Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: MH, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Herr Dr. Fehse erläutert die Vorlage.

Die letzte Ausschusssitzung zu dieser Vorlage war um 16.00 Uhr am heutigen Tag. Danach wurde die Vorlage abermals geändert. 3 Austauschblätter wurden an die Abgeordneten verteilt.

 

Abweichend von den Vorjahren liegt eine 2teilung der Kosten vor. Die Leitstelle Frankfurt (Oder) fällt unter Verantwortlichkeit der Stadt Frankfurt (Oder). Die Kalkulation der Stadt Frankfurt (Oder) hat ergeben, dass eine Kostenverschiebung zwischen Brand- und Katastrophenschutz und Leitstelle entsteht. Am 26.10.06 wurde die Stadt Frankfurt (Oder) zu einem Termin mit den Krankenkassen geladen. Thema war die Kalkulation, Vertreter der Landkreise Oder-Spree und Märkisch-Oderland waren als Gäste dabei. Die Krankenkassen haben ausgeführt, dass sie Mitinitiator in Brandenburg für die Bildung der Regionalleitstellen gewesen waren und sich dafür einen Kostenvorteil für den Rettungsdienst ausgerechnet hätten.

Der Rettungsdienst wurde zu Lasten des Brand- und Katastrophenschutz Quersubventioniert. Der Mitarbeiter, der nur für den Brand- u. Katastrophenschutz da war, musste auch Leistungen des Rettungsdienstes mit erfüllen. Dieses findet jetzt in der neuen Regionalleitstelle nicht mehr in dem Maße statt. Deshalb die neue Kostenaufteilung. Am 26.10.2006 wurde gesagt, dass ein Verfahren, das seit Jahren gegen den Landkreis Teltow-Fläming zum Thema Kostenaufteilung läuft, abgewartet und danach entschieden wird, ob gegen die 3 Satzungen der beiden Landkreise und der Stadt Frankfurt (Oder) Normenkontrollklage eingereicht wird. Am 14.11.2006 war die Satzung des Landkreises Oder-Spree Gegenstand der Erörterungen bei den Krankenkassen. Sie bedeuteten dem Landkreis, dass sie auf jeden Fall Normenkontrollklage gegen die Satzungen der Landkreise Oder-Spree, Märkisch-Oderland und der Stadt Frankfurt (Oder) einlegen würden.

Deshalb wurden bis zum heutigen Tag alle Positionen der Kalkulation überprüft, so dass den Kassen keinerlei Angriffsmöglichkeiten für eine Normenkontrollklage gegeben werden. Die Krankenkassen haben den Maßstab zur Genehmigung von Krankentransporten sehr hoch angelegt. Bevor ein Krankentransport genehmigt werden kann, muss die Genehmigung der Kassen eingeholt werden. Dies geschieht in sehr vielen Fällen nach wie vor nicht. Dadurch ergibt sich ein erhöhter Verwaltungsaufwand, der letztlich darin mündet, dass der Eigenbetrieb gegenüber dem Patienten den Gebührenbescheid aufstellt.

Dieser zusätzliche Verwaltungsaufwand ist in einer zusätzlichen Stelle kalkuliert. Ein stärkeres Controlling der Dienstleister soll vorgenommen werden. Darin sind noch Einsparpotenziale zu sehnen. Mit Hilfe des neuen ärztlichen Leiters Rettungsdienst wurde die Konzeption für die medizinisch-technischen Geräte überarbeitet. Die Abschreibungszeit wurde auf die der Fahrzeuge angepasst. Nicht nur für Rettungssanitäter und -assistenten, sondern auch für Notärzte soll eine jährliche Fortbildung erfolgen. Diese Faktoren sowie die Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Änderung einer DIN ergeben einen erhöhten Kostensatz.

 

Herr Dr. Fehse stellt fest, dass im Jahr 2005 teilweise unwirtschaftlich gearbeitet wurde und erläutert dies. Aus den v. g. Gründen wurden 173.000 € nicht mit in die Kalkulation zum Kostenausgleich eingestellt, sondern nur den, aus Sicht des Landkreis berechtigten Mehraufwand aus dem Jahr 2005, in Höhe von 181.277 €.

 

Frau Fitzke lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis: