Herr Dr. Pech informiert, dass bei dem Förderprogramm Kommunal-Kombi die Erfüllungsrate  sehr gering ist. Von den rund 1250 Stellen, die im Kreis  eingerichtet werden könnten, wurden erst ein gutes Dutzend bewilligt. Grund dafür ist eine Vielzahl von einschränkenden Bedingungen. Sowohl Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wie auch andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsformen gelten als förderschädliche Unterbrechung der Arbeitslosigkeit. Ein weiteres individuelles Förderkriterium, des mindestens einjahrigen ununterbrochenen Bezuges von Arbeitslosengeld II, müsse geändert werden.

 

Der Kreistag sollte den Landrat autorisieren, den zuständigen Minister aufzufordern, die einschränkenden Bedingungen für die Nutzung des Programms Kommunal-Kombi deutlich zu reduzieren.

Herr Dr. Pech bittet den Kreistag, über eine derartige Erklärung abzustimmen, damit der Landrat entsprechend verfahren kann.

 

In den Kommunen können durch das Programm Kommunal-Kombi Personen für drei Jahre eingesetzt werden, so Herr Möller, Fraktion der CDU. Da der Kreis große Hoffnungen in das Programm gesetzt hat, kann nur durch die Reduzierung der einschränkenden Bedingungen die Vermittlung der möglichen 1200 Personen annähernd erreicht werden.

Herr Möller bittet daher, der genannten Erklärung zuzustimmen.

 

 

Frau Fitzke bittet den Kreistag der Erklärung zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis: