Sitzung: 04.12.2006 Rechnungsprüfungsausschuss
Herr Schindowski erläuterte, dass bei dieser
Baumaßnahme durch eine Veränderung der Ausbaulänge der Kreisstraße zusätzliche
Bauleistungen erforderlich wurden. Ursächlich ist dies darauf zurückzuführen,
dass Planungsleistungen nicht in der erforderlichen Qualität erbracht wurden.
Ferner wurde beanstandet, dass die Beauftragung
von zusätzlichen Leistungen in Höhe von ca. 25,0 T€ nur mündlich erfolgte.
Hinsichtlich dieser Leistungen wurde weder ein Kostenangebot eingeholt noch
Preisverhandlungen über den Weg der Mehr- und Mindermengenberechnung geführt.
Herr Müller, Sachgebietsleiter kreisliche
Infrastruktur, erklärte, dass sich erst während der Bauphase die Probleme
hinsichtlich der Oberflächenentwässerung (aufgrund der Geländesituation bestand
bei einigen Grundstückszufahrten ein kritisches Längsgefälle) ergaben.
Herr Ulrich, zuständiger Bauleiter, vertrat die
Auffassung, dass die zusätzlichen Bauleistungen als Mengenmehrung zu betrachten
seien und von daher keine Nachtragsvereinbarung geschlossen wurde.
Nach Ansicht von Herrn Dr. Schröter ist die
Planung durch das Fachamt zu beurteilen. Es ist schwierig nachzuvollziehen,
weshalb die Notwendigkeit der Baufelderweiterung nicht erkannt wurde.
Herr Schroth fragte an, ob sich für das
Planungsbüro Konsequenzen ergeben.
Herr Müller verneinte dies, da bislang mit dem
betreffenden Planungsbüro nur positive Erfahrungen gemacht wurden.