Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Nein: 9, Enthaltungen: 10

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt die Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Abfallentsorgung – Abfallentsorgungssatzung – vom 25.11.2009 (Anlage 1).

 

 

 


Herr Dr. Fehse erläutert den Abgeordneten die Tagesordnungspunkte 12 - 14, da sie in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen. Er verweist auf die vorliegende Tischvorlage zur Beschluss-Nr. 035/2009. Aufgrund der Prüfungen der Satzungen durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Oder-Spree wurden bei der Festgebühr für Gewerbegrundstücke im § 4 + § 5 der Abfallgebührensatzung Veränderungen vorgenommen.

Die wesentlichen Änderungen in der Abfallentsorgung waren notwendig, da die bisherigen Gebühren

1. nicht kostendeckend waren und

2. der 2-jährige Zyklus, der nach dem Kommunalabgabengesetz eine Neukalkulation

    der Gebühren erforderte, abgelaufen war.

Diese nicht kostendeckenden Gebühren sind eine Ursache für das negative Jahresergebnis

des Eigenbetriebes „Kommunales Wirtschaftsunternehmen Entsorgung für das Wirtschaftsjahr 2008. Es gibt 3 Möglichkeiten zur Veränderung der Situation.

Die Gebühren könnten so hoch gesetzt werden, dass sie mit den Aufwendungen übereinstimmen würden. Es könnten Rationalisierungs- und Effizienzsteigerungen im

Eigenbetrieb angeschoben und durchgesetzt werden. Als dritte Möglichkeit kann der Service     

für die Bürger reduziert werden. Die vorliegenden  Beschlussvorlagen sind ein „Mix“ aus den

3 Möglichkeiten.

Herr Dr. Fehse fasst nochmals die wesentlichen Änderungen zusammen.

Durch den Wegfall der Bio-Tonne können der Logistikaufwand und die Kraftstoffkosten im

Eigenbetrieb enorm reduziert werden. Die Entsorgung des  Bio-Abfalls erfolgt dann über die

normale Abfallentsorgung. Eine wesentliche Änderung ist die Einführung des 4-wöchigen

Entsorgungsrhythmusses für die Tonnen mit 120 l und 240 l. Für die 1.100 l –Behälter wird

ein wöchentlicher Ziehungsrhythmus eingeführt. Mit der Festlegung von 2 Mindestleerungen

im Halbjahr pro Abfallbehälter bei Wohngrundstücken soll sichergestellt werden, dass der

Abfall in regelmäßigen Zeitabständen abgefahren wird und der Gebührenpflichtige nicht verleitet wird, sich seines Abfalls verbotswidrig zu entledigen. Zu dem beabsichtigten

4-wöchigen Entsorgungsrhythmus erreichten den Landkreis eine Reihe von E-Mails,

Briefen, Anrufe usw. , die größtenteils die Beibehaltung des 14-tägigen Ziehungsrhythmusses

fordern und wünschen. Aus einer Analyse ist ersichtlich, dass in den Bereichen einer 14-tägigen

Entsorgung die Leistung von nur 43 % der Anschlusspflichtigen in Anspruch genommen wird.

57 % jedoch haben nur 4-wöchentlich oder seltener ihre Mülltonne zur Leerung herausgestellt.

Im  Landkreis Oberhavel gibt es bereits  seit Jahren eine 4-wöchige Leerung für

Zweiradgefäße. Die Postwurfsendung des KWU hat erheblich zum Unmut beigetragen.

Danach sei die Beschlussfassung längst erfolgt und die Abgeordneten hätten klaglos

zugestimmt. Für diese Briefe entschuldigt sich Herr Dr. Fehse bei den Abgeordneten und

den Bürgern des Landkreises Oder-Spree. Für die 4-wöchentliche Entsorgung ist es auch

für die Bürger nicht notwendig, sich Mülltonnen mit einem größeren Volumen anzuschaffen.

