Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 8, Enthaltungen: 8

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

1. Der Landkreis betrachtet die Unterstützung der Tafeln als eine freiwillige soziale Aufgabe.

2. Der Zuschuss für die einzelnen Tafeln und Sozialläden wird für das Jahr 2023 in der Höhe
    des für das Jahr 2022 einmalig bewilligten Betrages festgesetzt.

 

 


Herr Dr. Pech führt aus, dass sich – wie bereits bekannt - die Situation auch bei den Tafeln weiter zugespitzt habe und die Probleme größer geworden seien. Insofern bittet er um Zustimmung zum Antrag.

 

Unter Bezugnahme auf die Erläuterungen zum Haushalt äußert Herr Schroeder, dass er den Antrag kritisch betrachte, da die Defizite noch nicht absehbar seien und der Gleichbehandlungsgrundsatz außer Acht bleibe. So sehe er z. B. die Stärkung des Ehrenamtes insgesamt, des Breitensportes und der Jugend- und Kulturförderung sowie der Jugendhilfe ebenso wichtig. Daher sollte in der Haushaltsdebatte darüber beraten werden, wie eine finanzielle Unterstützung breit gefächert erfolgen könne. Daher denke er, dass der Antrag zurückgestellt und nach der Haushaltsdebatte erneut beraten werden sollte.

 

Frau Grabs beantragt, den Antrag zurückzustellen und im Sozialausschuss zu beraten, da einige Punkte unklar wären.

 

Herr Dr. Zeschmann widerspricht den Ausführungen von Herrn Schroeder; er denke nicht, dass die vorgeschlagenen finanziellen Mittel für die Unterstützung der Tafeln einen wesentlichen Teil des Haushaltsvolumens einnehmen würden. Herr Dr. Zeschmann führt weiter aus, dass die ehrenamtlichen Strukturen schnellstmöglich unterstützt werden müssten, da – wie allen bewusst sein müsste - die Preise/Kosten in allen Richtungen gestiegen seien und die Inflationsrate weiter steige.   

 

Frau Heinrich würdigt in ihren Worten die Arbeit der Tafeln, sie danke allen Helfern, die sich unermüdlich für die Hilfebedürftigen einsetzen würden sowie auch den Städten, die kurzfristig Unterstützung gewährleistet hätten. Man müsse dafür Sorge tragen, dass den Tafeln finanziell „nicht die Puste ausgehe“.

 

Herr Buhrke geht auf den Entwurf des Haushaltsplanes ein und weist darauf hin, dass die Tafeln bereits unterstützt werden würden und diverse Beträge dafür im Haushalt vorgesehen seien. Daher sehe er hier eine Scheindebatte. Die grundsätzliche Frage sei, wie das Geld im sozialen Bereich verteilt werde. Hier müsse priorisiert werden. Das gelte für alle Bereiche und betreffe auch die personelle Unterstützung. Insofern dürfe man nicht nur über Pflichtaufgaben nachdenken; müsse gemeinsam darüber beraten werden und befürworte er die Ausführungen von Herrn Schroeder. Er halte die Arbeit der Tafeln für wichtig, müsse aber unter einer Gesamtbetrachtung versucht werden, alle Ziele aufrecht zu erhalten.

 

Herr Lindemann bittet zu beachten, dass der Kreistag als haushaltssouverän tage. Es bestünde entsprechend die Möglichkeit, die Tafeln zu dotieren. Jedoch dürften die Voraussetzungen und das Rechtsstaatsprinzip nicht außer Acht gelassen werden. Um über Haushaltsgelder verfügen zu können, benötige man eine tragfähige Entscheidungsgrundlage und zunächst eine nachgewiesene Grundlage der Bedarfe. Daher erwarte er, dass eine entscheidungsreife Aufstellung über die Bedarfe vorgelegt werde. Dabei ginge es nicht um die Höhe einer Unterstützung, sondern um die verfahrensmäßige Sauberkeit, was bereits mehrfach angesprochen worden sei.

 

Herr Papendieck sehe hier eine politische Willensbildung, dass man den Tafeln helfen müsse und es sei klar, dass die Kosten immens gestiegen seien. Auf allen Ebenen werde derzeit nach Wegen gesucht, diese Situation in den Griff zu bekommen. Er avisiert eine detaillierte sachliche und fachliche Darlegung, wie geholfen werde, jedoch könne es derzeit nicht auf den Punkt gebracht werden. Der vorliegende Antrag müsse unterstützt werden, da er auf Rechnungen im Jahr 2022 - auf Grundlage der Energiekosten – basiere.

 

Herr Beier bringt zum Ausdruck, dass er die Diskussion nicht verstehe. Selbstverständlich müssten die Tafeln unterstützt werden, zumal für viele andere brisante Herausforderungen Finanzen zur Verfügung gestellt werden würde.

 

Frau Heinrich ergänzt ihre Worte; sie habe schriftlich eine Aufstellung der Kosten und müsse man sich bewusst sein, dass die Tafeln während der gesamten schwierigen Zeiten für die Bedürftigen Anlauf- und Versorgungspunkt gewesen seien. So seien die Zahlen von 45.000 Nutzern im Jahr 2021 auf 59.000 bis zum jetzigen Zeitpunkt gestiegen.

Ebenso lägen die Zahlen über die Steigerung der Benzin-, Energie- und Gaspreise vor, daher verstehe sie den Vorwurf nicht, dass der Antrag unbegründet sei.   

 

Der Vorsitzende schließt die Rednerliste und bittet um Abstimmung über den Verweisungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Abstimmungsergebnis: Ja: 22, Nein: 23, Enthaltung: 0,

mehrheitlich abgelehnt.

 

Daraufhin beantragt Herr Dr. Pech die namentliche Abstimmung.

(siehe Anlage)