Sitzung: 18.03.2009 Werksausschuss für den Eigenbetrieb KWU
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Nach kurzer Einleitung durch
Herrn Hildebrandt, informierte Frau Walter-Goers zum Stand der
5 landkreiseigenen Deponien, von denen sich 2 bereits in der Nachsorgephase
befinden. Die beiden Deponien in Selchow (5,3 ha) und der Friedländer Berg (6,2
ha) werden regelmäßig über Grundwasser- und Gasbeprobungen, Setzungsmessungen
sowie Wetterdatenerfassung überwacht. Die Entwässerungsanlagen sind voll
funktionstüchtig. Im Jahresbericht für 2008 kann bestätigt werden, dass sich
beide Deponien in einem stabilen Zustand befinden und eine von den Deponien
ausgehende Gefährdung von Schutzgütern nicht zu erkennen war und ist.
Zur Deponie Buchwaldstraße
führte sie aus, dass diese mit 13,8 ha Abfallkörper die größte im Landkreis
ist. In einem 1. Bauabschnitt konnten bereits 3,1 ha endgültig mit einer
doppelten Dichtung, bestehend aus Trisoplast und Kunststoffdichtungsbahn (KDB),
abgedichtet werden. Derzeit läuft eine Art Bauvoranfrage beim Landesumweltamt,
ob für den Weiterbau der nächsten
3 Bauabschnitte eine Dichtung, bestehend aus 2 KDB, zulässig sein kann.
Weiterhin erhofft sich das KWU-Entsorgung weitere Fördermittel. Die jetzige
Förderperiode läuft bis 2013, bei der vorrangig Bürgermeisterdeponien/Altlasten
profitieren sollen. Wenn zum Ende wieder Mittel frei sind, werden diese auch
für Hausmülldeponien zur Verfügung stehen.
Die Deponie Petersdorf ist
noch bis zum 15.07.2009 für die Anlieferung von Abfällen aus Gewerben an 3
Tagen in der Woche geöffnet. Die Ablagerungsfläche der 4,24 ha großen Deponie
misst 2,67 ha. Zur Ablagerung sind mineralische Abfälle zugelassen, die die
Anforderungen für die Deponieklasse I einhalten.
Zur wichtigsten Deponie, die
Deponie „Alte Ziegelei“, merkte Frau Walter-Goers an, dass von der
Deponiefläche mit 13,3 ha 4 ha über eine Basisabdichtung verfügen. Durch diese
technische Einrichtung war es möglich, einen Antrag auf Weiterbetrieb der
Deponie über den 15.07.2009 hinaus, zu stellen. Inzwischen liegt der positive
Bescheidentwurf vor, der allerdings nur noch die Ablagerung von bestimmten
Abfällen zulässt, die die Anforderungen der Ablagerungsverordnung, Anhang 1 für
die Deponieklasse I einhalten. Bisher wurde die Deponie als Deponieklasse II
geführt. Als weiteres Vorhaben ist vorgesehen, die Abbauprozesse im
Deponiekörper mit einer Sickerwasserinfiltration zu beschleunigen. Damit wird
weiter das Ziel verfolgt, gleich eine endgültige Oberflächenabdichtung
aufbringen zu können. Weiter wird geprüft, das Deponiegas über ein externes
Blockheizkraftwerk zu nutzen.