Nachtrag: 16.03.2023

Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Frau Zarling nimmt zum Antrag Stellung. Bereits am 03.11.2020 im Fachausschuss wurde dieser Antrag thematisiert. Frau Zarling empfahl damals, dass für einen isolierten Armutsbericht zuerst ein ganzheitliches Handlungskonzept erarbeitet werden muss. Für solch einen Bericht müssen verschiedene Indikatoren erhoben und ausgewertet werden, um dann eine detaillierte Analyse zu erstellen. Es muss auch erfasst werden, ob die Angebote in den Sozialräumen bzw. Sozialgebieten bedarfsgerecht sind. In der Pandemie war eine Erstellung eines solchen Berichtes nicht möglich. Aktuell befindet sich das Dezernat wieder in einer Krisensituation. Aus dem Bereich der Dezernentin kann aktuell kein Armutsbericht erarbeitet werden, da Mitarbeitende im Krisenstab zur Flüchtlingsunterbringung sowie an der Überarbeitung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ambulanter sozialer Dienste und Gewährung von Zuwendungen im Bereich Psychiatrie und Suchthilfe eingesetzt sind. Die Überarbeitung der Richtlinie geschieht im Auftrag der Liga. Die Richtlinie umfasst unter anderem auch Inhalte, die im Antrag zum Armutsbericht gefordert sind, wie die Obdachlosigkeit. Zur Obdachlosigkeit gibt es zudem eine Unterarbeitsgruppe der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft. Das Ziel ist die Erarbeitung eines Berichtes zu dieser Thematik.

 

Insgesamt ist im Landkreis kein signifikanter Anstieg der SGB II-Quote, der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften oder der Grundsicherung im Alter zu verzeichnen. Armutsbekämpfende Leistungen werden durch den Bund, das Land und den Landkreis ausgezahlt. Die Tafeln werden unter anderem unterstützt durch das Brandenburg Paket mit einer Million Euro in den nächsten zwei Jahren. Der Landkreis hat im Jahr 2022 die Tafeln mit 25.200 € zusätzlich unterstützt. Weiter erhalten die Tafeln durch den Landkreis Bundesmittel in Form von Eingliederungsleistungen. Für das Jahr 2023 wurde eine höhere Unterstützung für die Schuldnerberatungsstellen in Höhe von 60.000 € beschlossen.

 

Die Daten von 2021 besagen, dass die Armutsquote in Deutschland 16,6 %, in Brandenburg 14,5 % und im Landkreis Oder-Spree 13,5 % beträgt. In Deutschland liegt die SGB II-Quote bei 8,1 % und in Brandenburg bei 7,7 %.

 

Fragen

 

Frau Dr. Wöhler-Geske ergänzt, dass sich die Armutsquote wahrscheinlich auf den Landkreis unterschiedlich verteilt. Interessant würde sie es finden, die verschiedenen Sozialräume näher zu betrachten. 

 

Frau Heinrich merkt an, dass der Ausschuss immer wieder ad-hoc Themen aufruft und nur dann einzelne Informationen erhält. Eine zusammenhängende Untersuchung bleibt bis heute offen. Ein gelungenes Beispiel ist der Münchener Armutsbericht. Frau Heinrich wünscht sich einen Gesamtüberblick zur Armutslage im Landkreis als ein Instrument, um Schwerpunkte zu setzen.

 

Frau Zarling ergänzt, dass es bei der Erstellung eines Berichtes nicht ausschließlich um die Zahlen geht, sondern ebenfalls um die Betrachtung der einzelnen Angebote, die es im Landkreis gibt. Ein Handlungskonzept muss daraus abgeleitet werden können. Das ist in 3 Monaten nicht zu schaffen. Ein Angebot wäre, sich im nächsten Ausschuss über Inhalte zu verständigen, um dann abzuwägen, was in welchem Tempo umsetzbar ist.  

 

Frau Griesche merkt an, dass die Förderungen durch den Bund, das Land und den Landkreis unbedingt mit in die Betrachtungen einfließen müssen. Allein die Tafeln haben im letzten Jahr 132.000 € Förderung erhalten. Die Unterstützung in diesem Bereich ist gut. Die Arbeit im Kreis möchte sie lobend unterstreichen. Wenn Themen im Ausschuss aufgerufen werden; dann die dazugehörigen Zahlen geliefert werden und diese dann im Protokoll stehen, ist das so in Ordnung.

 

Frau Zarling ergänzt, dass einige Indikatoren nur für den gesamten Landkreis ermittelt werden können und nicht für einzelne Regionen.

 

Frau Freninez merkt an, dass Frau Balzer in der Psychosozialen Arbeitsgruppe eine tolle Arbeit leistet und in diesem Gremium bereits das Thema Obdachlosigkeit betrachtet wird. Wünschenswert ist die Fortschreibung der Sozialplanung als Grundlage für die Arbeit des Ausschusses. Auch die Trennung zwischen pflichtigen und freiwilligen Aufgaben muss dabei beachtet werden.

 

Frau von Stünzner verweist auf die Landesarmutskonferenz Brandenburg, um von dort eventuell Zahlen erhalten zu können, die für den Landkreis genutzt werden können.

 

Frau Heinrich merkt an, dass diese Zahlen auf Landesebene erhoben sind. Zahlen für unsere Region wären sinnvoller. Ihre Beobachtung ist, dass viele Menschen in Erkner in der Tafel einkaufen gehen, da das Geld nicht mehr ausreicht. Eine kontinuierliche Arbeit an diesen Themen durch ein Handlungskonzept, wünscht sich Frau Heinrich.

 

Herr Storek gibt zu bedenken, dass eine Vergabe der Erstellung eines Armutsberichtes auch an ein externes Unternehmen möglich ist.

 

Frau Heinrich lässt über die Erstellung einer Gliederung zu einem Armutsbericht mit den Themen des Sozialausschusses abstimmen. Zum nächsten Ausschuss im Mai soll eine Vorlage mit einer möglichen Gliederung vorliegen und diskutiert werden.

 

 

Abstimmung: 6 ja - 1 nein - 0 enthalten

 

Beschluss: Frau Zarling und Frau Heinrich setzen sich zusammen und verständigen sich über einen Gliederungsvorschlag bzw. ein Gerüst für einen Armutsbericht. Dieser Vorschlag wird dann den Fraktionen zugesandt, um im nächsten Sozialausschuss (23.05.23) darüber abzustimmen, welche ersten Themen bzw. Abschnitte bis wann von der Verwaltung vorgelegt werden können.