Die vorliegende Satzung wurde für 1 Jahr kalkuliert. Dann werden die Erkenntnisse analysiert,

ob es möglich ist, diesen 4-wöchigen Entsorgungsrhythmus bei allen Zweiradgefäßen beizu-behalten. Herr Dr. Fehse bittet abschließend die Abgeordneten um die Zustimmung der

3 vorliegenden Beschlussvorlagen.

Der anschließende Redebeitrag von Herrn Luhn, Fraktionsvorsitzender der CDU, liegt dem

Protokoll als Anlage 4 vor.

Herr Dr. Schröter, Fraktionsvorsitzender BVOS/BJA & BVB/50 Plus, sagt dazu, dass die bisherige Verfahrensweise nicht mehr kostendeckend für den Eigenbetrieb KWU ist. Es müssen Änderungen in der Müllsatzung beschlossen werden. Das wäre möglich durch Erhöhung der Effektivität im KWU selbst, was jedoch ausgeschöpft ist. Weiterhin wären eine Preiserhöhung bei gleichem Service oder eine Verringerung der Leistung möglich.

 

 

 

 

Er ist der Meinung, dass eine wesentliche Gebührenerhöhung viel mehr Unmut bei der Bevölkerung auslösen würde als eine Verringerung der Dienstleistung.  

Er widerspricht der Notwendigkeit von 4 Mindestleerungen im Jahr. Bei einer exakten Mülltrennung kommt im Jahr bei einem 2-Personenhaushalt nicht mehr als eine gefüllte Mülltonne zustande. Das hat er durch jahrelange Erfahrung so festgestellt.

Der 4-wöchige Entsorgungsrhythmus wird von Herrn Dr. Schröter befürwortet.

 

Die anschließende Rede von Frau Tschierschky, Fraktion Die Linke, liegt dem Protokoll als Anlage 5 vor.

Frau Huschenbett, Fraktionsvorsitzende Die Linke,  führte in ihrem Redebeitrag aus, dass die Abfallentsorgung sich in einem weitgesteckten Rahmen von europäischer, Bundes- und Landesgesetzgebung bewegt. Auch durch die Kommunalverfassung, das Kommunal-abgabenrecht und die Eigenbetriebsverordnung werden weitere Rahmenbedingungen vorgegeben - hier z.B. das Kostendeckungsprinzip für die zu erhebenden Gebühren, die Nachschusspflicht das Landkreises bei Verlusten des Eigenbetriebes - der Landkreis hatte hier bittere Erfahrungen mit den Verlusten des Eigenbetriebes Rettungsdienst machen müssen. Nicht zuletzt sind in dem von Kreistag Anfang 2009 beschlossenen fortgeschriebenen Abfallwirtschaftskonzept die Entwicklungen im Landkreis hinsichtlich der Entsorgungssicherheit für die Abfallentsorgung bei sozial verträglicher Gebührengestaltung und den sich abzeichnenden Bedingungen des Bevölkerungsrückgangs und der besseren Abfallvermeidung und Abfalltrennung durch die Bürger beschrieben. Probleme sind dabei sowohl die Kostenentwicklungen für Transporte und für die Abfallverwertung/Entsorgung, auch in der RABA (Restabfallbehandlungsanlage) Niederlehme. Diese Anlage gehört dem Landkreis aber auch mit, d.h. entstehende Defizite muss der Landkreis ggf. über den Haushalt ausgleichen. Es werden deshalb Lösungen benötigt, die für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Kreisfinanzen erträglich sind. Die im KWU bei kritischer Begleitung durch den Werksausschuss entwickelten Konzepte tragen diesen Vorgaben Rechnung. Ergebnis sind die vorliegenden Satzungsentwürfe, welche nicht alle Wünsche umsetzen, welche eine Verringerung des Standards für die Regelleistung für einen Teil des Landkreises, aber auch Verringerungen der Gebühr für die Regelentleerung und eine stärkere Degressivität bei den Leerungsgebühren der 1,1 m3- Behälter in den großen Mietwohnanlagen bedeuten. Gerade letzteres war seit mehreren Jahren eine Forderung der Mietervereine und großen Wohnungsgesellschaften. Auch der Wegfall der getrennten Bioabfallentsorgung erfordert bei den betroffenen Bürgern eine Umstellung. Alles zusammen jedoch bedeute nicht den Untergang des Abendlandes, sondern sei z.B. im Vergleich zu den ständigen Preissteigerungen bei Elektroenergie oder Gas durch die Energiekonzerne von relativ geringer Auswirkung auf die Bürgerinnen und Bürger. Die praktische Unsetzung der Satzungsregelungen, insbesondere ein flexibler und unbürokratischer Umgang mit den zu erwartenden Anträgen auf Sonderentleerungen stellt für Frau Huschenbett den eigentlichen "proof of concept" - den zu erbringenden Nachweis für die Richtigkeit des Konzeptes dar. Der Kreistag wird in den kommenden Jahren angesichts der wirtschaftlichen, demografischen und klimatischen Entwicklungen noch des Öfteren abzuwägen haben, wie die Daseinsvorsorge für die hier lebenden Menschen bei vernünftigen sozial verträglichen Belastungen abgesichert werden kann. Die Umsetzung der vorliegenden Satzungen sei ein Ansatz dafür und sollte durch den Werksausschuss weiterhin kritisch begleitet werden.

