Sitzung: 24.01.2008 Werksausschuss Eigenbetrieb Rettungsdienst
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Vorlage: 003/2008
Herr Dr. Fehse berichtete den Anwesenden, dass
sich das Kommunale Prüfungsamt mit Schreiben von Mitte Dezember 2007 dem
Bericht Jahresabschlussprüfers über den Jahresabschluss 2006 ohne eigene
Feststellungen angeschlossen hat. Der Verlust beträgt 165.526,82 €.
Darin enthalten sind die
Forderungsverluste ab 2000 in Höhe von
135.614,70 € . Diese werden von den Krankenkassen nicht übernommen und sind
somit vom Landkreis Oder-Spree zu tragen.
Die Erstattung von uneinbringbaren
Forderungen der Luftrettung ist
Gegenstand der Klage gegen das Land Brandenburg. .
Herr Dietz fragte an, ob die uneinbringbaren
Forderungen nicht gleich in die Kosten- und Leistungsrechnung mit eingestellt
werden können?
Diese Kosten sind nicht über die Beiträge der
Mitglieder zu begleichen und somit nach derzeitigem Kenntnisstand nicht in die
KLR aufzunehmen.
Die Beschlussvorlage wurde von den Abgeordneten einstimmig
angenommen.