Herr Lindemann beantwortet in
seiner Rede die Anfrage der Fraktion
Die Linke auf die
Veröffentlichung der Richtlinien des Amtes für Grundsicherung und
Beschäftigung. Die Rede liegt der Niederschrift als Anlage 4 vor.
Herr Dr. Pech, Fraktion Die
Linke, teilt daraufhin mit, dass er von
der Antwort von Herrn Lindemann enttäuscht ist. Der Antrag der Fraktion Die
Linke sollte unnötige Auseinandersetzungen vermeiden. Mit Blick auf das
Akteninformationsgesetz ist die derzeitige Verfahrensweise
ein unhaltbarer Zustand.
Jeder Abgeordnete und jeder Bürger kann Einsicht verlangen
und die Kopierkosten würden
aus der Fraktionskasse Die Linke bezahlt werden, um eine Kopie zu erhalten. Das
Thema ist damit noch nicht erledigt. Die Fraktion Die Linke wird jetzt
Einsichten und Kopien der
entsprechenden Akten verlangen und wird
auch für eine Veröffentlichung sorgen.
Anschließend nimmt Herr
Jürgens, Fraktion Die Linke, Stellung zur Rede von Herrn Lindemann.
Herr Jürgens kann nicht
verstehen, warum die Brandenburgische Kommunalverfassung gegen
eine Veröffentlichung
spricht.
Noch viel mehr irritiert ist
Herr Jürgens darüber, dass es sich bei einer Veröffentlichung im Internet um
einen unangemessenen Verwaltungsaufwand handelt. Er bemängelt weiterhin,
dass lt. Aussage von Herrn
Lindemann die Richtlinien von Bürgern, die nicht die nötige Sachkenntnis haben,
nicht verstanden werden - sprich „Der Bürger, der das liest, ist zu doof“.
Die Leute müssten dann
befähigt werden, die Richtlinien auch zu verstehen oder sie so zu
formulieren, dass sie
verständlich sind. In anderen Landkreisen erfolgen die Veröffentlichungen
der Richtlinien bereits. Der
Landkreis Oder-Spree sollte nicht hinter der Transparenz von anderen
Landkreisen zurückstehen.
Herr Lindemann weist dann
entschieden zurück, dass er auf keinen Fall zum Ausdruck gebracht hat, dass er
den Bürger für „zu doof“ hält, bei einer Veröffentlichung der Richtlinien diese
auch zu verstehen. Die Gesetze müssten bei einer Veröffentlichung entsprechend aufbereitet werden. Er verweist
weiterhin darauf, dass der Antrag der Fraktion Die Linke ein wiederkehrender
Antrag aus dem Jahr 2006 ist und er wurde auch entsprechend beantwortet.
Die Richtlinien dazu wurden
auch zur Verfügung gestellt. Eine generelle Veröffentlichung
der Richtlinien ist aus den
genannten Gründen untunlich.
Herr Lindemann übergibt
daraufhin 2 Ordner mit den entsprechenden Richtlinien zur Einsicht
an die Fraktionsvorsitzende
Die Linke Frau Huschenbett.
Er bittet darum, die
Unterlagen nur dienstlich zu verwenden und nicht für die allgemeine
Veröffentlichung. Das wird
ausdrücklich nicht gewünscht.
Herr Möller,
Fraktionsvorsitzender CDU, erklärt hierzu, dass er das persönliche Gespräch im
Amt für richtig hält und keine Notwendigkeit einer allgemeinen
Veröffentlichung besteht.
Frau Huschenbett,
Fraktionsvorsitzende Die Linke, verweist nochmals darauf, dass in anderen
Landkreisen bereits die
Veröffentlichung stattfindet. Eine Veröffentlichung im Internet ist
flexibel, so dass sie täglich
verändert werden kann. Auch im Landkreis Oder-Spree gibt es
Richtlinien, die
veröffentlicht werden. Es besteht kein Verbot, Richtlinien zu veröffentlichen.
Es ist eine Frage des Wollens
und eine Frage des Kreistages, ob er den „mündigen Bürger“
möchte oder den
„Bittsteller“.
Nach nochmaligen kurzen
Wortmeldungen von Herrn Dr. Stiller, Herrn Möller und
Herrn Dr. Pech lässt Frau
Fitzke über den Antrag der Fraktion Die
Linke abstimmen.