Betreff
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Oder-Spree
Vorlage
077/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Oder-Spree

 

 

Sachdarstellung:

 

§ 3 Abs.2 –

 

Die Bürgerberatung im Landratsamt Beeskow, Breitscheidstr. 7 sowie in der Nebenstelle Eisenhüttenstadt, Glashüttenstr. 10 sind nicht mehr besetzt.

 

§ 9 Abs. 1 –

 

Mit Umsetzung des Beschlusses 39/11/2005 sind die Bereiche Brand- und Katastrophenschutz dem Ordnungsamt zugeordnet.

Nach Inbetriebnahme der Regionalleitstelle in Frankfurt (Oder) wird der Bereich Rettungsdienst als Eigenbetrieb bis zur Einführung der Doppik in der Gesamtverwaltung weitergeführt

 

§ 14 Abs. 2 Satz 3

 

Mit Schreiben vom 12.01.2006 wurden die Abgeordneten des Kreistages darüber informiert, dass mit Wirkung vom 01. Januar 2006 das Ordnungsamt dem Dezernat II zugeordnet wurde.

Daher verändern sich die Geschäftsbereiche für das Dezernat I.

Anlagen:

 

2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Oder-Spree

Aufgrund der §§ 5, 6, 29 Abs. 2 Nr. 2 Landkreisordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (Gesetz- und Verordnungsblatt I, S. 433), geändert durch Art. 6 des Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 04.06.2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt I/03, S. 172, 176) sowie vom 23.12.2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt I/03, S 298) hat der Kreistag des Landkreises Oder-Spree in seiner Sitzung vom 31.01.2007 folgernde Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Oder-Spree vom 18.05.2004 beschlossen.

Artikel 1

Die Hauptsatzung des Landkreises Oder-Spree vom 18.05.2004 (Amtsblatt für den Landkreis Oder-Spree vom 07.06.2004, Nr. 6) in Verbindung mit der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Amtsblatt für den Landkreis Oder-Spree vom 18.03.2005, Nr. 2) wird wie folgt geändert:

§ 1

§ 3 Abs.2 wird wie folgt geändert:

(2)     Jede/r Einwohner/in hat das Recht, in Beschlussvorlagen der in öffentlichen Sitzungen des Kreistages zu behandelnden Tagesordnungspunkte einzusehen. Das Recht kann während der Sprechzeiten in der Nebenstelle in Eisenhüttenstadt, Glashüttenstraße 10, sowie in der Bürgerberatung Nebenstelle Fürstenwalde, Trebuser Straße 60 und im Büro des Kreistages, Breitscheidstr. 7, 15848 Beeskow wahrgenommen werden. Darüber hinaus können diese Beschlussvorlagen bei Abgeordnetensprechstunden, in Mitteilungen der Fraktionen u.ä. öffentlich gemacht werden.

§ 2

§ 9 Abs. 1, 9 Anstrich wird wie folgt geändert:

-       der Werksausschuss Bevölkerungsschutz wird umbenannt zum Werksausschuss Rettungsdienst

§ 3

§ 14 Abs. 2 Satz 3wird wie folgt geändert:

-      Ist auch der/die 2. Beigeordnete verhindert, übernimmt der/die für den Geschäftsbereich „Recht“ zuständige Dezernent/in die Vertretung

Artikel 2

§ 4

§ 18 – Inkrafttreten

Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 18.05.2004 tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Oder-Spree in Kraft.

 

Beeskow,

 

 

 

M. Zalenga

Landrat