Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Nein: 0, Enthaltungen: 6

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree ersucht die Kreisverwaltung, durch Nutzung bestehender oder Schaffung neuer Rechtsetzungen Bedingungen dafür zu schaffen, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge die Ortsumgehungsstraßen der Städte Beeskow (B87) und Fürstenwalde (B168) uneingeschränkt nutzen dürfen.


Herr Losensky erläutert, dass die Ortsumgehungen von Fürstenwalde und Beeskow (Bundesstraßen) seit 2019 als Kraftfahrstraßen ausgewiesen worden seien und man seit dieser Zeit darum kämpfe, die Verkehrsbedingungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge zu verbessern, so dass diese sich nicht mehr durch die Städte quälen müssen.

Auch ein Gespräch mit dem Ministerpräsidenten und dem Staatssekretär des Infrastrukturministeriums hätte keinen Erfolg gehabt bzw. keine Lösung dieses Problems gebracht. Er bittet um Zustimmung zum Antrag, dass diese Situation so schnell wie möglich geklärt werden könne.

 

Herr Umbreit schließt sich an. Er verstehe nicht, warum die Umgehungsstraßen nicht umgestuft bzw. anderweitig genutzt werden könnten. Auch der Landtag hätte sich bereits dazu positioniert.

 

Herr Gehm berichtet über die Bemühungen seitens des Landkreises, um dieses Problem zu lösen. Die rechtlichen Möglichkeiten wären die verkehrsrechtliche Anordnung (Zusatzschild) oder eine Ausnahmegenehmigung (bezogen auf einzelne Fahrzeuge).

Für die Anordnung bräuchte man die Zustimmung des Baulastträgers, hier der Landesbetrieb Straßenwesen, der bereits die Ablehnung erteilt hätte. Auch ein Entschließungsbeschluss seitens des Landtages wäre nicht berücksichtigt worden. Es sei unter Beteiligung der Landwirtschaftsverbände eine Arbeitsgemeinschaft gegründet worden, die ebenso festgestellt hätte, dass eine Anordnung bundesrechtlich nicht zulässig sei. Der Landesinfrastrukturminister sehe sich außerstande, eine Lösung für das Problem dieser Bundesstraße zu finden.

Jedoch sei bisher erreicht worden, dass der Landesbetrieb ein Sicherheitsaudit für die Umgehungsstraße Beeskow erstellen wird, um sich den Argumenten zu nähern.

Die weiterhin erwähnte Ausnahmegenehmigung wäre Fahrzeug bezogen. Der Landtag hätte erreicht, dass es durch den sogenannten LoF-Erlass (land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge) einige Erleichterungen für diese Ausnahmegenehmigung gäbe. Jedoch bestünde hier eine Kostenbelastung für jedes Fahrzeug.

 

Herr Papendieck bittet, dem Antrag zuzustimmen und diesen an die Bundesbehörden weiterzuleiten.

 

Herr Lindemann richtet seine Worte an Herrn Papendieck in seiner Funktion als Bundestagsabgeordneter, dass dieser eventuell in Form einer Anfrage an den Bundestag das Problem weitertrage. Somit könnten mehrere Wege beschritten werden.

 

Herr Noppe gibt zu bedenken, dass die Erstellung eines Gutachtens erneut Zeit und Geld in Anspruch nehme, zumal die Umgehungsstraße anfangs für alle nutzbar gewesen sei. Bezüglich der Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung moniert er, dass Fahrzeuge mit Überbreite und –länge entsprechend des Landtagsbeschlusses Begleitfahrzeuge davor und dahinter bräuchten und das Antragsverfahren durch neue Vorschriften schwieriger geworden sei.

 

Herr Gehm unterstreicht, dass nur mit dem Gutachten ein neues Argument vorliege und der Landesbetrieb nur auf diese Weise die Angelegenheit aufgreifen werde.

 

Der Vorsitzende bittet um Abstimmung.