Beschlussvorschlag:

 

1.            Der Kreistag beschließt auf Grundlage der §§ 114 Abs. 3 GO bzw. 101 Abs. 2 BbgKVerf für Prüfungsleistungen des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Oder-Spree einen Kostenerstattungsbetrag von 46,60 € je Prüfstunde.

 

2.      Ist für die Durchführung der Prüfungen die Benutzung von Fahrzeugen erforderlich, wird ein Erstattungsbetrag von 0,23 € je gefahrenen Kilometer erhoben.

 

3.      Die unter den Nummern 1 und 2 genannten Erstattungsbeträge treten am Tag nach der Veröffentlichung des Beschlusses in Kraft. Gleichzeitig tritt der Beschluss-Nr. 009/25/2008 vom 2. April 2008, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Oder-Spree vom 18. April 2008, außer Kraft.


Da es zur Vorlage 008/2010  keinen Informationsbedarf seitens der Abgeordneten gibt, lässt   Frau Fitzke über die Vorlage abstimmen.