Herr Hänsel, Einwohner von Eisenhüttenstadt, fragt, ob es im Jahr 2007 eine Weihnachtsbeihilfe für bedürftige Bürger des Landkreises geben wird. Auf seine Frage in der Stadtverordnetenversammlung Eisenhüttenstadt erhielt er die Antwort, die Stadt sei nicht zuständig.

Als Beispiel nennt er die Stadt Burghausen und stellt den Abgeordneten den Newsletter von Burghausen zur Verfügung. Dort wird eine Weihnachtsbeihilfe gezahlt.

 

Herr Lindemann erläutert daraufhin, dass, wenn sich die Weihnachtsbeihilfe auf die Grundlage des SGB II  bezieht, der Landkreis keine rechtliche Möglichkeit hat, diese zu zahlen. Er verweist wieder auf die Stadt Eisenhüttenstadt, die im Zuge einer freiwilligen Leistung eine Beihilfe zahlen könnte. Es ist aber auch auf die Finanzlage der Stadt zu verweisen, die solche freiwilligen Leistungen im Grunde nicht möglich machen.

 

Herr Lohs, Eisenhüttenstadt: (Anfrage ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt)