Frau Lämmermann informierte über wesentliche Feststellungen, die sich bei der Prüfung ausgewählter Sachausgaben im Amt für Grundsicherung und Beschäftigung (Amt 55) ergaben.

 

Die für die jeweiligen Regionalstellen im Zuge der Anmietung vereinbarten Mietpreise entsprachen der Ortsüblichkeit. In diesen Mietverträgen erfolgte keine Differenzierung der Quadratmeterpreise entsprechend der Nutzung als Büro- oder Verkehrsfläche.

 

Bezogen auf das Objekt der Regionalstelle in Erkner wurde eine Hausmeisterleistung in Höhe von 1,4 T€ Bestandteil des monatlichen Mietzinses vereinbart, ohne zu prüfen, ob nach einer Ausschreibung diese Leistung kostengünstiger zu erhalten gewesen wäre.

 

Hinsichtlich der Regionalstelle in Eisenhüttenstadt konnte nicht festgestellt werden, ob und inwieweit getätigte Investitionsausgaben bei der Vereinbarung des Mietzinses berücksichtigt wurden.

 

Im Zusammenhang mit der Kundensteuerung wurden für vier Standorte Bewachungsleistungen in Höhe von 47,3 T€ vereinbart. Untersuchungen des Landesamtes für Arbeitsschutz im April 2006 ergaben, dass bei Übergriffen von Bürgern keine wirksame Alarmierung aus den Büroräumen aller Dienststellen möglich war.

 

Herr Lindemann bestätigte die getroffenen Feststellungen und machte auf vielfältige Probleme in der Aufbauphase des Amtes 55, insbesondere auch bei der Beschaffung der notwendigen Raumkapazitäten, aufmerksam. Die Beachtung der Prüfungsbemerkungen bezüglich der Differenzierung von Mietpreisen hätte Neuverhandlungen der Mietverträge zur Folge. Danach ging er auf Fragen im Hinblick auf ein funktionierendes Alarmsystem ein.

 

Frau Freninez brachte ihr Unverständnis bezüglich der Durchführung von Reinigungsleistungen durch Mitarbeiter der Kreisverwaltung zum Ausdruck. Zudem übte sie Kritik an der Art und Weise der Durchführung der Kundensteuerung in der Regionalstelle Fürstenwalde.

 

Herr Lindemann erläuterte, dass die Entscheidung, dass Mitarbeiter der Kreisverwaltung die Arbeitsräume selbst reinigen, aus Haushaltszwängen heraus erfolgte. Die Verwaltung wird  diese Thematik nochmals aufgreifen. 

 

Herr Dr. Schröter hinterfragte die Angemessenheit der Mietpreise und die Ursachen hinsichtlich der unterschiedlichen Höhe der vereinbarten Mietpreise.

 

Herr Dr. Fehse führte aus, dass die speziellen örtlichen Gegebenheiten der einzelnen Regionalstellen eine Differenzierung der Mietpreise im Sinne eines wirtschaftlichen Handelns erforderlich machten.

 

Frau Krüger fragte an, weshalb der Abschluss der Mietverträge - angesichts der Entwicklung des Amtes und sich daraus eventuell ergebender Nachverhandlungen - für sechs Jahre erfolgte. Ferner erkundigte sie sich nach der Erstattung der Ausgaben für Investitionen durch den Bund.

 

Herr Lindemann führte aus, dass die Laufzeit der Mietverträge eine Stabilität - auch angesichts erheblicher Investitionen (EDV-Technik) - mit sich bringt.