 
 

 


Herr Kumlehm, FDP-Fraktion, sagt, dass bei der Bevölkerung vor der finanziellen Belastung eher der 4-wöchige Ziehungsrhythmus auf Widerstand stößt. Er vermisst ein Schreiben von

der KWU, dass man statt einer 240 l -Tonne auch eine weitere 120 l-Tonne bestellen könnte.

Anschließend geht Herr Kumlehm noch auf das Schreiben von Herrn Ralf B. Pahl aus

Erkner ein, welches als Tischvorlage vorliegt. Er nimmt weiterhin Bezug auf die Änderungen

der Benutzungsgebührensatzung. Er schlägt vor, diese Satzung nochmals in den Fachausschuss zurück zu verweisen.

Frau Kilian, Fraktionsvorsitzende SPD & Bündnis 90/Die Grünen, brachte nochmals

Ihren Unmut über das Schreiben des KWU zum Ausdruck. Einige Unklarheiten wurden

bereits durch vorliegende Schreiben in der Tischvorlage beseitigt. Von Seiten des KWU

sollten noch einige Richtigstellungen ihres Schreibens an die Bürger erfolgen.

 

Man sollte überprüfen, in welchen Bereichen des Landkreises Oder-Spree weiterhin eine

14-tägige Ziehung möglich ist. Frau Kilian bittet als SPD-Fraktion darum, die vorgesehene generelle Umstellung auf eine 4-wöchige Leerung für alle 2-Rad-Restabfallbehälter im Landkreis Oder-Spree durch den Kreistag solange zurückzustellen, bis eine genaue Umfrage, bei Nennung der Ziehungsgebühren auch für eine 14-tägige Leerung der 2-Rad-Abfallbehälter

der Nutzer vorliegt. Die Abschaffung der Bio-Tonnen wird von der SPD-Fraktion befürwortet.

 

Herr Möller, CDU-Fraktion sagt, dass die zeitgleiche Abschaffung der Bio-Tonne und die

Verlängerung der Ziehungen auf 4 Wochen für ihn hygienische Probleme bedeuten.

Auf  Nachfrage im Kreisausschuss am 10.11.09 an das KWU wurde bestätigt, dass es in den Gebieten mit 4-wöchiger Ziehung bei der Bevölkerung keine Beschwerden gibt. Die Bürger bevorzugen eher einen längeren Ziehungsrhythmus als höhere Gebühren. Entscheidend

für seine Zustimmung ist auch die Möglichkeit einer Sonderentleerung im Sommer.

 

Herr Kumlehm stellt anschließend den Antrag darüber abzustimmen, die Vorlagen 034/2009, 035/2009 und 036/2009 in den Fachausschuss zurück zu verweisen.

