Sitzung: 22.11.2006 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: MH, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 075/2006
Herr Dr. Fehse erläutert die
Vorlage.
Die letzte Ausschusssitzung
zu dieser Vorlage war um 16.00 Uhr am heutigen Tag. Danach wurde die Vorlage
abermals geändert. 3 Austauschblätter wurden an die Abgeordneten verteilt.
Abweichend von den Vorjahren liegt
eine 2teilung der Kosten vor. Die Leitstelle Frankfurt (Oder) fällt unter
Verantwortlichkeit der Stadt Frankfurt (Oder). Die Kalkulation der Stadt
Frankfurt (Oder) hat ergeben, dass eine Kostenverschiebung zwischen Brand- und
Katastrophenschutz und Leitstelle entsteht. Am 26.10.06 wurde die Stadt
Frankfurt (Oder) zu einem Termin mit den Krankenkassen geladen. Thema war die Kalkulation,
Vertreter der Landkreise Oder-Spree und Märkisch-Oderland waren als Gäste
dabei. Die Krankenkassen haben ausgeführt, dass sie Mitinitiator in Brandenburg
für die Bildung der Regionalleitstellen gewesen waren und sich dafür einen
Kostenvorteil für den Rettungsdienst ausgerechnet hätten.
Der Rettungsdienst wurde zu
Lasten des Brand- und Katastrophenschutz Quersubventioniert. Der Mitarbeiter,
der nur für den Brand- u. Katastrophenschutz da war, musste auch Leistungen des
Rettungsdienstes mit erfüllen. Dieses findet jetzt in der neuen
Regionalleitstelle nicht mehr in dem Maße statt. Deshalb die neue
Kostenaufteilung. Am 26.10.2006 wurde gesagt, dass ein Verfahren, das seit
Jahren gegen den Landkreis Teltow-Fläming zum Thema Kostenaufteilung läuft, abgewartet
und danach entschieden wird, ob gegen die 3 Satzungen der beiden Landkreise und
der Stadt Frankfurt (Oder) Normenkontrollklage eingereicht wird. Am 14.11.2006
war die Satzung des Landkreises Oder-Spree Gegenstand der Erörterungen bei den Krankenkassen.
Sie bedeuteten dem Landkreis, dass sie auf jeden Fall Normenkontrollklage gegen
die Satzungen der Landkreise Oder-Spree, Märkisch-Oderland und der Stadt
Frankfurt (Oder) einlegen würden.
Deshalb wurden bis zum heutigen
Tag alle Positionen der Kalkulation überprüft, so dass den Kassen keinerlei
Angriffsmöglichkeiten für eine Normenkontrollklage gegeben werden. Die
Krankenkassen haben den Maßstab zur Genehmigung von Krankentransporten sehr hoch
angelegt. Bevor ein Krankentransport genehmigt werden kann, muss die
Genehmigung der Kassen eingeholt werden. Dies geschieht in sehr vielen Fällen
nach wie vor nicht. Dadurch ergibt sich ein erhöhter Verwaltungsaufwand, der
letztlich darin mündet, dass der Eigenbetrieb gegenüber dem Patienten den
Gebührenbescheid aufstellt.
Dieser zusätzliche
Verwaltungsaufwand ist in einer zusätzlichen Stelle kalkuliert. Ein stärkeres
Controlling der Dienstleister soll vorgenommen werden. Darin sind noch
Einsparpotenziale zu sehnen. Mit Hilfe des neuen ärztlichen Leiters
Rettungsdienst wurde die Konzeption für die medizinisch-technischen Geräte
überarbeitet. Die Abschreibungszeit wurde auf die der Fahrzeuge angepasst.
Nicht nur für Rettungssanitäter und -assistenten, sondern auch für Notärzte
soll eine jährliche Fortbildung erfolgen. Diese Faktoren sowie die Erhöhung der
Mehrwertsteuer und die Änderung einer DIN ergeben einen erhöhten Kostensatz.
Herr Dr. Fehse stellt fest,
dass im Jahr 2005 teilweise unwirtschaftlich gearbeitet wurde und erläutert
dies. Aus den v. g. Gründen wurden 173.000 € nicht mit in die Kalkulation zum
Kostenausgleich eingestellt, sondern nur den, aus Sicht des Landkreis
berechtigten Mehraufwand aus dem Jahr 2005, in Höhe von 181.277 €.
Frau Fitzke lässt über die
Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: