Sitzung: 05.12.2007 Kreistag
Herr Hänsel, Einwohner von
Eisenhüttenstadt, fragt, ob es im Jahr 2007 eine Weihnachtsbeihilfe für
bedürftige Bürger des Landkreises geben wird. Auf seine Frage in der
Stadtverordnetenversammlung Eisenhüttenstadt erhielt er die Antwort, die Stadt
sei nicht zuständig.
Als Beispiel nennt er die
Stadt Burghausen und stellt den Abgeordneten den Newsletter von Burghausen zur
Verfügung. Dort wird eine Weihnachtsbeihilfe gezahlt.
Herr Lindemann erläutert
daraufhin, dass, wenn sich die Weihnachtsbeihilfe auf die Grundlage des SGB
II bezieht, der Landkreis keine
rechtliche Möglichkeit hat, diese zu zahlen. Er verweist wieder auf die Stadt
Eisenhüttenstadt, die im Zuge einer freiwilligen Leistung eine Beihilfe zahlen
könnte. Es ist aber auch auf die Finanzlage der Stadt zu verweisen, die solche
freiwilligen Leistungen im Grunde nicht möglich machen.
Herr Lohs, Eisenhüttenstadt:
(Anfrage ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt)