Frau Wolff erläuterte in
ihrer Rede die Beschlussvorlage 045/2009 zur Jahresrechnung 2007
des Landkreises Oder-Spree
und der Entlastung des Landrates.
Die Prüfung der
Jahresrechnung wurde vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt vorgenommen. Die
Ergebnisse wurden im Schlussbericht festgehalten. Im Ergebnis
der Prüfung wurde
festgestellt, dass es keine Anhaltspunkte gab, die
der Entlastung des Landrates
entgegenstehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat
mit Zuleitung des Schlußberichtes
an die Dezernenten II + III um Abgabe einer
Stellungnahme gebeten. Diese
wurde nicht eingereicht. Demzufolge erfolgte im
Schlussbericht der Hinweis,
dass von den beteiligten Dezernaten bzw. Fachämtern
keine schriftlichen
Stellungnahmen abgegeben wurden.
Der Schlussbericht wurde den
Fraktionen des Kreistages übergeben.
Hierzu gab es einzelne
Beanstandungen. Die von den Abgeordneten gestellten
Fragen wurden vom
Rechnungsprüfungsamt an die entsprechenden Fachämter zur Beantwortung weitergeleitet.
Herr Schulze fragt die
Abgeordneten, ob es noch Nachfragen bzw. Wortmeldungen
zum Redebeitrag von Frau
Wolff gibt. Das ist nicht der Fall.
Frau Dr. Weser schlägt vor,
dass das Amt 55 mit der Beantwortung der Fragen beginnt.
Herr Lindemann antwortet auf
die Frage von Frau Huschenbett, Fraktionsvorsitzende
Die Linke, zur Grundsicherung
nach SGB II – Kommunale Leistungen.
Der Prüfbericht verweist auf
erhebliche Qualitätsmängel in der Regionalstelle Fürstenwalde.
Eine Stellungnahme des
Fachamtes zu den Beanstandungen liegt dem Prüfbericht
nicht bei. Nach dem
Prüfbericht erfolgte eine Auswertung in den Regionalstellen Storkow
und Fürstenwalde. Es müssen
Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, um künftig
sicherzustellen, dass
derartige Ausreißer nicht passieren. Die
Ursachen dafür sind
vielschichtig. Das
Aufgabenspektrum eines Leistungsrechners hat sich seit 2004 in einem
nicht erahnbarem Umfang
weiterentwickelt und es ist dadurch eine neue Qualität
eingetreten. Mit Blick auf die Personalausstattung wurden bei
Mitarbeitern in einzelnen Bereichen echte Überforderungserscheinungen
festgestellt. Das lässt sich teilweise
durch Nachschulungen
ausgleichen. Weiterhin kann das Aufgabenspektrum verändert
werden. Das ist mit einem
großen organisatorischen Aufwand verbunden. Außerdem können durch
Strukturveränderungen Ausgleiche geschaffen werden. Der Fortbildungsbedarf
der Mitarbeiter ist
gewährleistet. Durch die Überforderung kommt es
auch vereinzelt zu depressiven
Erscheinungen bei den Mitarbeitern. Es werden auch Seminare und
Fortbildungsmaßnahmen zur Konfliktbewältigung angeboten. Für die Mitarbeiter
wird
auch eine Konfliktbewältigung
durchgeführt, da sie es oftmals mit aggressiven Bürgern
zu tun haben. Es kommt zur
Einschaltung von Polizei bis zum Hausverbot. Durch die
gesetzlichen Vorgaben des
Bundes bei den Kontrollmechanismen und der Finanzierung
des Leistungssystems wird der
Druck auf die Leistungsrechner ständig erhöht.
Zu einem bestimmten Termin
müssen die Leistungsfälle abgeschlossen sein. Dadurch
kommt es zu Überforderungen
von Mitarbeitern. Der Leistungsrechner muss die gesamte
Leistungspalette für den
Bürger erbringen. Dazu gehören jedoch auch Datenabgleich,
Missbrauchsverfolgung,
Ordnungswidrigkeiten und Strafanzeigen. Der Missbrauch nimmt
zu. Es besteht ein ständiger
Korrekturbedarf, nicht nur durch die Gesetzesänderungen,
so z.B. die
Kindergeldanpassung. Ein großes Problem hat das Amt 55 auch mit den
Rückforderungsbescheiden. Teilweise haben die Leistungsrechner keine auf diese
Aufgabe ausgerichtete
Ausbildung. Da die gesetzlichen Vorgaben und die sozialen
Verhältnisse nicht zueinander
passen, hat der Leistungsrechner und der Persönliche
Ansprechpartner ständig
Schwierigkeiten, den Anforderungen gerecht zu werden.
Unter diesem Druck kommt es
zu Fehlern. Zum Zeitpunkt der Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt gab es
eine sehr instabile Besetzung von Mitarbeitern.
Nach Auswertung des
Prüfberichtes wurden hier Änderungen vorgenommen.
Das Amt 55 ist im Rahmen der
Qualitätssicherung ständig bemüht zu
hinterfragen,
wo Dinge verbessert werden
können.
Die anschließenden Nachfragen
von Frau Huschenbett zur Situation der Leistungsrechner werden dann von Herrn
Lindemann beantwortet.
Herr Dr. Schröter,
Fraktionsvorsitzender der SPD & Bündnis 90/Die Grünen, fragt nach dem
Kontrollsystem beim Amt 55.
Herr Lindemann sagt, dass die Fälle, die vom Rechnungs-prüfungsamt konkret
einer Prüfung unterzogen wurden, wurden unmittelbar nach der
Feststellung dieser
Beanstandungen mit dem zuständigen Leistungsrechner ausgewertet und die Fehler
wurden behoben. Nach Vorgaben des Bundes müssen jeden Monat 3 % der neuen
Anträge und 1 % des laufenden Bestandes der Akten einer gesonderten Prüfung
unterzogen werden. Dafür sind die Teamleiter Leistungsrechner verantwortlich.
Zusätzlich wird auch noch das Rechnungsprüfungsamt hinzugezogen.
Frau Wolff sagt, dass
grundsätzlich im Rahmen der Prüfung selbst die Ergebnisse mit dem
einzelnen Leistungsrechner
ausgewertet werden, damit die Mängel abgestellt werden.
Der Schlussbericht ist
sozusagen eine Zusammenfassung von Prüfungsaufträgen aus der
Vergangenheit. Die
Zeitverzögerungen haben nichts damit zu tun, dass nicht an der
Mängelabstellung gearbeitet
wurde. Herr Lindemann erläuterte dann die Unterschiede
der einzelnen
Regionalstellen. Die größeren Regionalstellen sind erheblichen Belastungen
ausgesetzt und es ist ein
höheres Konfliktpotenzial vorhanden.
Die Nachfrage von Frau
Siebke, ob auch die anderen Regionalstellen einer Prüfung unterzogen
werden, wird von Herrn
Lindemann beantwortet. Innerhalb des nächsten Jahres können durch den
Kreisausschuss die entsprechenden Prüfaufträge erteilt werden. Durch den
Landesrechnungshof wurde auch eine Prüfung aller Regionalstellen, auch unter
dem Gesichtspunkt Kosten der Unterkunft, vorgenommen. Der Schlussbericht wird
noch in diesem
Jahr erwartet.
Die gestellten Fragen der
Abgeordneten an das RPA zum Schlussbericht und die Antworten der Fachämter
liegen dem Protokoll als Anlagen vor.
Herr Schulze bittet nun die
Abgeordneten um Zustimmung der Vorlage 045/2009 zur Weiterleitung an den
Kreistag.