Sitzung: 14.12.2006 Jugendhilfeausschuss
a)
Novellierung
des Kita – Gesetzes Brandenburg
Frau Dr. Rothe informiert darüber,
dass zurzeit ein neues Kita - Gesetz mit folgende
Änderung erarbeitet wird und ab 01.07.2007 in Kraft treten soll:
- Bestandsschutz
" eine bisher gewährte
Leistung (Kita – Platz unter 3 Jahre) wird auch
dann gewährt, wenn die Voraussetzungen sich
verändert haben(z.B. wenn ein Elternteil,
bzw. beide Eltern arbeitslos werden bleibt Kind in der
Einrichtung);
dazu plant das Land ein 1,5 Mill. € für alle Kreise zur Verfügung zu
stellen.
-
Festschreibung der Grundsätze elementarer Bildung und von
Qualitätsanforderungen
sowie die Kopplung von Qualität an die Finanzierung
Hier ist noch offen, wie das erfolgen soll.
-
Sprachstandfeststellung und Sprachstandsförderung
hier ist vorgesehen, dass eine
Sprachstandsfeststellung 1 Jahr vor der Einschulung
Pflicht wird (verankert im Schulgesetz) und die Realisierung durch die
Kita’s erfolgen soll.
Beginnen soll dies ab dem Schuljahr 2007. Der Kreis muss dann Regelungen
treffen, wie
diese Leistungen finanziert werden sollen. Hinzu kommt, dass es
umfangreiche Fort-
bildungsprogramme für Erzieherinnen gibt, um dies zu sichern. Hier plant
das Land eine
Mittelerhöhung von 2,5 Mill. € ein.
b)
Stand
des Abschlusses – Vereinbarung zur Umsetzung des § 8a SGB VIII
Frau Kahlisch informiert, dass
bisher 73 von 82 Vereinbarungen mit freien und kommunalen Trägern abgeschlossen
wurden. Probleme beim Abschluss gibt es mit 3 Trägern, die noch zu klären sind.
Alle anderen Träger wurden nochmals gemahnt und haben die Übersendung zugesichert.