Sitzung: 24.03.2010 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 016/2010
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, den Rettungsdienst ab 1.1.2011 nicht nach VOL
auszuschreiben, sondern in eigener Verantwortung (Rekommunalisierung) durchzuführen.
Herr Dr. Fehse erläutert die
Vorlage 016/2010.
Am 31.12.2010 laufen die
Verträge für die Durchführung des Rettungsdienstes mit den beiden
Hilfsorganisationen DRK und
Johanniter-Unfallhilfe aus. Eine Verlängerung der Verträge ist nicht möglich.
Die möglichen 4
Lösungsvorschläge werden in der Vorlage 016/2010 beschrieben und bewertet.
Es muss von den
Abgeordneten entschieden werden, ob die
Rettungsdienstleistungen
ab 01.01.2011 nach VOL
europaweit ausgeschrieben werden sollen oder der Rettungsienst
in eigener Verantwortung (
Rekommunalisierung) durchgeführt wird. Die rechtlichen Grundlagen sind das
BbgRettG, § 6 + § 10 und der § 91 der BbgKVerf. Beide Wege bergen Risiken und
Chancen. Auch diese Risiken
und Chancen wurden in der Beschlussvorlage bewertet.
Herr Dr. Fehse weist darauf
hin, dass ein wesentlicher Unterschied darin besteht, dass bei der Rekommunalisierung es mit einem einmaligen
Kraftakt, dass entweder die Erweiterung des Eigenbetriebes oder die Gründung
einer GmbH zur Folge hat, in diesem Jahr zu realisieren ist einschließlich der
damit zu schaffenden Strukturen, die dann auch zum 01.01.2011 funktionsfähig
sein müssen. Dadurch wird ein kontinuierlicher Aufbau der Strukturen und der
Qualität im Rettungsdienst in unserem Landkreis ermöglicht. Die Ausschreibung
nach VOL ist ein aufwendiges Vergabeverfahren. Sie bedeutet Unsicherheiten für
die Mitarbeiterschaft, die immer nur befristet angestellt wären und evtl.
juristische Schritte der Unterlegenen zur Folge
hat. Die allergrößte
Unsicherheit für die Verwaltung besteht jedoch darin, ein rechtsfehlerfreies
Leistungsverzeichnis für diese Aufgabe zu erstellen.
Herr Dr. Fehse fasst in
seiner Rede die Vorteile für eine Rekommunalisierung zusammen:
- ein bestmöglicher hochqualifizierter
Rettungsdienst für unsere Bürger
-
die Einführung
von Qualitätsstandards
-
die Beschäftigung
von qualifizierten und motivierten Mitarbeitern
-
ein einmaliger
Aufwand für die Errichtung der eigenen Strukturen in der Kreisverwaltung
im Eigenbetrieb bzw. in einer GmbH
Der Gegensatz dazu wären
immer wiederkehrende Ausschreibungsprozedere.
Herr Dr. Fehse bittet
abschließend die Abgeordneten darum, der Beschlussvorlage 010/2010 zuzustimmen.
Herr Beier, NPD, begrüßt die
im Beschlussvorschlag genannte Rekommunalisierung.
Seine Anfragen zur Vorlage
016/2010 und zum HCMB Projektbericht werden von Herrn
Dr. Fehse beantwortet.
Der Landrat betont
anschließend, dass die Mitgliedschaft von Herrn Dr. Schwille, Ärztlicher Leiter
Rettungsdienst, in der
Genossenschaft absolut nichts mit der
Entscheidung zu tun hat, wie die Durchführung des Rettungsdienstes ab
01.01.2011 erfolgen soll.
Er verweist darauf, dass er
im Kreistag am 02.09.2009 bei der Vorstellung der 3 Bewerber als Landrat in
seinen Ausführungen als einen seiner Schwerpunkte die Organisation des
Rettungsdienstes ab 01.01.2011 genannt hat. Der Landrat betont weiterhin, dass
die Leistungen der Hilfsorganisation hohe Anerkennung finden. Bei einer
Ausschreibung des Rettungsdienstes
würde jedoch nur eine
Hilfsorganisation den Zuschlag erhalten. Bevor die Abgeordneten die Vorlage erhalten
haben, hat der Landrat Vertreter beider Hilfsorganisationen über den
Entscheidungsvorschlag der Verwaltung informiert. Es wurde signalisiert, dass
man an einem vernünftigen Übergang zwischen den jetzigen Hilfsorganisationen
und der Verwaltung interessiert ist.
Herr Dr. Fehse beantwortet
anschließend die Anfrage von Herrn Schulze, SPD & Bündnis 90/Die Grünen,
über die weitere Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Es gibt keine Änderungen
nach der Rekommunalisierung in der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen.
Er betont weiterhin, dass der
Rettungsdienst weiterhin so wirtschaftlich wie möglich organisiert werden muss.
Herr Dr. Schröter,
Fraktionsvorsitzender BJF/BVOS & BVB/50 Plus, betont in seiner Rede, dass
er ein europaweites Ausschreibungsverfahren nicht begrüßen würde. Es besteht
die Verpflichtung, den billigsten Anbieter zu berücksichtigen, der jedoch
oftmals der Aufgabe nicht gewachsen ist. Er begrüßt es, dass bei einer
Rekommunalisierung durch die Verwaltung ein Angebot zur Übernahme der
Mitarbeiter der beiden Hilfsorganisationen besteht.
Herr Dr. Pech,
Fraktionsvorsitzender Die Linke, betont, dass bei einem Beschluss einer
Rekommunalisierung die
Mitarbeiter bei einer Übernahme auch ordentlich bezahlt werden
müssen. Er sagt im Namen
seiner Fraktion: „Wir wollen die Grundsäulen der Existenzvorsorge in kommunaler
Hand“.
Herr Dr. Zeschmann, SPD &
Bündnis 90/Die Grünen, fragt nach, ob die Reihenfolge
nach Austausch des
Deckblattes der Vorlage 016/2010 ohne den Termin 23.06.2010
noch eingehalten werden kann
und ob das evtl. arbeitsrechtliche Konsequenzen für die zu übernehmenden
Mitarbeiter nach sich ziehen würde. Seine Frage wird von Herrn Dr. Fehse
beantwortet.
Weitere Nachfragen gibt es
nicht und Frau Fitzke lässt über diese Vorlage abstimmen.