Sitzung: 04.12.2006 Rechnungsprüfungsausschuss
Frau Lämmermann informierte über wesentliche
Feststellungen, die sich bei der Prüfung ausgewählter Sachausgaben im Amt für
Grundsicherung und Beschäftigung (Amt 55) ergaben.
Die für die jeweiligen Regionalstellen im Zuge
der Anmietung vereinbarten Mietpreise entsprachen der Ortsüblichkeit. In diesen
Mietverträgen erfolgte keine Differenzierung der Quadratmeterpreise
entsprechend der Nutzung als Büro- oder Verkehrsfläche.
Bezogen auf das Objekt der Regionalstelle in
Erkner wurde eine Hausmeisterleistung in Höhe von 1,4 T€ Bestandteil des
monatlichen Mietzinses vereinbart, ohne zu prüfen, ob nach einer Ausschreibung
diese Leistung kostengünstiger zu erhalten gewesen wäre.
Hinsichtlich der Regionalstelle in
Eisenhüttenstadt konnte nicht festgestellt werden, ob und inwieweit getätigte
Investitionsausgaben bei der Vereinbarung des Mietzinses berücksichtigt wurden.
Im Zusammenhang mit der Kundensteuerung wurden
für vier Standorte Bewachungsleistungen in Höhe von 47,3 T€ vereinbart.
Untersuchungen des Landesamtes für Arbeitsschutz im April 2006 ergaben, dass
bei Übergriffen von Bürgern keine wirksame Alarmierung aus den Büroräumen aller
Dienststellen möglich war.
Herr Lindemann bestätigte die getroffenen
Feststellungen und machte auf vielfältige Probleme in der Aufbauphase des Amtes
55, insbesondere auch bei der Beschaffung der notwendigen Raumkapazitäten,
aufmerksam. Die Beachtung der Prüfungsbemerkungen bezüglich der Differenzierung
von Mietpreisen hätte Neuverhandlungen der Mietverträge zur Folge. Danach ging
er auf Fragen im Hinblick auf ein funktionierendes Alarmsystem ein.
Frau Freninez brachte ihr Unverständnis
bezüglich der Durchführung von Reinigungsleistungen durch Mitarbeiter der
Kreisverwaltung zum Ausdruck. Zudem übte sie Kritik an der Art und Weise der
Durchführung der Kundensteuerung in der Regionalstelle Fürstenwalde.
Herr Lindemann erläuterte, dass die
Entscheidung, dass Mitarbeiter der Kreisverwaltung die Arbeitsräume selbst
reinigen, aus Haushaltszwängen heraus erfolgte. Die Verwaltung wird diese Thematik nochmals aufgreifen.
Herr Dr. Schröter hinterfragte die
Angemessenheit der Mietpreise und die Ursachen hinsichtlich der
unterschiedlichen Höhe der vereinbarten Mietpreise.
Herr Dr. Fehse führte aus, dass die speziellen
örtlichen Gegebenheiten der einzelnen Regionalstellen eine Differenzierung der
Mietpreise im Sinne eines wirtschaftlichen Handelns erforderlich machten.
Frau Krüger fragte an, weshalb der Abschluss
der Mietverträge - angesichts der Entwicklung des Amtes und sich daraus
eventuell ergebender Nachverhandlungen - für sechs Jahre erfolgte. Ferner
erkundigte sie sich nach der Erstattung der Ausgaben für Investitionen durch
den Bund.
Herr Lindemann führte aus, dass die Laufzeit
der Mietverträge eine Stabilität - auch angesichts erheblicher Investitionen
(EDV-Technik) - mit sich bringt.