Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 4

Herr Lindemann beantwortet in seiner Rede die Anfrage der Fraktion

Die Linke auf die Veröffentlichung der Richtlinien des Amtes für Grundsicherung und Beschäftigung. Die Rede liegt der Niederschrift als Anlage 4 vor.

 

Herr Dr. Pech, Fraktion Die Linke,  teilt daraufhin mit, dass er von der Antwort von Herrn Lindemann enttäuscht ist. Der Antrag der Fraktion Die Linke sollte unnötige Auseinandersetzungen vermeiden. Mit Blick auf das Akteninformationsgesetz ist die derzeitige Verfahrensweise

ein unhaltbarer Zustand. Jeder Abgeordnete und jeder Bürger kann Einsicht verlangen

und die Kopierkosten würden aus der Fraktionskasse Die Linke bezahlt werden, um eine Kopie zu erhalten. Das Thema ist damit noch nicht erledigt. Die Fraktion Die Linke wird jetzt

Einsichten und Kopien der entsprechenden  Akten verlangen und wird auch für eine Veröffentlichung sorgen.

 

Anschließend nimmt Herr Jürgens, Fraktion Die Linke, Stellung zur Rede von Herrn Lindemann.

Herr Jürgens kann nicht verstehen, warum die Brandenburgische Kommunalverfassung gegen

eine Veröffentlichung spricht.

Noch viel mehr irritiert ist Herr Jürgens darüber, dass es sich bei einer Veröffentlichung im Internet um einen unangemessenen Verwaltungsaufwand handelt. Er bemängelt weiterhin,

dass lt. Aussage von Herrn Lindemann die Richtlinien von Bürgern, die nicht die nötige Sachkenntnis haben, nicht verstanden werden - sprich „Der Bürger, der das liest, ist zu doof“.

Die Leute müssten dann befähigt werden, die Richtlinien auch zu verstehen oder sie so zu

formulieren, dass sie verständlich sind. In anderen Landkreisen erfolgen die Veröffentlichungen

der Richtlinien bereits. Der Landkreis Oder-Spree sollte nicht hinter der Transparenz von anderen Landkreisen zurückstehen.

 

Herr Lindemann weist dann entschieden zurück, dass er auf keinen Fall zum Ausdruck gebracht hat, dass er den Bürger für „zu doof“ hält, bei einer Veröffentlichung der Richtlinien diese auch zu verstehen. Die Gesetze müssten bei einer Veröffentlichung  entsprechend aufbereitet werden. Er verweist weiterhin darauf, dass der Antrag der Fraktion Die Linke ein wiederkehrender Antrag aus dem Jahr 2006 ist und er wurde auch entsprechend beantwortet.

Die Richtlinien dazu wurden auch zur Verfügung gestellt. Eine generelle Veröffentlichung

der Richtlinien ist aus den genannten Gründen untunlich.

Herr Lindemann übergibt daraufhin 2 Ordner mit den entsprechenden Richtlinien zur Einsicht

an die Fraktionsvorsitzende Die Linke Frau Huschenbett.

Er bittet darum, die Unterlagen nur dienstlich zu verwenden und nicht für die allgemeine

Veröffentlichung. Das wird ausdrücklich nicht gewünscht.

 

Herr Möller, Fraktionsvorsitzender CDU, erklärt hierzu, dass er das persönliche Gespräch im Amt für richtig hält und keine Notwendigkeit einer allgemeinen Veröffentlichung  besteht.

 

Frau Huschenbett, Fraktionsvorsitzende Die Linke, verweist nochmals darauf, dass in anderen

Landkreisen bereits die Veröffentlichung stattfindet. Eine Veröffentlichung im Internet ist

flexibel, so dass sie täglich verändert werden kann. Auch im Landkreis Oder-Spree gibt es

Richtlinien, die veröffentlicht werden. Es besteht kein Verbot, Richtlinien zu veröffentlichen.

Es ist eine Frage des Wollens und eine Frage des Kreistages, ob er den „mündigen Bürger“

möchte oder den „Bittsteller“.

 

Nach nochmaligen kurzen Wortmeldungen von Herrn Dr. Stiller, Herrn Möller und

Herrn Dr. Pech lässt Frau Fitzke  über den Antrag der Fraktion Die Linke abstimmen.