Sitzung: 25.11.2009 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Nein: 9, Enthaltungen: 10
Vorlage: 034/2009
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises
Oder-Spree beschließt die Satzung des Landkreises Oder-Spree über die
Abfallentsorgung – Abfallentsorgungssatzung – vom 25.11.2009 (Anlage 1).
Herr Dr. Fehse erläutert den
Abgeordneten die Tagesordnungspunkte 12 - 14, da sie in einem inhaltlichen
Zusammenhang stehen. Er verweist auf die vorliegende Tischvorlage zur
Beschluss-Nr. 035/2009. Aufgrund der Prüfungen der Satzungen durch das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Oder-Spree wurden bei der Festgebühr für
Gewerbegrundstücke im § 4 + § 5 der Abfallgebührensatzung Veränderungen
vorgenommen.
Die wesentlichen Änderungen
in der Abfallentsorgung waren notwendig, da die bisherigen Gebühren
1. nicht kostendeckend waren
und
2. der 2-jährige Zyklus, der
nach dem Kommunalabgabengesetz eine Neukalkulation
der Gebühren erforderte, abgelaufen war.
Diese nicht kostendeckenden
Gebühren sind eine Ursache für das negative Jahresergebnis
des Eigenbetriebes
„Kommunales Wirtschaftsunternehmen Entsorgung für das Wirtschaftsjahr 2008. Es
gibt 3 Möglichkeiten zur Veränderung der Situation.
Die Gebühren könnten so hoch
gesetzt werden, dass sie mit den Aufwendungen übereinstimmen würden. Es könnten
Rationalisierungs- und Effizienzsteigerungen im
Eigenbetrieb angeschoben und
durchgesetzt werden. Als dritte Möglichkeit kann der Service
für die Bürger reduziert
werden. Die vorliegenden
Beschlussvorlagen sind ein „Mix“ aus den
3 Möglichkeiten.
Herr Dr. Fehse fasst nochmals
die wesentlichen Änderungen zusammen.
Durch den Wegfall der
Bio-Tonne können der Logistikaufwand und die Kraftstoffkosten im
Eigenbetrieb enorm reduziert
werden. Die Entsorgung des Bio-Abfalls
erfolgt dann über die
normale Abfallentsorgung.
Eine wesentliche Änderung ist die Einführung des 4-wöchigen
Entsorgungsrhythmusses für
die Tonnen mit 120 l und 240 l. Für die 1.100 l –Behälter wird
ein wöchentlicher
Ziehungsrhythmus eingeführt. Mit der Festlegung von 2 Mindestleerungen
im Halbjahr pro
Abfallbehälter bei Wohngrundstücken soll sichergestellt werden, dass der
Abfall in regelmäßigen
Zeitabständen abgefahren wird und der Gebührenpflichtige nicht verleitet wird,
sich seines Abfalls verbotswidrig zu entledigen. Zu dem beabsichtigten
4-wöchigen
Entsorgungsrhythmus erreichten den Landkreis eine Reihe von E-Mails,
Briefen, Anrufe usw. , die
größtenteils die Beibehaltung des 14-tägigen Ziehungsrhythmusses
fordern und wünschen. Aus
einer Analyse ist ersichtlich, dass in den Bereichen einer 14-tägigen
Entsorgung die Leistung von
nur 43 % der Anschlusspflichtigen in Anspruch genommen wird.
57 % jedoch haben nur
4-wöchentlich oder seltener ihre Mülltonne zur Leerung herausgestellt.
Im Landkreis Oberhavel gibt es bereits seit Jahren eine 4-wöchige Leerung für
Zweiradgefäße. Die
Postwurfsendung des KWU hat erheblich zum Unmut beigetragen.
Danach sei die
Beschlussfassung längst erfolgt und die Abgeordneten hätten klaglos
zugestimmt. Für diese Briefe
entschuldigt sich Herr Dr. Fehse bei den Abgeordneten und
den Bürgern des Landkreises
Oder-Spree. Für die 4-wöchentliche Entsorgung ist es auch
für die Bürger nicht
notwendig, sich Mülltonnen mit einem größeren Volumen anzuschaffen.
