Es liegen den Abgeordneten
Änderungsanträge zur Beschlussvorlage 029/2008 vor.
Änderungsantrag von Frau
Sabine Niels, B 90/ Grüne, zur Umformulierung des Entwurfes der Hauptsatzung
entsprechend § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG).
Herr Luhn, Fraktion der CDU, bittet
die Verwaltung um mehr Informationen zu § 22 der Vorlage.
Herr Zalenga, zur Änderung
des § 15 der Vorlage, verweist auf Urteile des Europäischen Gerichtshofes
und auf das Landesgleichstellungsgesetz. Es wird nicht vorgeschrieben, in
welcher Form eine Hauptsatzung geregelt werden soll. Wenn an bestimmten Stellen
nur die weibliche Bezeichnung verwendet werden würde, so wäre der Landrat daran
gebunden,
weibliche Personen zur
Besetzung der Stellen vorzuschlagen. Dies ist durch das LGG so nicht
gedeckt.
Frau Niels verweist nochmals
auf § 13 Landesgleichstellungsgesetz.
Frau Alter, Fraktion der SPD,
sieht keinen Grund den §15 der Beschlussvorlage einzuschränken. Sie verweist
auf Erfahrungen aus der Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte.
Herr Dr. Zeschmann, Fraktion
der SPD, bittet um eine Konkretisierung des § 3 Abs.2 Satz 2 der
Beschlussvorlage.
Herr Dr. Schröter, Fraktion
BVOS/BJA, bemängelt § 20 der Beschlussvorlage, insbesondere dass der Landrat
für alle Beamten und Arbeitnehmer des Landkreises die beamten-, arbeits- und
tarifrechtlichen Entscheidungen trifft.
Frau Fitzke lässt über den
Änderungsantrag von Frau Niels abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt, Ja 6
Änderungsantrag der SPD
Fraktion zum Wortlaut des § 4 (2) und (3) der Vorlage.
Frau Kilian, Fraktion der
SPD, begründet den Antrag damit, dass der Fraktion der SPD die
Entscheidungsbefugnis des Landrates zu hoch erschien.
Frau Krüger, Fraktion Die
Linke, verweist auf die bislang gültige Hauptsatzung. Darin sei geregelt, dass
der Kreisausschuss bereits ab 100.000 € Mitspracherecht hatte.
Herr Zalenga stellt klar,
dass mit der neuen Kommunalverfassung der Kreistag erstmals das Recht dazu hat,
bestimmte finanzielle Grenzen von Vergaben durch den Kreisausschuss und den
Landrat festzulegen. In der bislang gültigen Hauptsatzung gab es Regelungen,
diese sprachen aber gegen geltendes Vergaberecht.
Frau Fitzke lässt über den
Änderungsantrag der SPD Fraktion abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt
Frau Krüger, Fraktion Die
Linke, stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung.
Verweis der Beschlussvorlage
029/2008 in den Kreisausschuss.
Frau Fitzke läst über den
Antrag von Frau Krüger, Fraktion Die Linke, abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt, Ja 17
Frau Fitzke lässt über die
Beschlussvorlage 029/2008 abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, Ja 30, Gegen 15