Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des
Landkreises Oder-Spree
Sachdarstellung:
§ 3 Abs.2 –
Die Bürgerberatung im
Landratsamt Beeskow, Breitscheidstr. 7 sowie in der Nebenstelle
Eisenhüttenstadt, Glashüttenstr. 10 sind nicht mehr besetzt.
§ 9 Abs. 1 –
Mit Umsetzung des
Beschlusses 39/11/2005 sind die Bereiche Brand- und Katastrophenschutz dem
Ordnungsamt zugeordnet.
Nach Inbetriebnahme der
Regionalleitstelle in Frankfurt (Oder) wird der Bereich Rettungsdienst als
Eigenbetrieb bis zur Einführung der Doppik in der Gesamtverwaltung
weitergeführt
§ 14 Abs. 2 Satz 3
Mit Schreiben vom
12.01.2006 wurden die Abgeordneten des Kreistages darüber informiert, dass mit
Wirkung vom 01. Januar 2006 das Ordnungsamt dem Dezernat II zugeordnet wurde.
Daher verändern sich die
Geschäftsbereiche für das Dezernat I.
Anlagen:
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des
Landkreises Oder-Spree
Aufgrund der §§ 5, 6, 29 Abs. 2 Nr. 2 Landkreisordnung
für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (Gesetz- und Verordnungsblatt I, S.
433), geändert durch Art. 6 des Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von
pflichtigen Aufgaben vom 04.06.2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt I/03, S. 172,
176) sowie vom 23.12.2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt I/03, S 298) hat der
Kreistag des Landkreises Oder-Spree in seiner Sitzung vom 31.01.2007 folgernde
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Oder-Spree vom 18.05.2004
beschlossen.
Artikel 1
Die Hauptsatzung des Landkreises Oder-Spree vom
18.05.2004 (Amtsblatt für den Landkreis Oder-Spree vom 07.06.2004, Nr. 6) in
Verbindung mit der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Amtsblatt für den
Landkreis Oder-Spree vom 18.03.2005, Nr. 2) wird wie folgt geändert:
§ 1
§ 3 Abs.2 wird wie folgt geändert:
(2) Jede/r Einwohner/in hat das Recht, in
Beschlussvorlagen der in öffentlichen Sitzungen des Kreistages zu behandelnden
Tagesordnungspunkte einzusehen. Das Recht kann während der Sprechzeiten in der
Nebenstelle in Eisenhüttenstadt, Glashüttenstraße 10, sowie in der
Bürgerberatung Nebenstelle Fürstenwalde, Trebuser Straße 60 und im Büro des
Kreistages, Breitscheidstr. 7, 15848 Beeskow wahrgenommen werden. Darüber
hinaus können diese Beschlussvorlagen bei Abgeordnetensprechstunden, in
Mitteilungen der Fraktionen u.ä. öffentlich gemacht werden.
§ 2
§ 9 Abs. 1, 9 Anstrich wird wie folgt geändert:
- der Werksausschuss Bevölkerungsschutz wird umbenannt
zum Werksausschuss Rettungsdienst
§ 3
§ 14 Abs. 2 Satz 3wird wie folgt geändert:
- Ist auch
der/die 2. Beigeordnete verhindert, übernimmt der/die für den Geschäftsbereich
„Recht“ zuständige Dezernent/in die Vertretung
Artikel 2
§ 4
§ 18 – Inkrafttreten
Die
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 18.05.2004 tritt am Tage nach der
öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Oder-Spree in Kraft.
Beeskow,
M.
Zalenga
Landrat