Bevor er zum TOP 6 kommt, gratuliert Herr Zalenga den 4 Abgeordneten des Kreistages zur Wahl in den Landtag.  Er wünscht Ihnen viel Erfolg in Potsdam und das durch Sie der Landkreis Oder-Spree gut vertreten wird.

Herr Zalenga bittet um Verständnis, wenn seine Ausführungen noch nicht zufriedenstellend

sein würden. Es ist  ein Zwischenbericht zur Situation des Atemschutzes und aller damit verbundenen Probleme.

Die Klärung  personalrechtlicher Verantwortlichkeiten ist noch nicht abgeschlossen,

da  3  Mitarbeiter derzeitig noch arbeitsunfähig sind.

 

Wie bereits im Kreistag am 02.09.09 berichtet, hat sich der Landrat bezüglich der

Rechtsverbindlichkeit der Vorschriften mit einem Schreiben an das Ministerium des Innern gewandt, mit der Bitte, diese Frage abschließend zu klären.

Das Antwortschreiben des Ministeriums des Innern vom 29.09.09  liegt dem Landrat vor.

Dieses Schreiben ist jedoch noch zu hinterfragen Es ist ein Unterschied zwischen einer

Grundüberprüfung und einer Grundüberholung. Die Begriffe sind rechtlich anders zu bewerten. Das Innenministerium vermischt in seinem Antwortbrief beide Begriffe. Das wird nochmals hinterfragt. Dieses Antwortschreiben wird dann den Mitgliedern des Fachausschusses zur Verfügung gestellt. Es enthält dann eine Klarstellung des Ministeriums oder eine Anmerkung

des Rechtsamtes.

Der Grundtenor lautete, dass die Rechtsvorschriften verbindlich waren und damit gegen

diese Vorschriften verstoßen worden ist.

Am 03.09.09 wurde eine Beratung mit den Wehrführern durchgeführt. Es war eine sehr konstruktive und offene Beratung, wo sich die Kameraden darüber verständigt haben, wie man untereinander mit dem Problem umgeht und es gab viele Ideen für eine konstruktive  Lösung

des Problems. Im Ergebnis wurde festgestellt, es muss nach vorne geschaut werden und das Problem gelöst werden.  Natürlich müssen auch die Verantwortlichkeiten geklärt werden

die entsprechende Konsequenzen gezogen werden.

 

Am 16.09.09 wurde eine Beratung mit den Amtsdirektoren und Bürgermeistern durchgeführt.

Sie hat eine Reihe von Festlegungen ergeben, die von beiden Seiten getragen wurden.

Verantwortlich für alle Fragen ist der Träger des Brandschutzes. Der Träger des Brandschutzes

ist die Gemeinde oder das Amt. Alle Kontakte zum Thema Feuerwehren erfolgen nur noch

über die Bürgermeister und Amtsdirektoren.

 

Zwischen den Trägern des Brandschutzes, den Gemeinden und Ämtern, und dem Landkreis als Träger des Feuerwehrtechnischen Zentrums wird es klare vertragliche Regelungen geben. Diese werden dann bei Änderungen immer entsprechend angepasst werden.

 

Der Fachausschuss hat am 24.09.09 getagt. Am 03.09.09 wurde sich mit den Wehrführern darauf verständigt, dass Herr Ralph Utecht aus Woltersdorf die Interessen der Feuerwehren vertreten wird. Im Fachausschuss wurde dem zugestimmt und Herrn Utecht auch Rederecht eingeräumt.  Herr Utecht erhält ebenfalls alle dafür erforderlichen Unterlagen.

Den Mitgliedern des Fachausschusses wurde der Untersuchungsbericht übergeben.

Zur Sitzung des Fachausschusses gab es 2 schriftliche Nachfragen. Diese Anfragen wurden

im öffentlichen Teil der Sitzung bereits behandelt. Die Fragen, die nur im nichtöffentlichen Teil

behandelt werden können, wurden auf die nächste Sitzung vertagt.

Im Fachausschuss wurden dann die 4 möglichen Varianten für die Zukunft vorgetragen.

Der Ausschuss hat im Ergebnis der Diskussion die Kreisverwaltung damit beauftragt, für die nächste Sitzung 2 der Varianten weiter zu untersetzen und dem Ausschuss dann für

eine Entscheidung vorzulegen.

 

 

Alle Anzeichen deuteten darauf hin, dass die Träger und die Feuerwehren erwarten, dass

der Kreis in der Verantwortung bleibt und eine ordentliche qualitätsgesicherte Variante gefunden wird, die das Problem des Atemschutzes und alles was damit verbunden ist, abschließend löst.

Verworfen wurde die Variante, die Aufgaben an die Stadt Fürstenwalde und Eisenhüttenstadt

zu übertragen.  Aus finanziellen Gründen wurde auch die Variante abgelehnt, das FTZ zum Ausbildungs- und Kompetenzzentrum auszubauen.

 

Vertiefend verfolgt wird die Einrichtung einer Atemschutzwerkstatt mit kreiseigenem Personal  und die Variante einer kreiseigenen Atemschutzwerkstatt mit der Vergabe der Aufgabe an einen sach- und fachkundigen Dritten.

Seit einigen Tagen wurde ein geeigneter Mitarbeiter von einer Fachfirma für die Werkstatt ausgeliehen. Es soll dann noch ein geeigneter Mitarbeiter befristet eingestellt werden.

Spätestens Anfang nächsten Jahres soll dazu jedoch im Kreistag eine stabile Entscheidung

getroffen werden.

 

Frau Fitzke fragt nach, ob es Fragen oder Wortmeldungen zum Beitrag des Landrates

gibt. Den Feuerwehrleuten wird durch die Zustimmung der Abgeordneten ein Rederecht eingeräumt. Von den Feuerwehrleuten wird davon jedoch kein Gebrauch gemacht.