Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, den  Rettungsdienst ab 1.1.2011 nicht nach VOL auszuschreiben, sondern in eigener Verantwortung  (Rekommunalisierung) durchzuführen.

 


Herr Dr. Fehse erläutert die Vorlage 016/2010.

Am 31.12.2010 laufen die Verträge für die Durchführung des Rettungsdienstes mit den beiden Hilfsorganisationen  DRK und Johanniter-Unfallhilfe aus. Eine Verlängerung der Verträge ist nicht möglich.

Die möglichen 4 Lösungsvorschläge werden in der Vorlage 016/2010 beschrieben und bewertet.

Es muss von den Abgeordneten  entschieden werden, ob die Rettungsdienstleistungen

ab 01.01.2011 nach VOL europaweit ausgeschrieben werden sollen oder der Rettungsienst

in eigener Verantwortung ( Rekommunalisierung) durchgeführt wird. Die rechtlichen Grundlagen sind das BbgRettG, § 6 + § 10 und der § 91 der BbgKVerf. Beide Wege bergen Risiken und

Chancen. Auch diese Risiken und Chancen wurden in der Beschlussvorlage bewertet.

Herr Dr. Fehse weist darauf hin, dass ein wesentlicher Unterschied darin besteht, dass bei der  Rekommunalisierung es mit einem einmaligen Kraftakt, dass entweder die Erweiterung des Eigenbetriebes oder die Gründung einer GmbH zur Folge hat, in diesem Jahr zu realisieren ist einschließlich der damit zu schaffenden Strukturen, die dann auch zum 01.01.2011 funktionsfähig sein müssen. Dadurch wird ein kontinuierlicher Aufbau der Strukturen und der Qualität im Rettungsdienst in unserem Landkreis ermöglicht. Die Ausschreibung nach VOL ist ein aufwendiges Vergabeverfahren. Sie bedeutet Unsicherheiten für die Mitarbeiterschaft, die immer nur befristet angestellt wären und evtl. juristische Schritte der Unterlegenen zur Folge

hat. Die allergrößte Unsicherheit für die Verwaltung besteht jedoch darin, ein rechtsfehlerfreies Leistungsverzeichnis für diese Aufgabe zu erstellen.

Herr Dr. Fehse fasst in seiner Rede die Vorteile für eine Rekommunalisierung zusammen:

 

-     ein bestmöglicher hochqualifizierter Rettungsdienst für unsere Bürger

-          die Einführung von Qualitätsstandards

-          die Beschäftigung von qualifizierten und motivierten Mitarbeitern

-          ein einmaliger Aufwand für die Errichtung der eigenen Strukturen in der Kreisverwaltung

im Eigenbetrieb bzw. in einer GmbH

 

Der Gegensatz dazu wären immer wiederkehrende Ausschreibungsprozedere.

Herr Dr. Fehse bittet abschließend die Abgeordneten darum, der Beschlussvorlage 010/2010 zuzustimmen.

Herr Beier, NPD, begrüßt die im Beschlussvorschlag genannte Rekommunalisierung.

Seine Anfragen zur Vorlage 016/2010 und zum HCMB Projektbericht werden von Herrn

Dr. Fehse beantwortet.

Der Landrat betont anschließend, dass die Mitgliedschaft von Herrn Dr. Schwille, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst,  in der Genossenschaft  absolut nichts mit der Entscheidung zu tun hat, wie die Durchführung des Rettungsdienstes ab 01.01.2011 erfolgen soll.

Er verweist darauf, dass er im Kreistag am 02.09.2009 bei der Vorstellung der 3 Bewerber als Landrat in seinen Ausführungen als einen seiner Schwerpunkte die Organisation des Rettungsdienstes ab 01.01.2011 genannt hat. Der Landrat betont weiterhin, dass die Leistungen der Hilfsorganisation hohe Anerkennung finden. Bei einer Ausschreibung des Rettungsdienstes

würde jedoch nur eine Hilfsorganisation den Zuschlag erhalten. Bevor die Abgeordneten die Vorlage erhalten haben, hat der Landrat Vertreter beider Hilfsorganisationen über den Entscheidungsvorschlag der Verwaltung informiert. Es wurde signalisiert, dass man an einem vernünftigen Übergang zwischen den jetzigen Hilfsorganisationen und der Verwaltung interessiert ist.

Herr Dr. Fehse beantwortet anschließend die Anfrage von Herrn Schulze, SPD & Bündnis 90/Die Grünen, über die weitere Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Es gibt keine Änderungen nach der Rekommunalisierung in der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen.

Er betont weiterhin, dass der Rettungsdienst weiterhin so wirtschaftlich wie möglich organisiert werden muss.

 

 

Herr Dr. Schröter, Fraktionsvorsitzender BJF/BVOS & BVB/50 Plus, betont in seiner Rede, dass er ein europaweites Ausschreibungsverfahren nicht begrüßen würde. Es besteht die Verpflichtung, den billigsten Anbieter zu berücksichtigen, der jedoch oftmals der Aufgabe nicht gewachsen ist. Er begrüßt es, dass bei einer Rekommunalisierung durch die Verwaltung ein Angebot zur Übernahme der Mitarbeiter der beiden Hilfsorganisationen besteht.

 

Herr Dr. Pech, Fraktionsvorsitzender Die Linke, betont, dass bei einem Beschluss einer

Rekommunalisierung die Mitarbeiter bei einer Übernahme auch ordentlich bezahlt werden

müssen. Er sagt im Namen seiner Fraktion: „Wir wollen die Grundsäulen der Existenzvorsorge in kommunaler Hand“.

 

Herr Dr. Zeschmann, SPD & Bündnis 90/Die Grünen, fragt nach, ob die Reihenfolge

nach Austausch des Deckblattes der Vorlage 016/2010 ohne den Termin 23.06.2010

noch eingehalten werden kann und ob das evtl. arbeitsrechtliche Konsequenzen für die zu übernehmenden Mitarbeiter nach sich ziehen würde. Seine Frage wird von Herrn Dr. Fehse

beantwortet.

 

Weitere Nachfragen gibt es nicht und Frau Fitzke lässt über diese Vorlage abstimmen.