Herr Zalenga beantwortet die Anfragen der Fraktionen.

 

Die Beantwortung der Anfrage der Fraktion der SPD zum Haushalt des Landkreises wurde vor der Kreistagssitzung an die Fraktionsvorsitzenden verteilt.

 

Die Anfrage von Herrn Kuhn zur KfZ-Zulassungsstelle Fürstenwalde wurde schriftlich beantwortet.

 

Die NPD stellte zwei Anfragen. Diese Beantwortung der Fragen nach Kindergarten/Kita-Plätzen im Landkreis wird schriftlich beantwortet und an die Fraktionsvorsitzenden verteilt.

 

Die Anfrage zum Schullandheim Wolfswinkel wird wie folgt beantwortet:

Grundsätzlich stellt Herr Zalenga fest, dass der Kreis als örtlicher Träger der Jugendhilfe nicht für die Sicherung von Schullandheimen oder anderen Bildungsstätten oder Erholungsheimen verantwortlich ist. Ein vollständiger Überblick über alle Einrichtungen im Landkreis ist nicht gesichert. Die nachfolgenden Antworten beziehen sich demnach auf den aktuellen Kenntnisstand.

 

  1. Wie viele Schullandheime bzw. Ferienlager befinden sich im Landkreis Oder-Spree?

 

Dem Jugendamt als dem Fachamt ist neben dem Schullandheim Wolfswinkel in Storkow das Schullandheim Schlaubetal in Bremsdorf bekannt, hinzu kommen 12 weitere Bildungs- und Erholungsstätten im Landkreis Oder-Spree, wie z. B. Jugendherbergen, Begegnungsstätten und Rüstzeitenheime.

 

  1. Inwieweit unterstützt der Kreis Oder-Spree Schullandheime?

 

Für die benannten Schullandheime erfolgt keine finanzielle Unterstützung durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe, der zuständige Dachverband ist der Landesverband der Schullandheime in Brandenburg. Allerdings hat der Landkreis Oder-Spree im konkreten Fall im Rahmen des SBG II § 16 dem Verein TippelTours entsprechende Unterstützung bei der Betreibung dieses Heimes angedeihen lassen. Seit Mai 2006 wurden insgesamt 25 Teilnehmer von 14 verschieden geförderten Maßnahmen bei TippelTours beschäftigt.

 

  1. Stehen noch andere Einrichtungen – wie zurzeit das Schullandheim „Wolfswinkel“ in Storkow – vor der Schließung?

 

Eine drohende Schließung anderer Häuser ist nicht bekannt.

 

  1. „Wolfswinkel“, das mit 174 Plätzen von der Bettenzahl größte Schullandheim der BRD beherbergt besonders auch Kinder aus sozialschwachen Familien. Der das Schullandheim betreibende Verein TippelTours e. V. hat  in den letzten Jahren Kindern aus dem Landkreis Oder-Spree, die sich einen Ferienaufenthalt sonst nicht leisten können, dies unentgeltlich ermöglicht. Mit welcher konkreten Hilfe vom Landkreis kann „Wolfswinkel“ rechnen, um die Schließung dieser sozialpädagogisch wertvollen Einrichtung zu verhindern?

 

Vom Grundsatz her ist der Landkreis nicht in der Lage, mit TippelTours e. V. eine Möglichkeit zu finden, um das Objekt zu retten. Die Verantwortung trägt der Konkursverwalter.

Es ist allerdings zu sagen, dass die Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit des Landkreises Oder-Spree regelt, dass Kinder aus sozial schwachen Familien für Ferienaufenthalte eine Unterstützung erhalten können.

 

  1. Kann die Immobilie vom Landkreis erworben werden bzw. ein langfristiger Pachtvertrag ermöglicht werden, um das Fortbestehen dieser Einrichtung zu gewährleisten?

 

Der Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages für einen Verein ist nicht möglich. Nur der Eigentümer der Liegenschaft kann solche Pachtverträge abschließen. Vertreter des Eigentümers ist der Konkursverwalter. Der Kauf der Liegenschaft durch den Landkreis kommt aus folgenden Gründen nicht in Betracht:

§ 69 Abs. 1 GO besagt, dass der Landkreis nur Vermögensgegenstände erwerben soll, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Die Vorhaltung der Liegenschaft und Betreibung eines Jugendheimes ist keine pflichtige Aufgabe des Landkreises.

Im Hinblick auf die Haushaltslage des Landkreises kommt eine freiwillige Übernahme des Grundstücks auf Grund des Haushaltsrechts nicht in Frage.