Herr Zalenga fragt nach, ob
es zur Vorlage 021/2009 noch Erläuterungen gibt.
Daraufhin macht Frau Trippens
noch einige Ausführungen zum Sachverhalt.
Der Landkreis ist gemäß § 15
Absatz 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes für die Festsetzung von
Wasserschutzgebieten für Wasserfassungen, die der öffentlichen
Trinkwasserversorgung dienen,
mit einer täglichen Entnahmemenge von weniger als 2000 Kubikmetern zuständig.
Die Wasserschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung festgesetzt.
Über das Wasserwerk
Spreenhagen versorgt der „Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Fürstenwalde und Umland“ aus vier Brunnen ca. 2.000 Einwohner
sowie öffentliche
Einrichtungen und private Unternehmen mit Trinkwasser. Zum Schutz des zu
fördernden Grundwassers ist es beabsichtigt, ein Wasserschutzgebiet
festzulegen.
Die Bemessung des
Schutzgebietes erfolgte auf der Grundlage eines Fachgutachtens.
Das öffentliche
Anhörungsverfahren fand vom 11.Juni 2007 bis 20. September 2007 statt.
Frau Huschenbett, Fraktion
Die Linke, möchte noch einige Erläuterungen zu den verschiedenen
Schutzzonen. Frau Trippens
beantwortet daraufhin die Anfragen.
Herr Zalenga lässt dann über
die Vorlage 021/2009 abstimmen.