Sitzung: 25.06.2008 Kreistag
Herr Dr. Pech informiert,
dass bei dem Förderprogramm Kommunal-Kombi die Erfüllungsrate sehr gering ist. Von den rund 1250 Stellen,
die im Kreis eingerichtet werden könnten,
wurden erst ein gutes Dutzend bewilligt. Grund dafür ist eine Vielzahl von
einschränkenden Bedingungen. Sowohl Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wie auch
andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsformen gelten als
förderschädliche Unterbrechung der Arbeitslosigkeit. Ein weiteres individuelles
Förderkriterium, des mindestens einjahrigen ununterbrochenen Bezuges von
Arbeitslosengeld II, müsse geändert werden.
Der Kreistag sollte den
Landrat autorisieren, den zuständigen Minister aufzufordern, die
einschränkenden Bedingungen für die Nutzung des Programms Kommunal-Kombi
deutlich zu reduzieren.
Herr Dr. Pech bittet den
Kreistag, über eine derartige Erklärung abzustimmen, damit der Landrat
entsprechend verfahren kann.
In den Kommunen können durch
das Programm Kommunal-Kombi Personen für drei Jahre eingesetzt werden, so Herr
Möller, Fraktion der CDU. Da der Kreis große Hoffnungen in das Programm gesetzt
hat, kann nur durch die Reduzierung der einschränkenden Bedingungen die
Vermittlung der möglichen 1200 Personen annähernd erreicht werden.
Herr Möller bittet daher, der
genannten Erklärung zuzustimmen.
Frau Fitzke bittet den
Kreistag der Erklärung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: