Beschluss: einstimmig zugestimmt

Herr Kaden, Amtsleiter Ordnungsamt, verdeutlicht in einer Sachdarstellung die Notwendigkeit der Beschlussvorlage. Aufgrund umfassender Gesetzesneuregelungen zur Ladenöffnung auf der Landesebene bestehe die Notwendigkeit, die bisher geltende Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festlegung der Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und

Feiertagen in Kurorten, Ausflugs- und Erholungsorten den neuen gesetzlichen Rahmenbestimmungen anzupassen. Dies werde durch die vorliegende Beschlussvorlage 005/2007 Rechnung getragen.  Herr Kaden wies ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Verordnung ausschließlich um die Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen handele und hieraus keine Pflicht zur Ladenöffnung für die Händler hervorginge.   

 

Der Beschlussvorlage 005/2007 wird einstimmig zugestimmt.