Beschluss: einstimmig zugestimmt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt das Verfahren für die Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen nach
§ 103 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf):

 

1. Nach Quartalsende erhält der Kreisausschuss eine schriftliche Information über wesentliche Prüfungsergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes. Zugleich wird dieser Information eine Auflistung aller Prüfungsberichte beigefügt, die im zurückliegenden  Berichtszeitraum (regelmäßig das vorangegangene Quartal) erstellt wurden.

 

2. Weitergehender Erörterungsbedarf zu einzelnen Prüfungsergebnissen ist auf Anforderung von Abgeordneten des Kreisausschusses entweder im Kreisausschuss oder auf Empfehlung des Kreisausschusses in einem zuständigen Fachausschuss zu thematisieren.

 

3. Abschließend wird nach § 103 Abs. 2 Satz 5 BbgKVerf die Information über wesentliche Prüfungsergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes den Abgeordneten des Kreistages bekanntgegeben.

 

4. Jedem Abgeordneten des Kreistages ist auf Anfrage Einsicht in die vollständigen Prüfungsberichte zu geben und bei Bedarf eine jeweilige Berichtskopie zur Verfügung zu stellen.

 

 


Frau Fitzke  fragt nach, ob es Informationsbedarf zur Vorlage 11/2009 gibt.

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Frau Fitzke lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt.