Beschluss: zur Kenntnis genommen

Nach kurzer Einleitung durch Herrn Hildebrandt, informierte Frau Walter-Goers zum Stand der
5 landkreiseigenen Deponien, von denen sich 2 bereits in der Nachsorgephase befinden. Die beiden Deponien in Selchow (5,3 ha) und der Friedländer Berg (6,2 ha) werden regelmäßig über Grundwasser- und Gasbeprobungen, Setzungsmessungen sowie Wetterdatenerfassung überwacht. Die Entwässerungsanlagen sind voll funktionstüchtig. Im Jahresbericht für 2008 kann bestätigt werden, dass sich beide Deponien in einem stabilen Zustand befinden und eine von den Deponien ausgehende Gefährdung von Schutzgütern nicht zu erkennen war und ist.

 

Zur Deponie Buchwaldstraße führte sie aus, dass diese mit 13,8 ha Abfallkörper die größte im Landkreis ist. In einem 1. Bauabschnitt konnten bereits 3,1 ha endgültig mit einer doppelten Dichtung, bestehend aus Trisoplast und Kunststoffdichtungsbahn (KDB), abgedichtet werden. Derzeit läuft eine Art Bauvoranfrage beim Landesumweltamt, ob für den Weiterbau der nächsten
3 Bauabschnitte eine Dichtung, bestehend aus 2 KDB, zulässig sein kann. Weiterhin erhofft sich das KWU-Entsorgung weitere Fördermittel. Die jetzige Förderperiode läuft bis 2013, bei der vorrangig Bürgermeisterdeponien/Altlasten profitieren sollen. Wenn zum Ende wieder Mittel frei sind, werden diese auch für Hausmülldeponien zur Verfügung stehen.

 

Die Deponie Petersdorf ist noch bis zum 15.07.2009 für die Anlieferung von Abfällen aus Gewerben an 3 Tagen in der Woche geöffnet. Die Ablagerungsfläche der 4,24 ha großen Deponie misst 2,67 ha. Zur Ablagerung sind mineralische Abfälle zugelassen, die die Anforderungen für die Deponieklasse I einhalten. 

 

Zur wichtigsten Deponie, die Deponie „Alte Ziegelei“, merkte Frau Walter-Goers an, dass von der Deponiefläche mit 13,3 ha 4 ha über eine Basisabdichtung verfügen. Durch diese technische Einrichtung war es möglich, einen Antrag auf Weiterbetrieb der Deponie über den 15.07.2009 hinaus, zu stellen. Inzwischen liegt der positive Bescheidentwurf vor, der allerdings nur noch die Ablagerung von bestimmten Abfällen zulässt, die die Anforderungen der Ablagerungsverordnung, Anhang 1 für die Deponieklasse I einhalten. Bisher wurde die Deponie als Deponieklasse II geführt. Als weiteres Vorhaben ist vorgesehen, die Abbauprozesse im Deponiekörper mit einer Sickerwasserinfiltration zu beschleunigen. Damit wird weiter das Ziel verfolgt, gleich eine endgültige Oberflächenabdichtung aufbringen zu können. Weiter wird geprüft, das Deponiegas über ein externes Blockheizkraftwerk zu nutzen.