Herr Dr. Fehse informierte hierzu.

 

Am 22. 01. 2006 wurde die 1. Satzung zu den Benutzungsgebühren erlassen.

 

Eine 2. Änderung ist erforderlich, da die Zentrale Abfallbehandlungsanlage in Niederlehme (ZAB) Gebühren festgesetzt hat, die über den Annahmen des Eigenbetriebes KWU liegen.

 

Dr. Fehse informierte, dass es ab sofort nicht mehr möglich sei,  mineralische Abfälle in Eisenhüttenstadt abzulagern. Wirtschaftliche Aspekte sprechen dagegen.

 

Diese Satzungsänderung hat keinerlei Einfluss auf die Gebühren für die  Beseitigung von Hausmüll. 

Diese Gebühren werden ab 01.01.2008 neu kalkuliert.

 

Die Abgeordneten werden gebeten, der 2. Änderungssatzung zur Benutzungsgebührensatzung zuzustimmen.  

 

Keine Wortmeldungen.

 

Abstimmung:   einstimmig