Sitzung: 11.12.2007 Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Frau Lauke erläutert die
Veränderungen, die sich für die Betreffenden ergeben. Sie erklärt, wie die
Auszahlung des Budgets geregelt ist, erläutert zwei Beispiele (bei der Arbeit,
beim Wohnen) und wie das Prozedere von Antragstellung bis Vertrag geregelt ist
und nennt Vor- und Nachteile des Persönlichen Budgets.
Herr Müller, der beruflich
mit geistig behinderten Menschen arbeite, und Frau Marquardt äußern ihre
Bedenken über die praktische Umsetzung mit diesen Bürgern.
Frau Lauke erwidert, dass
bislang erst ein Antrag gestellt wurde. Ein Arbeitskreis im Land solle Austausch
über Fälle und Einheitlichkeit in den Landkreisen ermöglichen.
Frau Nikulka ergänzt, dass
zeitlich befristete Zielvereinbarungen abgeschlossen würden. Nach Ablauf der
Zeit, könne überprüft werden.
Nach Frau Lauke´s Aussage
müsse der Betreuer abrechnen, die geistig behinderten Menschen könne man nicht
befragen.
Frau Siebke fasst zusammen,
dass trotz der großen Problematik Vertrauen angebracht sei. Die Entwicklung
müsse abgewartet werden.