Frau Wolff erläuterte
die Beschlussvorlage. Sie nannte als Gründe für die Reduzierung des
Kostensatzes das Ausscheiden einer - nach BAT vergüteten - Mitarbeiterin (neue
Mitarbeiterin wird nach TVöD und damit geringer vergütet) sowie die Nutzung von
Altersteilzeit durch einen Mitarbeiter. Die Sachausgaben sind stabil.
Dr. Pech fragte nach,
ob auch zukünftig, d. h., unter den Bedingungen der Doppik, die
Arbeitsfähigkeit des Rechnungsprüfungsamtes gewährleistet ist.
Frau Wolff verwies auf
nicht ausreichende Erfahrungen im LOS und auch bei den Rechnungsprüfungsämtern
anderer Landkreise. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wollen - bis auf zwei
Gemeinden - alle Gemeinden ihre Eröffnungsbilanzen durch das RPA des
Landkreises Oder-Spree prüfen lassen.
Frau Wolff rechnet
damit, dass das RPA ggf. zur Unterstützung Wirtschaftsprüfer beauftragen
müsste. Auch eine personelle Verstärkung des RPA muss in Betracht gezogen
werden.
Durch eine begleitende
Prüfung des LOS bei der Einführung der Doppik versucht das RPA, einen
Prüfungsvorlauf für die Prüfung der Eröffnungsbilanz des LOS zu schaffen.