Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Nein: 7, Enthaltungen: 15

Beschlussvorschlag:

 

Den Einwendungen der Stadt Eisenhüttenstadt und des Amtes Neuzelle gegen die Höhe bzw. den Hebesatz der Kreisumlage von 45 v. H. wird nicht stattgegeben.

 


 

 

Herr Dr. Fehse beantragt, die Einwendungen der Stadt Eisenhüttenstadt und des Amtes Neuzelle gegen die Höhe bzw. den Hebesatz der Kreisumlage von 45 v.H abzulehnen.

 

Frau Fitzke bittet um Abstimung der Beschlussvorlage 019/2009.

 

 

Abstimmungsergebnis: