Beschluss: einstimmig zugestimmt

Frau Gläsmer gibt Erläuterungen zur vorliegenden Beschlussvorlage zum grundhaften Ausbau der K 6703 von der B 112 bis zum Ortseingang Wellmitz einschließlich eines straßenbegleitenden Radweges. In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 053/23/07 (Beschlussfassung des Kreistages am 05.12.2007) hat die Verwaltung neben der weiteren planerischen Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der K 6703 am 30.06.2006 zur Finanzierung der Maßnahme einen Fördermittelantrag an den Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung Ost gemäß GVFG (75 %-ige Förderung) gestellt. Die Bereitstellung der beantragten Zuwendungen erwartet das Sachgebiet kreisliche Infrastruktur aus Rücklaufmitteln im dritten Quartal diesen Jahres.

Der Straßenausbau erfolgt auf der vorhandenen Trasse mit einer Straßenbreite von 6,00 m in bituminöser Bauweise. Der straßenbegleitende Radweg wird in Asphaltbauweise 2,00 m breit ausgebaut. Mit dem Neubau des Radweges ist ein Eingriff in den Naturhaushalt verbunden. Die Neuversiegelung wird durch Entsiegelungsmaßnahmen kompensiert. Die Planungsunterlagen weisen für den o. g. Abschnitt eine Ausbaulänge von 1.670 m aus. Der vorgesehene Radweg hat eine Länge von 1.780 m und schließt innerörtlich an den kombinierten Geh- und Radweg im Landgut Wellmitz an.  

Im Zuge des Straßenneubaus sollen gleichzeitig in Verantwortung der Gemeinde Neißemünde zwei Bushaltestellen am Ortseingang Wellmitz neu errichtet werden. Für diese Gemein-schaftsmaßnahme beabsichtigt die Kreisverwaltung mit dem Amt Neuzelle eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen.

Im Rahmen der Diskussion wurden folgende Befürchtungen geäußert: „Dass im Zuge des Straßenausbaus wieder Bäume gefällt werden müssen“. Diesbezüglich konnte “Entwarnung“ gegeben werden.

Die Stellungnahme der Kämmerei liegt vor.

Der stellv. Vorsitzende des Ausschusses stellt die Vorlage zur Abstimmung.

Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag am 25.06.2008 der Beschlussvorlage

Drucksache 018/2008 – zuzustimmen.

Abstimmung: 7 ja- Stimmen    - einstimmig zugestimmt