Die Prüfung bezog sich auf die Festsetzung von Verwaltungsgebühren, insbesondere für Baumfällungen,  sowie die Zweckmäßigkeit der geleisteten Ausgaben für die Unterhaltung von Naturdenkmalen.

 

Frau Lämmermann führte aus, dass anhand der durchgeführten Stichproben festgestellt wurde, dass der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Gebührenrahmen angemessen ausgeschöpft wurde. Die Verwaltungsgebühren wurden nachvollziehbar festgesetzt.

 

Für die Unterhaltung von Naturdenkmalen wurden 28,0 T€ verausgabt. Von der unteren Naturschutzbehörde werden 255 Naturdenkmale und ein Flächennaturdenkmal bearbeitet und verwaltet. Die Naturdenkmale sind bisher nicht abschließend kategorisiert und damit der Schutzstatus bezogen auf das einzelne Denkmal nicht endgültig bestimmt.

 

Durch Herrn Müller, Sachgebietsleiter untere Naturschutzbehörde, wurden die Ausführungen dahingehend ergänzt, dass derzeitig ein 25-Punkte-Plan umgesetzt wird, der u. a. die Neuausweisung und die Prüfung der Schutzwürdigkeit von Naturdenkmalen beinhaltet. Hierbei ist eine umfangreiche Beteiligung von Privaten und öffentlichen Trägern erforderlich.