Nachtrag: 19.05.2008

Beschluss: einstimmig zugestimmt

Frau Gläsmer erläuterte die eingebrachte  Vorlage.

 

Bei dieser Maßnahme wird besonderer Schwerpunkt auf die Instandsetzung des mit erheblichen Oberflächenschäden behafteten Straßenkörpers gelegt. Die Kreisstraße  befindet sich auf ca.  4,3 km Länge in einem sehr schlechten Zustand.

 

Mit dem Fördermittelgeber wurden Verhandlungen aufgenommen, mit dem Ergebnis: grundsätzlich ist eine solche Maßnahme förderfähig, jedoch in  den nächsten Jahren werden dafür keine finanziellen Mittel bereitgestellt. Aus diesem Grunde soll die Finanzierung aus  Mitteln des Kreishaushaltes erfolgen.

 

 

Wortmeldungen:

 

Es wurde nachgefragt, welche Behörde über "Entsiegelungsmaßnahmen" entscheidet?

 

Frau Gläsmer informiert, dass Entsiegelungsmaßnahmen die untere Naturschutzbehörde  in Zusammenarbeit mit der Fachbehörde festlegt.

Grundsätzlich werden bei Entsiegelungsmaßnahmen  die Fachbereiche  -Umwelt- und Bauamt - mit einbezogen.

 

Dr. Pech erkundigt sich, ob eine Lückenbepflanzung an Kreisstraßen erfolgt?

Dies wurde durch Frau Gläsmer bejaht; es wurde auf das vorhandene  Alleenkataster verwiesen.