 

Der Landrat bittet die Abgeordneten darum, dem Antrag von Herrn Kumlehm nicht

zuzustimmen. Das Problem würde dann nur in eine neue Satzungsperiode verschoben

werden. Er appelliert an die Abgeordneten, den gefundenen Kompromiss zu beschließen.

Herr Zalenga ging dann noch auf die Rede von Frau Tschirschky zur Betreibung der

RABA ein. Die Entscheidung zum Bau der RABA wurde unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes von den damaligen Kreistagsmitgliedern getroffen. Hier wurden

48 Mio € investiert. Die Kredite hierfür müssen entsprechend getilgt werden.

Er betont, dass der Landkreis Oder-Spree mit dem KWU einen stabilen und zuverlässigen

Partner hat.  Das KWU hat mit dem damaligen Kreistag unter Beachtung des Umweltschutzes die bestmögliche Entscheidung getroffen. 

Der Landrat machte darauf aufmerksam, dass es auch bei der Einführung der Bio-Tonne zu großen Protesten bei der Bevölkerung kam.

Die Kritik wegen des Schreibens des KWU an die Bevölkerung kann durch den Landrat nachvollzogen werden. Er betont weiterhin, dass die Diskussion über die  Pflichtziehungen

an der Wirklichkeit vorbei geht, weil der Abfall oftmals nicht in den eigenen Mülltonnen

entsorgt wird. Im Landkreis Oder-Spree wurden mehr Tonnen wilde Müllablagerungen

entsorgt als Bio-Abfall.

Abschließend bittet der Landrat die Abgeordneten nochmals darum, dieser Kompromisslösung

zuzustimmen.

 

 

 

 

 

Herr Dr. Zeschmann, SPD & Bündnis 90/Die Grünen, sagt, dass es seiner Fraktion  trotz aller wirtschaftlicher Notwendigkeiten beim KWU um die optimale Berücksichtigung der Bürgerinteressen geht. Aus seiner Sicht ist die Rückverweisung der Vorlagen an die Verwaltung erforderlich, da keine ausreichenden Informationsgrundlagen vorliegen.

Er ruft dazu auf, dem Antrag von Herrn Kumlehm zuzustimmen.  

 

Herr Dr. Fehse erörtert anschließend die Gebühren der Abfallbehälter.

Auf Antrag ist es möglich,  die 120 l-Abfallbehälter für 3,74 € statt  Regelentsorgung  3.02 €,

den 240 l-Abfallbehälter für 7,48 € statt Regelentsorgung 6,04 und die 1.100 l-Abfallbehälter

für 31,42 € statt 25,36 € zu entsorgen. Die Möglichkeit der 14-tägigen Entsorgung besteht

nach § 5, Abs. 7 der Abfallgebührensatzung.

 

Herr Ksink, FDP-Fraktion, sagt, dass die 4-wöchentliche Ziehung vernünftig ist und sich durchgesetzt hat. Er verweist weiterhin auf die zunehmende illegale Müllentsorgung. Der Wegfall der Bio-Tonne wird von ihm befürwortet.

 

Herr Schulze, SPD & Bündnis 90/Die Grünen, betont anschließend seine Unzufriedenheit

über die Verfahrensweise  der Abfallsatzung und sagt, dass er dieser Satzung nicht zustimmen wird.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt Frau Fitzke über den Antrag von Herrn

Kumlehm zur Rückverweisung der  Vorlage 034/2009 an den Fachausschuss abstimmen.

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 11  Enthaltungen 5

 

Frau Fitzke bittet anschließend um Abstimmung des Änderungsantrages der SPD & B90/Grüne

Fraktion zu den Beschlussvorlagen 34/2009, 35/2009 und 36/2009.

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 15  Enthaltungen  3

 

Frau Fitzke lässt dann über die Vorlage 034/2009 abstimmen.

 

Mehrheitlich zugestimmt

Gegen 9    Enthaltungen 10