Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Nein: 15

 

 


Es liegen den Abgeordneten Änderungsanträge zur Beschlussvorlage 029/2008 vor.

 

Änderungsantrag von Frau Sabine Niels, B 90/ Grüne, zur Umformulierung des Entwurfes der Hauptsatzung entsprechend § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG).

 

Herr Luhn, Fraktion der CDU, bittet die Verwaltung um mehr Informationen zu § 22 der Vorlage.

 

Herr Zalenga, zur Änderung des § 15 der Vorlage, verweist auf Urteile des Europäischen Gerichtshofes und auf das Landesgleichstellungsgesetz. Es wird nicht vorgeschrieben, in welcher Form eine Hauptsatzung geregelt werden soll. Wenn an bestimmten Stellen nur die weibliche Bezeichnung verwendet werden würde, so wäre der Landrat daran gebunden,

weibliche Personen zur Besetzung der Stellen vorzuschlagen. Dies ist durch das LGG so nicht gedeckt. 

 

Frau Niels verweist nochmals auf § 13 Landesgleichstellungsgesetz.

 

Frau Alter, Fraktion der SPD, sieht keinen Grund den §15 der Beschlussvorlage einzuschränken. Sie verweist auf Erfahrungen aus der Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte.

 

Herr Dr. Zeschmann, Fraktion der SPD, bittet um eine Konkretisierung des § 3 Abs.2 Satz 2 der Beschlussvorlage.

 

Herr Dr. Schröter, Fraktion BVOS/BJA, bemängelt § 20 der Beschlussvorlage, insbesondere dass der Landrat für alle Beamten und Arbeitnehmer des Landkreises die beamten-, arbeits- und tarifrechtlichen Entscheidungen trifft.

 

Frau Fitzke lässt über den Änderungsantrag von Frau Niels abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt, Ja 6

 

 

Änderungsantrag der SPD Fraktion zum Wortlaut des § 4 (2) und (3) der Vorlage.

 

Frau Kilian, Fraktion der SPD, begründet den Antrag damit, dass der Fraktion der SPD die Entscheidungsbefugnis des Landrates zu hoch erschien.

 

Frau Krüger, Fraktion Die Linke, verweist auf die bislang gültige Hauptsatzung. Darin sei geregelt, dass der Kreisausschuss bereits ab 100.000 € Mitspracherecht hatte.

 

Herr Zalenga stellt klar, dass mit der neuen Kommunalverfassung der Kreistag erstmals das Recht dazu hat, bestimmte finanzielle Grenzen von Vergaben durch den Kreisausschuss und den Landrat festzulegen. In der bislang gültigen Hauptsatzung gab es Regelungen, diese sprachen aber gegen geltendes Vergaberecht.   

 

 

Frau Fitzke lässt über den Änderungsantrag der SPD Fraktion abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt

 

Frau Krüger, Fraktion Die Linke, stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung.

 

Verweis der Beschlussvorlage 029/2008 in den Kreisausschuss.

 

Frau Fitzke läst über den Antrag von Frau Krüger, Fraktion Die Linke, abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt, Ja 17

 

 

Frau Fitzke lässt über die Beschlussvorlage 029/2008 abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt, Ja 30, Gegen 15