Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Soweit der Landkreis Oder-Spree von seinen Möglichkeiten als Optionskommune Gebrauch macht und Haushaltsmittel entsprechend SGB II § 6a Experimentierklausel einsetzt, sind zur Deckung des Finanzierungsbedarfs der dort genannten „Modelle der Eingliederung von Arbeitsuchenden im Wettbewerb zu den Eingliederungsmaßnahmen der Agenturen für Arbeit“ im Haushaltsbereich des Amtes für Grundsicherung für das Jahr 2009 eigenständige Produkte zu bilden und im Haushalt auszuweisen.


Herr Dr. Pech erläutert den Antrag der Fraktion Die Linke zur Struktur des Haushaltes im Bereich des Amtes für Grundsicherung.

 

Die Entscheidung, für welche Aufgaben im Ermessen des Landkreises wie viel Geld ausgegeben wird, ist dem Kreistag vorbehalten und nicht delegierbar. Die Möglichkeiten des Kreistages sollen dadurch ausgeschöpft werden. Eine Planung der Mittelverwendung muss ohnehin durch das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung erfolgen. Allerdings, und dies ist bisher nicht geschehen, müssen die Ausgaben auch vor dem Kreistag mit dem Haushalt gerechtfertigt werden.

 

Herr Zalenga erklärt nochmals, dass der Kreistag nicht über Bundesmittel entscheiden kann. Im Schreiben des BMAS, an den Landrat gerichtet und eingegangen am 12.02.2008, Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

hier: Erstattungsansprüche des Bundes gegen rechtswidrig erbrachte Eingliederungsleistungen nach § 16 Abs. 2 SGB II

Der Landkreis war davon bedroht und konnte nur mit Hilfe der Länder vor Rückzahlungen bewahrt werden. Im o. g. Schreiben wird nochmals darauf hingewiesen, dass das BMAS bei seiner Rechtsauffassung bleibt, „dass auf der Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz1 SGB II lediglich ergänzende Einzelfalllösungen für eine unmittelbare Arbeitsmarktintegration oder Existenzgrünung gewährt werden können und die Norm keine voraussetzungslose Generalklausel darstellt.“

Die Experimentierklausel kann demnach nur im Rahmen der vom Bund gesetzten Bedingungen ausgeführt werden und dem Landkreis wird kein Raum für andere Entscheidungen gelassen.

Herr Zalenga fordert die Abgeordneten auf, dem o. g. Antrag nicht zu folgen.

 

Frau Fitzke lässt über den Antrag der Fraktion Die Linke Abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: