Herr Zalenga schlägt vor, dass regelmäßig nach Quartalsende eine schriftliche Information über wesentliche Prüfungsergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes den Mitgliedern des Kreisausschusses zur Verfügung gestellt wird. Zugleich wird eine Auflistung aller Prüfungsberichte beigefügt, die im vorangegangenen Quartal erstellt wurden. Dann hat der Kreisausschuss die Möglichkeit zu beraten oder in den Fachausschuss zu verweisen. Das wesentliche Prüfungsergebnis, evtl. mit dem Ergebnis der Beratung im Fachausschuss,  wird dann allen Abgeordneten zur Verfügung gestellt. Jeder Kreistagsabgeordnete kann selbstverständlich Einsicht in die Prüfungsunterlagen nehmen. Um dieses Verfahren umsetzen zu können, bedarf es eines Kreistagsbeschlusses.

Sollte im Kreisausschuss eine Einigung erzielt werden, wird dazu eine Vorlage erarbeitet und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Von Seiten der Abgeordneten erhebt sich kein Widerspruch. Es wird demnach so verfahren.