Die vorliegende Satzung wurde
für 1 Jahr kalkuliert. Dann werden die Erkenntnisse analysiert,
ob es möglich ist, diesen
4-wöchigen Entsorgungsrhythmus bei allen Zweiradgefäßen beizu-behalten. Herr
Dr. Fehse bittet abschließend die Abgeordneten um die Zustimmung der
3 vorliegenden Beschlussvorlagen.
Der anschließende Redebeitrag
von Herrn Luhn, Fraktionsvorsitzender der CDU, liegt dem
Protokoll als Anlage 4 vor.
Herr Dr. Schröter,
Fraktionsvorsitzender BVOS/BJA & BVB/50 Plus, sagt dazu, dass die bisherige
Verfahrensweise nicht mehr kostendeckend für den Eigenbetrieb KWU ist. Es
müssen Änderungen in der Müllsatzung beschlossen werden. Das wäre möglich durch
Erhöhung der Effektivität im KWU selbst, was jedoch ausgeschöpft ist. Weiterhin
wären eine Preiserhöhung bei gleichem Service oder eine Verringerung der
Leistung möglich.
Er ist der Meinung, dass eine
wesentliche Gebührenerhöhung viel mehr Unmut bei der Bevölkerung auslösen würde
als eine Verringerung der Dienstleistung.
Er widerspricht der
Notwendigkeit von 4 Mindestleerungen im Jahr. Bei einer exakten Mülltrennung
kommt im Jahr bei einem 2-Personenhaushalt nicht mehr als eine gefüllte
Mülltonne zustande. Das hat er durch jahrelange Erfahrung so festgestellt.
Der 4-wöchige
Entsorgungsrhythmus wird von Herrn Dr. Schröter befürwortet.
Die anschließende Rede von
Frau Tschierschky, Fraktion Die Linke, liegt dem Protokoll als Anlage 5 vor.
Frau Huschenbett,
Fraktionsvorsitzende Die Linke, führte
in ihrem Redebeitrag aus, dass die Abfallentsorgung sich in einem
weitgesteckten Rahmen von europäischer, Bundes- und
Landesgesetzgebung bewegt. Auch durch die Kommunalverfassung, das Kommunal-abgabenrecht und
die Eigenbetriebsverordnung werden weitere Rahmenbedingungen vorgegeben - hier
z.B. das Kostendeckungsprinzip für die zu erhebenden Gebühren, die
Nachschusspflicht das Landkreises bei Verlusten des Eigenbetriebes - der
Landkreis hatte hier bittere Erfahrungen mit den Verlusten des
Eigenbetriebes Rettungsdienst machen müssen. Nicht zuletzt sind in dem von
Kreistag Anfang 2009 beschlossenen fortgeschriebenen Abfallwirtschaftskonzept
die Entwicklungen im Landkreis hinsichtlich der Entsorgungssicherheit für die
Abfallentsorgung bei sozial verträglicher Gebührengestaltung und den sich
abzeichnenden Bedingungen des Bevölkerungsrückgangs und der besseren
Abfallvermeidung und Abfalltrennung durch die
Bürger beschrieben. Probleme sind dabei sowohl die
Kostenentwicklungen für Transporte und für die Abfallverwertung/Entsorgung,
auch in der RABA (Restabfallbehandlungsanlage) Niederlehme. Diese Anlage gehört dem
Landkreis aber auch mit, d.h. entstehende Defizite muss der Landkreis ggf. über
den Haushalt ausgleichen. Es werden deshalb Lösungen benötigt, die für die
Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Kreisfinanzen erträglich sind. Die im
KWU bei kritischer Begleitung durch den Werksausschuss entwickelten Konzepte
tragen diesen Vorgaben Rechnung. Ergebnis sind die vorliegenden
Satzungsentwürfe, welche nicht alle Wünsche umsetzen, welche eine Verringerung
des Standards für die Regelleistung für einen Teil des Landkreises, aber auch
Verringerungen der Gebühr für die Regelentleerung und eine stärkere
