Herr Dr. Fehse erläutert die
Vorlage.
In der vorliegenden Vorlage
wurden die 4 neuen Rettungswachen kostenmäßig berücksichtigt. Mit Ausnahme von
Neuzelle arbeiten die Standorte auch bereits im 24-Stunden-Betrieb. Für den
Bereich Neuzelle muss noch ein endgültiger Standort gefunden werden.
Rückwirkend zum 01.06.2008 wird ein neuer Tarifvertrag für die Ärzte
abgeschlossen. Deshalb ist bei den Notarztkosten ist ein Aufschlag von ca.
31.000 € zu verzeichnen.
Der Rettungsdienst ist ein
reines Transportunternehmen. In den Fällen, in denen der Patient nicht
transportiert wird, ist das auch keine pflichtige Leistung der gesetzlichen
Krankenkassen. Es gibt Krankenkassen, die sich weigern, diese Leistungen zu
honorieren. Gegenwärtig laufen Verfahren im Wert von rund 20.000 €. Der
Gesetzgeber hat im neuen Rettungsdienstgesetz die Regelung eingebracht, dass
auch Fehlfahrten und Fehleinsätzen finanziert werden. Die Zahl dieser Einsätze
ist immens. Allerdings finanzieren noch nicht alle Krankenkassen diese
Einsätze. Ein Gesprächstermin mit der ARGE der Krankenkassen findet am
08.12.2008 statt. Deshalb ist es wahrscheinlich, dass zum nächsten Kreistag
wieder eine geänderte Vorlage vorgelegt wird.
Herr Zalenga lässt abstimmen.
Beschluss: Die Vorlage wird
in den Kreistag verwiesen.
Abstimmungsergebnis: