a)      Novellierung des Kita – Gesetzes Brandenburg

       Frau Dr. Rothe informiert darüber, dass zurzeit ein neues Kita - Gesetz mit folgende

       Änderung erarbeitet wird und  ab 01.07.2007 in Kraft treten soll:

       - Bestandsschutz " eine bisher gewährte Leistung (Kita – Platz unter 3 Jahre) wird auch

         dann gewährt, wenn die Voraussetzungen sich verändert haben(z.B. wenn ein Elternteil,

         bzw. beide Eltern arbeitslos werden bleibt Kind in der Einrichtung);

         dazu plant das Land ein 1,5 Mill. € für alle Kreise zur Verfügung zu stellen.

       - Festschreibung der Grundsätze elementarer Bildung und von Qualitätsanforderungen

         sowie die Kopplung von Qualität an die Finanzierung

         Hier ist noch offen, wie das erfolgen soll.

       - Sprachstandfeststellung und Sprachstandsförderung

          hier ist vorgesehen, dass eine Sprachstandsfeststellung 1 Jahr vor der Einschulung

          Pflicht wird (verankert im Schulgesetz) und die Realisierung durch die Kita’s erfolgen soll.

          Beginnen soll dies ab dem Schuljahr 2007. Der Kreis muss dann Regelungen treffen, wie

          diese Leistungen finanziert werden sollen. Hinzu kommt, dass es umfangreiche Fort-

          bildungsprogramme für Erzieherinnen gibt, um dies zu sichern. Hier plant das Land eine

          Mittelerhöhung von 2,5 Mill. € ein.

 

b)      Stand des Abschlusses – Vereinbarung zur Umsetzung des § 8a SGB VIII

       Frau Kahlisch informiert, dass bisher 73 von 82 Vereinbarungen mit freien und kommunalen Trägern abgeschlossen wurden. Probleme beim Abschluss gibt es mit 3 Trägern, die noch zu klären sind. Alle anderen Träger wurden nochmals gemahnt und haben die Übersendung zugesichert.