Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Wolff erläuterte die Beschlussvorlage. Sie nannte als Gründe für die Reduzierung des Kostensatzes das Ausscheiden einer - nach BAT vergüteten - Mitarbeiterin (neue Mitarbeiterin wird nach TVöD und damit geringer vergütet) sowie die Nutzung von Altersteilzeit durch einen Mitarbeiter. Die Sachausgaben sind stabil.

 

Dr. Pech fragte nach, ob auch zukünftig, d. h., unter den Bedingungen der Doppik, die Arbeitsfähigkeit des Rechnungsprüfungsamtes gewährleistet ist.

Frau Wolff verwies auf nicht ausreichende Erfahrungen im LOS und auch bei den Rechnungsprüfungsämtern anderer Landkreise. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wollen - bis auf zwei Gemeinden - alle Gemeinden ihre Eröffnungsbilanzen durch das RPA des Landkreises Oder-Spree prüfen lassen.

 

Frau Wolff rechnet damit, dass das RPA ggf. zur Unterstützung Wirtschaftsprüfer beauftragen müsste. Auch eine personelle Verstärkung des RPA muss in Betracht gezogen werden.

 

Durch eine begleitende Prüfung des LOS bei der Einführung der Doppik versucht das RPA, einen Prüfungsvorlauf für die Prüfung der Eröffnungsbilanz des LOS zu schaffen.