Sitzung: 18.02.2008 Rechnungsprüfungsausschuss
Frau Wolff legte dar, dass zu den neuen
Aufgaben des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes die Prüfung der kommunalen
Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse gehört. Hierbei
besteht die Möglichkeit, dass sich das Rechnungsprüfungsamt zur Durchführung
der Prüfung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen eines
Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient.
Zum Prüfungsverfahren wird im § 103 der
Kommunalverfassung (BbgKVerf) u. a. ausgeführt, dass über das Ergebnis der
Prüfung ein Prüfungsbericht zu erstellen und dieser dem Hauptverwaltungsbeamten
- bezogen auf den Landkreis dem Landrat - vorzulegen ist. Der Landrat gibt den
Prüfungsbericht dem Kreistag bekannt. Zur praktischen Umsetzung des Gesetzes
gibt es noch keine Ausführungsbestimmungen oder auch Kommentierungen.
Frau Wolff brachte zum Ausdruck, dass
beispielsweise die Informationen an den Kreistag über den
Rechnungsprüfungsausschuss gegeben werden könnten. In diesem Zusammenhang
führte sie aus, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in der neuen
Kommunalverfassung nicht mehr als Ausschuss gesondert aufgeführt ist. Jedoch
wird im § 43 BbgKVerf darauf verwiesen, dass der Kreistag zur Vorbereitung
seiner Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung ständige oder zeitweilige
Ausschüsse bilden kann.
Frau Krüger äußerte sich anschließend dahingehend,
dass auch diese Thematik noch in den parlamentarischen Gremien zu beraten ist.