Degressivität bei den Leerungsgebühren der 1,1 m3- Behälter in
den großen Mietwohnanlagen bedeuten. Gerade letzteres war seit mehreren Jahren
eine Forderung der Mietervereine und großen Wohnungsgesellschaften. Auch der
Wegfall der getrennten Bioabfallentsorgung erfordert bei den betroffenen
Bürgern eine Umstellung. Alles zusammen jedoch bedeute nicht den Untergang des
Abendlandes, sondern sei z.B. im Vergleich zu den ständigen
Preissteigerungen bei Elektroenergie oder Gas durch die Energiekonzerne
von relativ geringer Auswirkung auf die Bürgerinnen und Bürger. Die praktische
Unsetzung der Satzungsregelungen, insbesondere ein flexibler und
unbürokratischer Umgang mit den zu erwartenden Anträgen auf Sonderentleerungen
stellt für Frau Huschenbett den eigentlichen "proof of
concept" - den zu erbringenden Nachweis für die Richtigkeit des Konzeptes
dar. Der Kreistag wird in den kommenden Jahren angesichts der wirtschaftlichen,
demografischen und klimatischen Entwicklungen noch des Öfteren
abzuwägen haben, wie die Daseinsvorsorge für die hier lebenden Menschen bei
vernünftigen sozial verträglichen Belastungen abgesichert werden kann. Die
Umsetzung der vorliegenden Satzungen sei ein Ansatz dafür und sollte durch den
Werksausschuss weiterhin kritisch begleitet werden.
Herr Kumlehm, FDP-Fraktion,
sagt, dass bei der Bevölkerung vor der finanziellen Belastung eher der
4-wöchige Ziehungsrhythmus auf Widerstand stößt. Er vermisst ein Schreiben von
der KWU, dass man statt einer
240 l -Tonne auch eine weitere 120 l-Tonne bestellen könnte.
Anschließend geht Herr
Kumlehm noch auf das Schreiben von Herrn Ralf B. Pahl aus
Erkner ein, welches als
Tischvorlage vorliegt. Er nimmt weiterhin Bezug auf die Änderungen
der
Benutzungsgebührensatzung. Er schlägt vor, diese Satzung nochmals in den
Fachausschuss zurück zu verweisen.
Frau Kilian,
Fraktionsvorsitzende SPD & Bündnis 90/Die Grünen, brachte nochmals
Ihren Unmut über das Schreiben
des KWU zum Ausdruck. Einige Unklarheiten wurden
bereits durch vorliegende
Schreiben in der Tischvorlage beseitigt. Von Seiten des KWU
sollten noch einige
Richtigstellungen ihres Schreibens an die Bürger erfolgen.
Man sollte überprüfen, in
welchen Bereichen des Landkreises Oder-Spree weiterhin eine
14-tägige Ziehung möglich
ist. Frau Kilian bittet als SPD-Fraktion darum, die vorgesehene generelle
Umstellung auf eine 4-wöchige Leerung für alle 2-Rad-Restabfallbehälter im
Landkreis Oder-Spree durch den Kreistag solange zurückzustellen, bis eine
genaue Umfrage, bei Nennung der Ziehungsgebühren auch für eine 14-tägige
Leerung der 2-Rad-Abfallbehälter
der Nutzer vorliegt. Die
Abschaffung der Bio-Tonnen wird von der SPD-Fraktion befürwortet.
Herr Möller, CDU-Fraktion
sagt, dass die zeitgleiche Abschaffung der Bio-Tonne und die
Verlängerung der Ziehungen
auf 4 Wochen für ihn hygienische Probleme bedeuten.
Auf Nachfrage im Kreisausschuss am 10.11.09 an das
KWU wurde bestätigt, dass es in den Gebieten mit 4-wöchiger Ziehung bei der
Bevölkerung keine Beschwerden gibt. Die Bürger bevorzugen eher einen längeren
Ziehungsrhythmus als höhere Gebühren. Entscheidend
für seine Zustimmung ist auch
die Möglichkeit einer Sonderentleerung im Sommer.
