Sitzung: 30.09.2009 Kreistag
Bevor er zum TOP 6 kommt,
gratuliert Herr Zalenga den 4 Abgeordneten des Kreistages zur Wahl in den
Landtag. Er wünscht Ihnen viel Erfolg in
Potsdam und das durch Sie der Landkreis Oder-Spree gut vertreten wird.
Herr Zalenga bittet um
Verständnis, wenn seine Ausführungen noch nicht zufriedenstellend
sein würden. Es ist ein Zwischenbericht zur Situation des
Atemschutzes und aller damit verbundenen Probleme.
Die Klärung personalrechtlicher Verantwortlichkeiten ist
noch nicht abgeschlossen,
da 3
Mitarbeiter derzeitig noch arbeitsunfähig sind.
Wie bereits im Kreistag am
02.09.09 berichtet, hat sich der Landrat bezüglich der
Rechtsverbindlichkeit der
Vorschriften mit einem Schreiben an das Ministerium des Innern gewandt, mit der
Bitte, diese Frage abschließend zu klären.
Das Antwortschreiben des
Ministeriums des Innern vom 29.09.09 liegt dem Landrat vor.
Dieses Schreiben ist jedoch
noch zu hinterfragen Es ist ein Unterschied zwischen einer
Grundüberprüfung und einer
Grundüberholung. Die Begriffe sind rechtlich anders zu bewerten. Das
Innenministerium vermischt in seinem Antwortbrief beide Begriffe. Das wird
nochmals hinterfragt. Dieses Antwortschreiben wird dann den Mitgliedern des
Fachausschusses zur Verfügung gestellt. Es enthält dann eine Klarstellung des
Ministeriums oder eine Anmerkung
des Rechtsamtes.
Der Grundtenor lautete, dass
die Rechtsvorschriften verbindlich waren und damit gegen
diese Vorschriften verstoßen
worden ist.
Am 03.09.09 wurde eine
Beratung mit den Wehrführern durchgeführt. Es war eine sehr konstruktive und
offene Beratung, wo sich die Kameraden darüber verständigt haben, wie man
untereinander mit dem Problem umgeht und es gab viele Ideen für eine
konstruktive Lösung
des Problems. Im Ergebnis
wurde festgestellt, es muss nach vorne geschaut werden und das Problem gelöst
werden. Natürlich müssen auch die
Verantwortlichkeiten geklärt werden
die entsprechende
Konsequenzen gezogen werden.
Am 16.09.09 wurde eine Beratung
mit den Amtsdirektoren und Bürgermeistern durchgeführt.
Sie hat eine Reihe von
Festlegungen ergeben, die von beiden Seiten getragen wurden.
Verantwortlich für alle
Fragen ist der Träger des Brandschutzes. Der Träger des Brandschutzes
ist die Gemeinde oder das
Amt. Alle Kontakte zum Thema Feuerwehren erfolgen nur noch
über die Bürgermeister und
Amtsdirektoren.
Zwischen den Trägern des
Brandschutzes, den Gemeinden und Ämtern, und dem Landkreis als Träger des
Feuerwehrtechnischen Zentrums wird es klare vertragliche Regelungen geben.
Diese werden dann bei Änderungen immer entsprechend angepasst werden.
Der Fachausschuss hat am
24.09.09 getagt. Am 03.09.09 wurde sich mit den Wehrführern darauf verständigt,
dass Herr Ralph Utecht aus Woltersdorf die Interessen der Feuerwehren vertreten
wird. Im Fachausschuss wurde dem zugestimmt und Herrn Utecht auch Rederecht
eingeräumt. Herr Utecht erhält ebenfalls
alle dafür erforderlichen Unterlagen.
Den Mitgliedern des
Fachausschusses wurde der Untersuchungsbericht übergeben.
Zur Sitzung des
Fachausschusses gab es 2 schriftliche Nachfragen. Diese Anfragen wurden
im öffentlichen Teil der Sitzung
bereits behandelt. Die Fragen, die nur im nichtöffentlichen Teil
behandelt werden können,
wurden auf die nächste Sitzung vertagt.
Im Fachausschuss wurden dann
die 4 möglichen Varianten für die Zukunft vorgetragen.
Der Ausschuss hat im Ergebnis
der Diskussion die Kreisverwaltung damit beauftragt, für die nächste Sitzung 2
der Varianten weiter zu untersetzen und dem Ausschuss dann für
eine Entscheidung vorzulegen.
Alle Anzeichen deuteten
darauf hin, dass die Träger und die Feuerwehren erwarten, dass
der Kreis in der
Verantwortung bleibt und eine ordentliche qualitätsgesicherte Variante gefunden
wird, die das Problem des Atemschutzes und alles was damit verbunden ist,
abschließend löst.
Verworfen wurde die Variante,
die Aufgaben an die Stadt Fürstenwalde und Eisenhüttenstadt
zu übertragen. Aus finanziellen Gründen wurde auch die
Variante abgelehnt, das FTZ zum Ausbildungs- und Kompetenzzentrum auszubauen.
Vertiefend verfolgt wird die
Einrichtung einer Atemschutzwerkstatt mit kreiseigenem Personal und die Variante einer kreiseigenen
Atemschutzwerkstatt mit der Vergabe der Aufgabe an einen sach- und fachkundigen
Dritten.
Seit einigen Tagen wurde ein
geeigneter Mitarbeiter von einer Fachfirma für die Werkstatt ausgeliehen. Es
soll dann noch ein geeigneter Mitarbeiter befristet eingestellt werden.
Spätestens Anfang nächsten
Jahres soll dazu jedoch im Kreistag eine stabile Entscheidung
getroffen werden.
Frau Fitzke fragt nach, ob es
Fragen oder Wortmeldungen zum Beitrag des Landrates
gibt. Den Feuerwehrleuten
wird durch die Zustimmung der Abgeordneten ein Rederecht eingeräumt. Von den
Feuerwehrleuten wird davon jedoch kein Gebrauch gemacht.