Sitzung: 05.10.2022 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 8, Enthaltungen: 8
Vorlage: 27/Fraktionen/2022
Der Kreistag möge
beschließen:
1. Der Landkreis betrachtet
die Unterstützung der Tafeln als eine freiwillige soziale Aufgabe.
2. Der Zuschuss für die
einzelnen Tafeln und Sozialläden wird für das Jahr 2023 in der Höhe
des für das Jahr 2022 einmalig
bewilligten Betrages festgesetzt.
Herr Dr. Pech führt aus, dass
sich – wie bereits bekannt - die Situation auch bei den Tafeln weiter
zugespitzt habe und die Probleme größer geworden seien. Insofern bittet er um
Zustimmung zum Antrag.
Unter Bezugnahme auf die
Erläuterungen zum Haushalt äußert Herr Schroeder, dass er den Antrag kritisch
betrachte, da die Defizite noch nicht absehbar seien und der
Gleichbehandlungsgrundsatz außer Acht bleibe. So sehe er z. B. die Stärkung des
Ehrenamtes insgesamt, des Breitensportes und der Jugend- und Kulturförderung
sowie der Jugendhilfe ebenso wichtig. Daher sollte in der Haushaltsdebatte
darüber beraten werden, wie eine finanzielle Unterstützung breit gefächert
erfolgen könne. Daher denke er, dass der Antrag zurückgestellt und nach der
Haushaltsdebatte erneut beraten werden sollte.
Frau Grabs beantragt, den
Antrag zurückzustellen und im Sozialausschuss zu beraten, da einige Punkte
unklar wären.
Herr Dr. Zeschmann
widerspricht den Ausführungen von Herrn Schroeder; er denke nicht, dass die
vorgeschlagenen finanziellen Mittel für die Unterstützung der Tafeln einen
wesentlichen Teil des Haushaltsvolumens einnehmen würden. Herr Dr. Zeschmann
führt weiter aus, dass die ehrenamtlichen Strukturen schnellstmöglich
unterstützt werden müssten, da – wie allen bewusst sein müsste - die
Preise/Kosten in allen Richtungen gestiegen seien und die Inflationsrate weiter
steige.
Frau Heinrich würdigt in
ihren Worten die Arbeit der Tafeln, sie danke allen Helfern, die sich
unermüdlich für die Hilfebedürftigen einsetzen würden sowie auch den Städten,
die kurzfristig Unterstützung gewährleistet hätten. Man müsse dafür Sorge
tragen, dass den Tafeln finanziell „nicht die Puste ausgehe“.
Herr Buhrke geht auf den
Entwurf des Haushaltsplanes ein und weist darauf hin, dass die Tafeln bereits
unterstützt werden würden und diverse Beträge dafür im Haushalt vorgesehen
seien. Daher sehe er hier eine Scheindebatte. Die grundsätzliche Frage sei, wie
das Geld im sozialen Bereich verteilt werde. Hier müsse priorisiert werden. Das
gelte für alle Bereiche und betreffe auch die personelle Unterstützung.
Insofern dürfe man nicht nur über Pflichtaufgaben nachdenken; müsse gemeinsam
darüber beraten werden und befürworte er die Ausführungen von Herrn Schroeder.
Er halte die Arbeit der Tafeln für wichtig, müsse aber unter einer
Gesamtbetrachtung versucht werden, alle Ziele aufrecht zu erhalten.
Herr Lindemann bittet zu
beachten, dass der Kreistag als haushaltssouverän tage. Es bestünde
entsprechend die Möglichkeit, die Tafeln zu dotieren. Jedoch dürften die
Voraussetzungen und das Rechtsstaatsprinzip nicht außer Acht gelassen werden.
Um über Haushaltsgelder verfügen zu können, benötige man eine tragfähige
Entscheidungsgrundlage und zunächst eine nachgewiesene Grundlage der Bedarfe.
Daher erwarte er, dass eine entscheidungsreife Aufstellung über die Bedarfe
vorgelegt werde. Dabei ginge es nicht um die Höhe einer Unterstützung, sondern
um die verfahrensmäßige Sauberkeit, was bereits mehrfach angesprochen worden
sei.
Herr Papendieck sehe hier
eine politische Willensbildung, dass man den Tafeln helfen müsse und es sei
klar, dass die Kosten immens gestiegen seien. Auf allen Ebenen werde derzeit
nach Wegen gesucht, diese Situation in den Griff zu bekommen. Er avisiert eine
detaillierte sachliche und fachliche Darlegung, wie geholfen werde, jedoch
könne es derzeit nicht auf den Punkt gebracht werden. Der vorliegende Antrag
müsse unterstützt werden, da er auf Rechnungen im Jahr 2022 - auf Grundlage der
Energiekosten – basiere.
Herr Beier bringt zum
Ausdruck, dass er die Diskussion nicht verstehe. Selbstverständlich müssten die
Tafeln unterstützt werden, zumal für viele andere brisante Herausforderungen
Finanzen zur Verfügung gestellt werden würde.
Frau Heinrich ergänzt ihre
Worte; sie habe schriftlich eine Aufstellung der Kosten und müsse man sich
bewusst sein, dass die Tafeln während der gesamten schwierigen Zeiten für die
Bedürftigen Anlauf- und Versorgungspunkt gewesen seien. So seien die Zahlen von
45.000 Nutzern im Jahr 2021 auf 59.000 bis zum jetzigen Zeitpunkt gestiegen.
Ebenso lägen die Zahlen über
die Steigerung der Benzin-, Energie- und Gaspreise vor, daher verstehe sie den
Vorwurf nicht, dass der Antrag unbegründet sei.
Der Vorsitzende schließt die
Rednerliste und bittet um Abstimmung über den Verweisungsantrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen:
Abstimmungsergebnis: Ja: 22,
Nein: 23, Enthaltung: 0,
mehrheitlich abgelehnt.
Daraufhin beantragt Herr Dr.
Pech die
namentliche Abstimmung.
(siehe Anlage)