Beschlussvorschlag:
1.
Der Kreistag beschließt auf Grundlage der §§ 114 Abs. 3 GO bzw. 101 Abs.
2 BbgKVerf für Prüfungsleistungen des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des
Landkreises Oder-Spree einen Kostenerstattungsbetrag von 46,60 € je Prüfstunde.
2. Ist für die Durchführung
der Prüfungen die Benutzung von Fahrzeugen erforderlich, wird ein
Erstattungsbetrag von 0,23 € je gefahrenen Kilometer erhoben.
3. Die unter den Nummern 1 und
2 genannten Erstattungsbeträge treten am Tag nach der Veröffentlichung des
Beschlusses in Kraft. Gleichzeitig tritt der Beschluss-Nr. 009/25/2008 vom 2.
April 2008, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Oder-Spree vom 18.
April 2008, außer Kraft.
Da es zur Vorlage
008/2010 keinen Informationsbedarf
seitens der Abgeordneten gibt, lässt
Frau Fitzke über die Vorlage abstimmen.