Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: MH, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt, den Tafeln und Sozialläden im Landkreis Oder-Spree einen einmaligen Zuschuss für Kraftstoff- und Energie aufgrund der Preissteigerungen und des erhöhten Mehraufwandes für die ukrainischen Flüchtlinge in Höhe von 25.200 € zu gewähren.

 


Frau Zarling informiert, dass nach umfangreicher Diskussion und Vorlage der Zahlen über die gestiegenen Kosten bzw. Ausgaben eine Unterstützung der Tafeln und Sozialläden beschlossen werden sollte. Aus den eingereichten Unterlagen sei der Bedarf für das Jahr 2022 errechnet worden und sollte eine Anerkennung der Arbeit der Tafeln erfolgen.

 

Herr Neumann stellt in Frage, warum die Aufnahme der Flüchtlinge aus der Ukraine hier als Argument für die Unterstützung der Tafeln genutzt werden muss. Er erkenne den Zustrom nicht mehr, sondern eher eine Rückreise.

 

Herr Schroeder befürwortet den Inhalt der Beschlussvorlage und das Verfahren, welches dazu geführt habe, auch, dass nunmehr weitgreifend eine Berechnung vieler Träger erfolgt sei.

 

Herr Papendieck schließt sich an, da nunmehr eine genauere Berechnung der gestiegenen Kosten stattgefunden habe.

 

Herr Dr. Pech kritisiert die Verfahrensweise bezüglich der nunmehr vorliegenden Beschlussvorlage, die deckungsgleich auf dem Antrag beruhe, welchen seine Fraktion im Vorfeld eingereicht habe. Er sei der Auffassung, dass diese Beschlussvorlage nicht nötig gewesen wäre, da die Verwaltung unter Berücksichtigung des Haushaltsvolumens auch ohne diese tätig werden könnte.

Bei Einbringung des Dringlichkeitsantrages zum Kreistag im April hätte die Dynamik der Zuwanderung einen anderen Umfang gehabt und liefen gleichzeitig mehrere Prozesse. Es wäre ein erhöhter Zulauf bei den Tafeln zu verzeichnen, einerseits von Menschen aus der Ukraine und andererseits von Bedürftigen, die der Kostensteigerung der Lebensmittel nicht standhalten könnten. Es müsste insgesamt realistisch zur Kenntnis genommen werden, dass Tafeln wegen der umfangreichen Probleme geschlossen werden mussten. Ebenso hätte es ein Aufnahmestopp von Bedürftigen bei den Tafeln gegeben und wäre vereinzelt ein Lossystem eingeführt worden, um niemanden zu diskriminieren. Der eingereichte Antrag sollte diese verschiedenen Aspekte abdecken.

Die nunmehr durch die Verwaltung erstellte Beschlussvorlage beinhalte die Hochrechnung der Bedarfe und er hätte um Vorlage der zugrundeliegenden Kalkulation gebeten, da in den Ausschüssen darüber nicht beraten werden konnte und Zahlungsflüsse z. B. an die GefAS ungeklärt blieben und mit dem Tafelbetrieb nichts zu tun hätten.   

Diesen Sachverhalt stelle er in Frage. Die Kalkulation bezüglich der erhöhten Betriebskosten für z. B. Benzin könne nachvollzogen werden, jedoch seien die anderen erwähnten Probleme damit nicht geklärt und sollten die Tafeln für das laufende Jahr von den Problemen erlöst werden.

Herr Dr. Pech ergänzt, dass eine Fraktion die Ausgaben eines Trägers nicht überblicken könne und hätte der eingebrachte Antrag seiner Fraktion darauf abgezielt, eine solche Erhebung vorzunehmen.

 

Herr Dr. Zeschmann bittet, der Beschlussvorlage nunmehr zuzustimmen, denn die Tafeln bzw. die Bedürftigen bräuchten dringend diese Unterstützung und könne er die vorliegenden Zahlen nachvollziehen. Jedoch müsste berücksichtigt werden, dass sich bei weiter steigenden Preisen die Situation erneut stellen könnte und schlage er vor, ein „gewisses Polster“ zu beschließen.

 

Der Landrat pflichtet Herrn Dr. Pech bei, dass es nicht unbedingt sinnvoll sei, zwei fast identische Beschlussvorlagen auf der Tagesordnung zu haben. Aber das hätte eine Vorgeschichte. Anlässlich der in den vorigen Kreistagen eingebrachten Anträge hätte er zugesagt, die Fakten aufzuarbeiten und die Bedarfe zu prüfen, denn es hätten keine Zahlen als Grundlage vorgelegen. Im Sozialbereich gelte aber nun einmal der Grundsatz der Gleichbehandlung. Entsprechend gingen die Bemühungen von Frau Zarling in die Richtung, die Zahlen von den Trägern zu bekommen. Dass im Anschluss in der Zeitung zu lesen gewesen wäre, dass seitens eines Trägers eine Nachweisführung als „pervers“ betrachtet werde, halte er für den eigentlichen Konflikt, denn die Verwaltung sei dazu verpflichtet, sich Nachweise vorlegen zu lassen. Die Berechnung der Kosten und Bezifferung in der Beschlussvorlage seien ein Kompromiss und stellten ein sinnvolles Ergebnis dar.

Im Antragstext der Fraktion dagegen sei nachzulesen, dass unter gegebenen Umständen weitere Nachforderungen offenbleiben sollten. Damit könnte ggf. die Grenze überschritten werden.

 

Frau Kaethner bezieht sich auf die Ausführungen von Herrn Dr. Pech; sie hätte sich vor Ort bei der GefAS die Unterlagen angesehen und könne bestätigen, dass es große Bedarfe gebe und sie unterstreiche die Bedeutung der Arbeit, die dort geleistet werde und würde sich für eine weitere Unterstützung der Tafeln einsetzen.

 

Herr Schroeder bringt zum Ausdruck, dass es nicht allein in den Händen der Verwaltung liegen sollte, über solche Sachverhalte zu entscheiden, sondern er weiterhin von seinem Mitspracherecht Gebrauch machen möchte, wohin sich freiwillige Ausgaben bewegen. Insoweit unterstütze er die Beschlussvorlage der Verwaltung.  

 

Der Vorsitzende bittet um Abstimmung über die Beschlussvorlage.