sondern zugleich Solidarischer Landkreis für alle Menschen. Der Landkreis Oder-Spree weist die Ausländerbehörde an, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Geflüchteten in der Kommune dauerhafte legale Aufenthalts- und Lebensperspektiven zu schaffen.

 

6. Kommunales Ankommen gewährleisten

Der Landkreis Oder-Spree sorgt für ein langfristiges Ankommen der Schutzsuchenden, indem er insbesondere in den Bereichen Wohnen, Gesundheit und Bildung alle notwendigen Ressourcen für eine menschenwürdige Versorgung zur Verfügung stellt und ihre gesellschaftliche und politische Teilhabe in den Kommunen sicherstellt.


Herr Schink stellt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag vor.

 

Der Landrat erklärt daraufhin, dass er emotional den Antrag zwar verstehen könne, jedoch schieße er über das Ziel hinaus, denn es bestünden nicht die formalen Möglichkeiten, diesen Antrag in die Wirklichkeit umzusetzen.

Im Antrag sei zudem nicht berücksichtigt worden, dass in den vergangenen Jahren 5.000 Menschen im Landkreis unter Anstrengung untergebracht worden seien. Dabei dürfe das ehrenamtlich tätige Engagement und die finanziellen Belastungen nicht übersehen werden.

Ebenso stelle sich ihm die Frage, wann und unter welchen Umständen jemand im Landkreis die Seenotrettung kriminalisiert hätte. Daher sei man hier auch nicht in der Pflicht, irgendetwas klarzustellen.

Bezüglich der Flüchtlings- und Integrationsunterbringung sollte beachtet werden, dass hier keine freien Entscheidungen auf der Kreisebene getroffen werden würden. Es handele sich um eine übertragene Aufgabe. Der Landrat sei hier nicht dem Kreistag, sondern der Landesregierung gegenüber verpflichtet, befinde er sich in einem Weisungsstrang. insoweit blieben ihm die Hände gebunden.

Insofern könne er die Vorstellungen nicht nachvollziehen und dem Antrag nicht folgen. Eine bloße Symbolpolitik lehne er ab.

 

Herr Beier bringt zum Ausdruck, dass er hier weitere Möglichkeiten für den Menschenhandel sehe und sollten die Erfahrungen der Vergangenheit und die Gefahren berücksichtigt werden. Er distanziere sich von diesem Bereich und dem Antrag.

 

Herr Schink führt aus, dass es unter anderem Ziel des Antrages sei, diese Probleme aufzugreifen und an einem lösungsorientierten Handeln zu arbeiten. Der Antrag stelle ein Angebot, keine Herausforderung, dar und hätten andere Landkreise den ersten Schritt bereits getan.

 

Herr Dr. Pech unterstütze den Antrag; formal-rechtliche Argumente würden schon deshalb nicht greifen, weil bereits ca. 700 Kommunen diesem Netzwerk angehörten. Insofern gehe er von einem rechtskonformen Rahmen aus. Der Antrag fordere nicht zum Verstoß gegen Rechte auf und sei aus den Auseinandersetzungen der vergangenen Jahre ersichtlich, dass viele Kommunen in diesem Netzwerk mitarbeiten würden und hätten diese entgegen der Bundespolitik ihre Bereitschaft zur Aufnahme erklärt. Er denke, dass diese „reale Politik“ im Sinne eines Bekenntnisses zu einer Politik, die gegen die vorhandene ungleiche Behandlung von Menschen unterschiedlicher Herkunft eintreten würde, durch den Landkreis vertreten werden könne.

 

Der Vorsitzende bittet um Abstimmung über den Antrag.