Herr Schindowski erläuterte, dass bei dieser Baumaßnahme durch eine Veränderung der Ausbaulänge der Kreisstraße zusätzliche Bauleistungen erforderlich wurden. Ursächlich ist dies darauf zurückzuführen, dass Planungsleistungen nicht in der erforderlichen Qualität erbracht wurden.

 

Ferner wurde beanstandet, dass die Beauftragung von zusätzlichen Leistungen in Höhe von ca. 25,0 T€ nur mündlich erfolgte. Hinsichtlich dieser Leistungen wurde weder ein Kostenangebot eingeholt noch Preisverhandlungen über den Weg der Mehr- und Mindermengenberechnung geführt.

 

Herr Müller, Sachgebietsleiter kreisliche Infrastruktur, erklärte, dass sich erst während der Bauphase die Probleme hinsichtlich der Oberflächenentwässerung (aufgrund der Geländesituation bestand bei einigen Grundstückszufahrten ein kritisches Längsgefälle) ergaben.

 

Herr Ulrich, zuständiger Bauleiter, vertrat die Auffassung, dass die zusätzlichen Bauleistungen als Mengenmehrung zu betrachten seien und von daher keine Nachtragsvereinbarung geschlossen wurde.

 

Nach Ansicht von Herrn Dr. Schröter ist die Planung durch das Fachamt zu beurteilen. Es ist schwierig nachzuvollziehen, weshalb die Notwendigkeit der Baufelderweiterung nicht erkannt wurde.

 

Herr Schroth fragte an, ob sich für das Planungsbüro Konsequenzen ergeben.

 

Herr Müller verneinte dies, da bislang mit dem betreffenden Planungsbüro nur positive Erfahrungen gemacht wurden.