Herr Kumlehm stellt
anschließend den Antrag darüber abzustimmen, die Vorlagen 034/2009, 035/2009
und 036/2009 in den Fachausschuss zurück zu verweisen.
Der Landrat bittet die
Abgeordneten darum, dem Antrag von Herrn Kumlehm nicht
zuzustimmen. Das Problem
würde dann nur in eine neue Satzungsperiode verschoben
werden. Er appelliert an die
Abgeordneten, den gefundenen Kompromiss zu beschließen.
Herr Zalenga ging dann noch
auf die Rede von Frau Tschirschky zur Betreibung der
RABA ein. Die Entscheidung
zum Bau der RABA wurde unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes von den
damaligen Kreistagsmitgliedern getroffen. Hier wurden
48 Mio € investiert. Die
Kredite hierfür müssen entsprechend getilgt werden.
Er betont, dass der Landkreis
Oder-Spree mit dem KWU einen stabilen und zuverlässigen
Partner hat. Das KWU hat mit dem damaligen Kreistag unter
Beachtung des Umweltschutzes die bestmögliche Entscheidung getroffen.
Der Landrat machte darauf
aufmerksam, dass es auch bei der Einführung der Bio-Tonne zu großen Protesten
bei der Bevölkerung kam.
Die Kritik wegen des
Schreibens des KWU an die Bevölkerung kann durch den Landrat nachvollzogen
werden. Er betont weiterhin, dass die Diskussion über die Pflichtziehungen
an der Wirklichkeit vorbei
geht, weil der Abfall oftmals nicht in den eigenen Mülltonnen
entsorgt wird. Im Landkreis
Oder-Spree wurden mehr Tonnen wilde Müllablagerungen
entsorgt als Bio-Abfall.
Abschließend bittet der
Landrat die Abgeordneten nochmals darum, dieser Kompromisslösung
zuzustimmen.
Herr Dr. Zeschmann, SPD &
Bündnis 90/Die Grünen, sagt, dass es seiner Fraktion trotz aller wirtschaftlicher Notwendigkeiten
beim KWU um die optimale Berücksichtigung der Bürgerinteressen geht. Aus seiner
Sicht ist die Rückverweisung der Vorlagen an die Verwaltung erforderlich, da keine
ausreichenden Informationsgrundlagen vorliegen.
Er ruft dazu auf, dem Antrag
von Herrn Kumlehm zuzustimmen.
Herr Dr. Fehse erörtert
anschließend die Gebühren der Abfallbehälter.
Auf Antrag ist es
möglich, die 120 l-Abfallbehälter für
3,74 € statt Regelentsorgung 3.02 €,
den 240 l-Abfallbehälter für
7,48 € statt Regelentsorgung 6,04 und die 1.100 l-Abfallbehälter
für 31,42 € statt 25,36 € zu
entsorgen. Die Möglichkeit der 14-tägigen Entsorgung besteht
nach § 5, Abs. 7 der
Abfallgebührensatzung.
Herr Ksink, FDP-Fraktion,
sagt, dass die 4-wöchentliche Ziehung vernünftig ist und sich durchgesetzt hat.
Er verweist weiterhin auf die zunehmende illegale Müllentsorgung. Der Wegfall
der Bio-Tonne wird von ihm befürwortet.
Herr Schulze, SPD &
Bündnis 90/Die Grünen, betont anschließend seine Unzufriedenheit
über die Verfahrensweise der Abfallsatzung und sagt, dass er dieser
Satzung nicht zustimmen wird.
Da es keine weiteren
Wortmeldungen gibt, lässt Frau Fitzke über den Antrag von Herrn
Kumlehm zur Rückverweisung
der Vorlage 034/2009 an den
Fachausschuss abstimmen.
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 11 Enthaltungen 5
Frau Fitzke bittet
anschließend um Abstimmung des Änderungsantrages der SPD & B90/Grüne
Fraktion zu den
Beschlussvorlagen 34/2009, 35/2009 und 36/2009.
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 15 Enthaltungen
3
Frau Fitzke lässt dann über
die Vorlage 034/2009 abstimmen.
Mehrheitlich zugestimmt
Gegen 9 Enthaltungen 10