Sitzung: 04.02.2009 Kreisausschuss
Herr Zalenga schlägt vor,
dass regelmäßig nach Quartalsende eine schriftliche Information über
wesentliche Prüfungsergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes den Mitgliedern des
Kreisausschusses zur Verfügung gestellt wird. Zugleich wird eine Auflistung
aller Prüfungsberichte beigefügt, die im vorangegangenen Quartal erstellt
wurden. Dann hat der Kreisausschuss die Möglichkeit zu beraten oder in den
Fachausschuss zu verweisen. Das wesentliche Prüfungsergebnis, evtl. mit dem
Ergebnis der Beratung im Fachausschuss,
wird dann allen Abgeordneten zur Verfügung gestellt. Jeder Kreistagsabgeordnete
kann selbstverständlich Einsicht in die Prüfungsunterlagen nehmen. Um dieses
Verfahren umsetzen zu können, bedarf es eines Kreistagsbeschlusses.
Sollte im Kreisausschuss eine
Einigung erzielt werden, wird dazu eine Vorlage erarbeitet und dem Kreistag zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Von Seiten der Abgeordneten
erhebt sich kein Widerspruch. Es wird demnach so verfahren.