Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Herr Zalenga fragt nach Wortmeldungen zur Vorlage 026/2009.

Frau Huschenbett fragt nach, warum eine Veränderung im § 1 Geltungsbereich von

Kindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres (ehemals zweiten Lebensjahres)

erfolgt ist.

Frau Dr. Rothe sagte dazu, dass diese Änderung auf der Grundlage des geänderten Artikel 1 des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) vom 10.12.2008 erfolgt ist. 

 

Nachdem es keine weiteren Nachfragen zur Vorlage 026/2009 gibt, lässt Herr Zalenga über

diese Vorlage abstimmen.