Sitzung: 22.04.2009 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Nein: 7, Enthaltungen: 15
Vorlage: 019/2009
Beschlussvorschlag:
Den Einwendungen der
Stadt Eisenhüttenstadt und des Amtes Neuzelle gegen die Höhe bzw. den Hebesatz
der Kreisumlage von 45 v. H. wird nicht stattgegeben.
Herr Dr. Fehse beantragt, die
Einwendungen der Stadt Eisenhüttenstadt und des Amtes Neuzelle gegen die Höhe
bzw. den Hebesatz der Kreisumlage von 45 v.H abzulehnen.
Frau Fitzke bittet um
Abstimung der Beschlussvorlage 019/2009.
Abstimmungsergebnis: