Beschluss: einstimmig zugestimmt

Herr Dr. Fehse berichtete den Anwesenden, dass sich das Kommunale Prüfungsamt mit Schreiben von Mitte Dezember 2007 dem Bericht  Jahresabschlussprüfers  über den Jahresabschluss 2006 ohne eigene Feststellungen angeschlossen hat. Der Verlust beträgt 165.526,82 €.

Darin enthalten sind die Forderungsverluste  ab 2000 in Höhe von 135.614,70 € . Diese werden von den Krankenkassen nicht übernommen und sind somit vom Landkreis Oder-Spree zu tragen.

Die Erstattung von uneinbringbaren Forderungen   der Luftrettung ist Gegenstand der Klage gegen das Land Brandenburg. .

 

Herr Dietz fragte an, ob die uneinbringbaren Forderungen nicht gleich in die Kosten- und Leistungsrechnung mit eingestellt werden können?

Diese Kosten sind nicht über die Beiträge der Mitglieder zu begleichen und somit nach derzeitigem Kenntnisstand nicht in die KLR aufzunehmen.

 

Die Beschlussvorlage  wurde von den Abgeordneten einstimmig angenommen.