Herr Zalenga fragt nach, ob es zur Vorlage 021/2009 noch Erläuterungen gibt.

 

Daraufhin macht Frau Trippens noch einige Ausführungen zum Sachverhalt.

 

Der Landkreis ist gemäß § 15 Absatz 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten für Wasserfassungen, die der öffentlichen

Trinkwasserversorgung dienen, mit einer täglichen Entnahmemenge von weniger als 2000 Kubikmetern zuständig. Die Wasserschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung festgesetzt.

Über das Wasserwerk Spreenhagen versorgt der „Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland“ aus vier Brunnen ca. 2.000 Einwohner

sowie öffentliche Einrichtungen und private Unternehmen mit Trinkwasser. Zum Schutz des zu fördernden Grundwassers ist es beabsichtigt, ein Wasserschutzgebiet festzulegen.

Die Bemessung des Schutzgebietes erfolgte auf der Grundlage eines Fachgutachtens.

Das öffentliche Anhörungsverfahren fand vom 11.Juni 2007 bis 20. September 2007 statt.  

 

Frau Huschenbett, Fraktion Die Linke, möchte noch einige Erläuterungen zu den verschiedenen

Schutzzonen. Frau Trippens beantwortet daraufhin die Anfragen.

 

Herr Zalenga lässt dann über die Vorlage 021/2009 abstimmen.