Nachtrag: 16.03.2023
Sitzung: 14.03.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2/DIE LINKE/2023/NEU
Frau Zarling nimmt
zum Antrag Stellung. Bereits am 03.11.2020 im Fachausschuss wurde dieser Antrag
thematisiert. Frau Zarling empfahl damals, dass für einen isolierten
Armutsbericht zuerst ein ganzheitliches Handlungskonzept erarbeitet werden
muss. Für solch einen Bericht müssen verschiedene Indikatoren erhoben und
ausgewertet werden, um dann eine detaillierte Analyse zu erstellen. Es muss
auch erfasst werden, ob die Angebote in den Sozialräumen bzw. Sozialgebieten
bedarfsgerecht sind. In der Pandemie war eine Erstellung eines solchen
Berichtes nicht möglich. Aktuell befindet sich das Dezernat wieder in einer
Krisensituation. Aus dem Bereich der Dezernentin kann aktuell kein
Armutsbericht erarbeitet werden, da Mitarbeitende im Krisenstab zur
Flüchtlingsunterbringung sowie an der Überarbeitung der Richtlinie zur
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ambulanter sozialer Dienste und
Gewährung von Zuwendungen im Bereich Psychiatrie und Suchthilfe eingesetzt
sind. Die Überarbeitung der Richtlinie geschieht im Auftrag der Liga. Die
Richtlinie umfasst unter anderem auch Inhalte, die im Antrag zum Armutsbericht
gefordert sind, wie die Obdachlosigkeit. Zur Obdachlosigkeit gibt es zudem eine
Unterarbeitsgruppe der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft. Das Ziel ist die
Erarbeitung eines Berichtes zu dieser Thematik.
Insgesamt ist im Landkreis
kein signifikanter Anstieg der SGB II-Quote, der Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften oder der Grundsicherung im Alter zu verzeichnen.
Armutsbekämpfende Leistungen werden durch den Bund, das Land und den Landkreis
ausgezahlt. Die Tafeln werden unter anderem unterstützt durch das Brandenburg
Paket mit einer Million Euro in den nächsten zwei Jahren. Der Landkreis hat im
Jahr 2022 die Tafeln mit 25.200 € zusätzlich unterstützt. Weiter erhalten die
Tafeln durch den Landkreis Bundesmittel in Form von Eingliederungsleistungen.
Für das Jahr 2023 wurde eine höhere Unterstützung für die
Schuldnerberatungsstellen in Höhe von 60.000 € beschlossen.
Die Daten von 2021 besagen,
dass die Armutsquote in Deutschland 16,6 %, in Brandenburg 14,5 % und
im Landkreis Oder-Spree 13,5 % beträgt. In Deutschland liegt die SGB
II-Quote bei 8,1 % und in Brandenburg bei 7,7 %.
Fragen
Frau Dr. Wöhler-Geske ergänzt, dass sich die Armutsquote wahrscheinlich auf
den Landkreis unterschiedlich verteilt. Interessant würde sie es finden, die
verschiedenen Sozialräume näher zu betrachten.
Frau Heinrich merkt
an, dass der Ausschuss immer wieder
ad-hoc Themen aufruft und nur dann einzelne Informationen erhält. Eine
zusammenhängende Untersuchung bleibt bis heute offen. Ein gelungenes Beispiel
ist der Münchener Armutsbericht. Frau Heinrich wünscht sich einen
Gesamtüberblick zur Armutslage im Landkreis als ein Instrument, um Schwerpunkte
zu setzen.
Frau Zarling
ergänzt, dass es bei der Erstellung eines Berichtes nicht ausschließlich um die
Zahlen geht, sondern ebenfalls um die Betrachtung der einzelnen Angebote, die
es im Landkreis gibt. Ein Handlungskonzept muss daraus abgeleitet werden
können. Das ist in 3 Monaten nicht zu schaffen. Ein Angebot wäre, sich im
nächsten Ausschuss über Inhalte zu verständigen, um dann abzuwägen, was in
welchem Tempo umsetzbar ist.
Frau Griesche merkt
an, dass die Förderungen durch den
Bund, das Land und den Landkreis unbedingt mit in die Betrachtungen einfließen
müssen. Allein die Tafeln haben im letzten Jahr 132.000 € Förderung erhalten.
Die Unterstützung in diesem Bereich ist gut. Die Arbeit im Kreis möchte sie
lobend unterstreichen. Wenn Themen im Ausschuss aufgerufen werden; dann die
dazugehörigen Zahlen geliefert werden und diese dann im Protokoll stehen, ist
das so in Ordnung.
Frau Zarling ergänzt,
dass einige Indikatoren nur für den gesamten Landkreis ermittelt werden können
und nicht für einzelne Regionen.
Frau Freninez merkt
an, dass Frau Balzer in der Psychosozialen Arbeitsgruppe eine tolle Arbeit
leistet und in diesem Gremium bereits das Thema Obdachlosigkeit betrachtet
wird. Wünschenswert ist die Fortschreibung der Sozialplanung als Grundlage für
die Arbeit des Ausschusses. Auch die Trennung zwischen pflichtigen und
freiwilligen Aufgaben muss dabei beachtet werden.
Frau von Stünzner verweist auf die Landesarmutskonferenz Brandenburg, um von dort
eventuell Zahlen erhalten zu können, die für den Landkreis genutzt werden
können.
Frau Heinrich merkt
an, dass diese Zahlen auf Landesebene erhoben sind. Zahlen für unsere Region wären sinnvoller. Ihre Beobachtung ist,
dass viele Menschen in Erkner in der Tafel einkaufen gehen, da das Geld nicht
mehr ausreicht. Eine kontinuierliche Arbeit an diesen Themen durch ein
Handlungskonzept, wünscht sich Frau Heinrich.
Herr Storek
gibt zu bedenken, dass eine Vergabe der Erstellung eines Armutsberichtes auch
an ein externes Unternehmen möglich ist.
Frau Heinrich lässt
über die Erstellung einer Gliederung zu einem Armutsbericht mit den Themen des
Sozialausschusses abstimmen. Zum nächsten Ausschuss im Mai soll eine Vorlage
mit einer möglichen Gliederung vorliegen und diskutiert werden.
Abstimmung: 6 ja - 1 nein - 0 enthalten
Beschluss: Frau Zarling und
Frau Heinrich setzen sich zusammen und verständigen sich über einen
Gliederungsvorschlag bzw. ein Gerüst für einen Armutsbericht. Dieser Vorschlag
wird dann den Fraktionen zugesandt, um im nächsten Sozialausschuss (23.05.23)
darüber abzustimmen, welche ersten Themen bzw. Abschnitte bis wann von der
Verwaltung vorgelegt werden können.