Sitzung: 10.06.2009 Kreisausschuss
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 026/2009
Herr Zalenga fragt nach
Wortmeldungen zur Vorlage 026/2009.
Frau Huschenbett fragt nach,
warum eine Veränderung im § 1 Geltungsbereich von
Kindern bis zur Vollendung
des dritten Lebensjahres (ehemals zweiten Lebensjahres)
erfolgt ist.
Frau Dr. Rothe sagte dazu,
dass diese Änderung auf der Grundlage des geänderten Artikel 1 des
Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) vom 10.12.2008 erfolgt ist.
Nachdem es keine weiteren
Nachfragen zur Vorlage 026/2009 gibt, lässt Herr Zalenga über
diese Vorlage abstimmen.