Sitzung: 22.10.2007 Rechnungsprüfungsausschuss
Die Prüfung bezog sich auf die Festsetzung von
Verwaltungsgebühren, insbesondere für Baumfällungen, sowie die Zweckmäßigkeit der geleisteten
Ausgaben für die Unterhaltung von Naturdenkmalen.
Frau Lämmermann führte aus, dass anhand der
durchgeführten Stichproben festgestellt wurde, dass der vom Gesetzgeber
vorgeschriebene Gebührenrahmen angemessen ausgeschöpft wurde. Die
Verwaltungsgebühren wurden nachvollziehbar festgesetzt.
Für die Unterhaltung von Naturdenkmalen wurden
28,0 T€ verausgabt. Von der unteren Naturschutzbehörde werden 255 Naturdenkmale
und ein Flächennaturdenkmal bearbeitet und verwaltet. Die Naturdenkmale sind
bisher nicht abschließend kategorisiert und damit der Schutzstatus bezogen auf
das einzelne Denkmal nicht endgültig bestimmt.
Durch Herrn Müller, Sachgebietsleiter untere
Naturschutzbehörde, wurden die Ausführungen dahingehend ergänzt, dass derzeitig
ein 25-Punkte-Plan umgesetzt wird, der u. a. die Neuausweisung und die Prüfung
der Schutzwürdigkeit von Naturdenkmalen beinhaltet. Hierbei ist eine
umfangreiche Beteiligung von Privaten und öffentlichen Trägern erforderlich.