Sitzung: 26.04.2007 Ausschuss für Recht, Ordnung und Landwirtschaft
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Vorlage: 005/2007
Herr Kaden,
Amtsleiter Ordnungsamt, verdeutlicht in einer Sachdarstellung die Notwendigkeit
der Beschlussvorlage. Aufgrund umfassender Gesetzesneuregelungen zur
Ladenöffnung auf der Landesebene bestehe die Notwendigkeit, die bisher geltende
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festlegung der Öffnungszeiten für den
Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und
Feiertagen in
Kurorten, Ausflugs- und Erholungsorten den neuen gesetzlichen Rahmenbestimmungen
anzupassen. Dies werde durch die vorliegende Beschlussvorlage 005/2007 Rechnung
getragen. Herr Kaden wies ausdrücklich
darauf hin, dass es sich bei der Verordnung ausschließlich um die Gestaltung
der rechtlichen Rahmenbedingungen handele und hieraus keine Pflicht zur
Ladenöffnung für die Händler hervorginge.
Der
Beschlussvorlage 005/2007 wird einstimmig zugestimmt.