Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Lauke erläutert die Veränderungen, die sich für die Betreffenden ergeben. Sie erklärt, wie die Auszahlung des Budgets geregelt ist, erläutert zwei Beispiele (bei der Arbeit, beim Wohnen) und wie das Prozedere von Antragstellung bis Vertrag geregelt ist und nennt Vor- und Nachteile des Persönlichen Budgets.

 

Herr Müller, der beruflich mit geistig behinderten Menschen arbeite, und Frau Marquardt äußern ihre Bedenken über die praktische Umsetzung mit diesen Bürgern.

Frau Lauke erwidert, dass bislang erst ein Antrag gestellt wurde. Ein Arbeitskreis im Land solle Austausch über Fälle und Einheitlichkeit in den Landkreisen ermöglichen.

 

Frau Nikulka ergänzt, dass zeitlich befristete Zielvereinbarungen abgeschlossen würden. Nach Ablauf der Zeit, könne überprüft werden.

Nach Frau Lauke´s Aussage müsse der Betreuer abrechnen, die geistig behinderten Menschen könne man nicht befragen.

 

Frau Siebke fasst zusammen, dass trotz der großen Problematik Vertrauen angebracht sei. Die Entwicklung müsse abgewartet werden.