Sitzung: 08.06.2022 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: MH, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: 029/2022
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt, den Tafeln und
Sozialläden im Landkreis Oder-Spree einen einmaligen Zuschuss für Kraftstoff-
und Energie aufgrund der Preissteigerungen und des erhöhten Mehraufwandes für
die ukrainischen Flüchtlinge in Höhe von 25.200 € zu gewähren.
Frau Zarling informiert, dass
nach umfangreicher Diskussion und Vorlage der Zahlen über die gestiegenen
Kosten bzw. Ausgaben eine Unterstützung der Tafeln und Sozialläden beschlossen
werden sollte. Aus den eingereichten Unterlagen sei der Bedarf für das Jahr
2022 errechnet worden und sollte eine Anerkennung der Arbeit der Tafeln erfolgen.
Herr Neumann stellt in Frage,
warum die Aufnahme der Flüchtlinge aus der Ukraine hier als Argument für die
Unterstützung der Tafeln genutzt werden muss. Er erkenne den Zustrom nicht
mehr, sondern eher eine Rückreise.
Herr Schroeder befürwortet
den Inhalt der Beschlussvorlage und das Verfahren, welches dazu geführt habe,
auch, dass nunmehr weitgreifend eine Berechnung vieler Träger erfolgt sei.
Herr Papendieck schließt sich
an, da nunmehr eine genauere Berechnung der gestiegenen Kosten stattgefunden
habe.
Herr Dr. Pech kritisiert die
Verfahrensweise bezüglich der nunmehr vorliegenden Beschlussvorlage, die deckungsgleich
auf dem Antrag beruhe, welchen seine Fraktion im Vorfeld eingereicht habe. Er
sei der Auffassung, dass diese Beschlussvorlage nicht nötig gewesen wäre, da
die Verwaltung unter Berücksichtigung des Haushaltsvolumens auch ohne diese
tätig werden könnte.
Bei Einbringung des Dringlichkeitsantrages
zum Kreistag im April hätte die Dynamik der Zuwanderung einen anderen Umfang
gehabt und liefen gleichzeitig mehrere Prozesse. Es wäre ein erhöhter Zulauf bei
den Tafeln zu verzeichnen, einerseits von Menschen aus der Ukraine und
andererseits von Bedürftigen, die der Kostensteigerung der Lebensmittel nicht
standhalten könnten. Es müsste insgesamt realistisch zur Kenntnis genommen
werden, dass Tafeln wegen der umfangreichen Probleme geschlossen werden
mussten. Ebenso hätte es ein Aufnahmestopp von Bedürftigen bei den Tafeln
gegeben und wäre vereinzelt ein Lossystem eingeführt worden, um niemanden zu diskriminieren.
Der eingereichte Antrag sollte diese verschiedenen Aspekte abdecken.
Die nunmehr durch die
Verwaltung erstellte Beschlussvorlage beinhalte die Hochrechnung der Bedarfe
und er hätte um Vorlage der zugrundeliegenden Kalkulation gebeten, da in den
Ausschüssen darüber nicht beraten werden konnte und Zahlungsflüsse z. B. an die
GefAS ungeklärt blieben und mit dem Tafelbetrieb nichts zu tun hätten.
Diesen Sachverhalt stelle er
in Frage. Die Kalkulation bezüglich der erhöhten Betriebskosten für z. B.
Benzin könne nachvollzogen werden, jedoch seien die anderen erwähnten Probleme
damit nicht geklärt und sollten die Tafeln für das laufende Jahr von den
Problemen erlöst werden.
Herr Dr. Pech ergänzt, dass
eine Fraktion die Ausgaben eines Trägers nicht überblicken könne und hätte der
eingebrachte Antrag seiner Fraktion darauf abgezielt, eine solche Erhebung
vorzunehmen.
Herr Dr. Zeschmann bittet,
der Beschlussvorlage nunmehr zuzustimmen, denn die Tafeln bzw. die Bedürftigen
bräuchten dringend diese Unterstützung und könne er die vorliegenden Zahlen
nachvollziehen. Jedoch müsste berücksichtigt werden, dass sich bei weiter
steigenden Preisen die Situation erneut stellen könnte und schlage er vor, ein
„gewisses Polster“ zu beschließen.
Der Landrat pflichtet Herrn
Dr. Pech bei, dass es nicht unbedingt sinnvoll sei, zwei fast identische
Beschlussvorlagen auf der Tagesordnung zu haben. Aber das hätte eine
Vorgeschichte. Anlässlich der in den vorigen Kreistagen eingebrachten Anträge
hätte er zugesagt, die Fakten aufzuarbeiten und die Bedarfe zu prüfen, denn es
hätten keine Zahlen als Grundlage vorgelegen. Im Sozialbereich gelte aber nun
einmal der Grundsatz der Gleichbehandlung. Entsprechend gingen die Bemühungen
von Frau Zarling in die Richtung, die Zahlen von den Trägern zu bekommen. Dass
im Anschluss in der Zeitung zu lesen gewesen wäre, dass seitens eines Trägers
eine Nachweisführung als „pervers“ betrachtet werde, halte er für den
eigentlichen Konflikt, denn die Verwaltung sei dazu verpflichtet, sich Nachweise
vorlegen zu lassen. Die Berechnung der Kosten und Bezifferung in der
Beschlussvorlage seien ein Kompromiss und stellten ein sinnvolles Ergebnis dar.
Im Antragstext der Fraktion
dagegen sei nachzulesen, dass unter gegebenen Umständen weitere Nachforderungen
offenbleiben sollten. Damit könnte ggf. die Grenze überschritten werden.
Frau Kaethner bezieht sich
auf die Ausführungen von Herrn Dr. Pech; sie hätte sich vor Ort bei der GefAS
die Unterlagen angesehen und könne bestätigen, dass es große Bedarfe gebe und
sie unterstreiche die Bedeutung der Arbeit, die dort geleistet werde und würde
sich für eine weitere Unterstützung der Tafeln einsetzen.
Herr Schroeder bringt zum
Ausdruck, dass es nicht allein in den Händen der Verwaltung liegen sollte, über
solche Sachverhalte zu entscheiden, sondern er weiterhin von seinem
Mitspracherecht Gebrauch machen möchte, wohin sich freiwillige Ausgaben
bewegen. Insoweit unterstütze er die Beschlussvorlage der Verwaltung.
Der Vorsitzende bittet um
Abstimmung über die Beschlussvorlage.