Herr Dr. Fehse erläutert die Vorlage.

 

In der vorliegenden Vorlage wurden die 4 neuen Rettungswachen kostenmäßig berücksichtigt. Mit Ausnahme von Neuzelle arbeiten die Standorte auch bereits im 24-Stunden-Betrieb. Für den Bereich Neuzelle muss noch ein endgültiger Standort gefunden werden. Rückwirkend zum 01.06.2008 wird ein neuer Tarifvertrag für die Ärzte abgeschlossen. Deshalb ist bei den Notarztkosten ist ein Aufschlag von ca. 31.000 € zu verzeichnen.

 

Der Rettungsdienst ist ein reines Transportunternehmen. In den Fällen, in denen der Patient nicht transportiert wird, ist das auch keine pflichtige Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Es gibt Krankenkassen, die sich weigern, diese Leistungen zu honorieren. Gegenwärtig laufen Verfahren im Wert von rund 20.000 €. Der Gesetzgeber hat im neuen Rettungsdienstgesetz die Regelung eingebracht, dass auch Fehlfahrten und Fehleinsätzen finanziert werden. Die Zahl dieser Einsätze ist immens. Allerdings finanzieren noch nicht alle Krankenkassen diese Einsätze. Ein Gesprächstermin mit der ARGE der Krankenkassen findet am 08.12.2008 statt. Deshalb ist es wahrscheinlich, dass zum nächsten Kreistag wieder eine geänderte Vorlage vorgelegt wird.

 

Herr Zalenga lässt abstimmen.

Beschluss: Die Vorlage wird in den Kreistag verwiesen.

Abstimmungsergebnis: