Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die
Ordnungsbehördliche Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und
Feiertagen in Kurorten, Ausflugs- und Erholungsorten im Landkreis Oder-Spree
gemäß § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG). Die
Verordnung bestimmt die 40 Sonn- und Feiertage an denen eine Öffnung der
Verkaufsstellen möglich ist.
Sachdarstellung:
der Landtag des Landes Brandenburg hat am
27.November 2006 das Gesetz zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land
Brandenburg beschlossen.
Der Art. 1 – Brandenburgisches
Ladenöffnungsgesetz(BbgLöG)- trägt dem Wunsch nach Flexibilisierung der
Öffnungszeiten Rechnung. Gleichzeitig führt es zu einer einheitlichen Regelung
bisher voneinander unabhängig bestehender Ausnahmeregelungen.
Mit Art. 2 und 3 werden die
Ladenschluss-Ausnahmeverordnung vom 09.Mai 2005 (GVBl. II S. 238) und die
Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung vom 24.Juni 2005 (GVBl. II S. 382)
geändert.
Das bisher geltende Gesetz über den
Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.Juni 2003 (BGBl. I S.
744), zuletzt geändert durch Art. 228 des Gesetzes vom 31.Oktober 2006 (BGBl. I
S. 2407), und die Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und
Feiertagen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8050-20-2
veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom
30.Juli 1996 (BGBl. I S. 1186, 1187), werden durch das Brandenburgische
Ladenöffnungsgesetz ersetzt.
Aufgrund dieser umfassenden Gesetzesneuregelung
ist es zwingend notwendig, die bisher geltende Ordnungsbehördliche Verordnung
zur Festlegung der Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren in Kur-,
Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten des Landkreises Oder-Spree vom
04.10.1999 (Beschluss-Nr.: 65/6/99 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 58 vom
20.10.1999) geändert durch die Erste Änderung der Feststellung der
Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren in Kur-, Ausflugs-, Erholungs-
und Wallfahrtsorten des Landkreises Oder-Spree vom 13.03.2002 (Beschluss-Nr.:
21/24/02 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 3 vom 26.03.2002) den neuen
gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.
Es wurden die Träger
öffentlicher Belange angehört. Es gab keine Einwände.
Anlagen:
Ordnungsbehördliche
Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in
Kurorten, Ausflugs- und Erholungsorten im Landkreis Oder-Spree
Auf Grund des § 5 Abs. 2 des
Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes(BbgLöG) vom 27.November 2006(GVBl. I S.
158) i.V.m. der Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und
Feiertagen in Kur-, Ausflugs- und
Erholungsorten(Ladenschluss-Ausnahmeverordnung – LschlAV) vom 09.Mai 2005(GVBl.
II S. 238), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Neuordnung der
Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg vom 27.November 2006(GVBl. I S.
158,160) erlässt der Landrat des Landkreises Oder-Spree als
Kreisordnungsbehörde für das Gebiet des Landkreises Oder-Spree folgende
Ordnungsbehördliche Verordnung :
§ 1
Öffnungszeiten von
Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für den Verkauf bestimmter Waren in
Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten
Gemäß §5 Abs. 2 Satz 2 BbgLöG
dürfen Verkaufsstellen abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 BbgLöG in den, in der
Anlage zu § 1 LSchlAV genannten Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten des
Landkreises Oder-Spree in der Zeit von 11 Uhr bis 19 Uhr für den Verkauf von
Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, Waren für den sofortigen Verzehr,
überwiegend in der Region erzeugten oder verarbeiteten landwirtschaftlichen und
handwerklichen Produkten, Tabakwaren, Blumen, Zeitungen und Sportartikeln
geöffnet sein.
Dies gilt an allen Sonntagen
eines jeden Jahres in der Zeit vom 1.März bis 31.Oktober sowie zusätzlich an
den Feiertagen Ostersonntag, 1.Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Tag
der deutschen Einheit und am Reformationstag.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Ordnungsbehördliche
Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.
§3
Außer Kraft treten
Gleichzeitig treten folgende
Ordnungsbehördliche Verordnungen im Landkreis Oder-Spree außer Kraft:
- Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festlegung der
Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren in Kur-, Ausflugs-, Erholungs-
und Wallfahrtsorten des Landkreises Oder-Spree (Beschluss Nr. 65/6/99 vom
04.10.1999 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 58 vom 20.10.1999) geändert durch
Erste Änderung
der Feststellung der Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren in Kur-,
Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten des Landkreises Oder-Spree (Beschluss
Nr. 21/24/02 vom 12.03.2002 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 3 vom 26.03.2002)
- Ordnungsbehördliche Verordnung über die
Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
(Beschluss Nr. 64/6/99 vom 13.07.1999 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 58 vom
20.10.1999)
- Ordnungsbehördliche Verordnung zur Öffnung von
Verkaufsstellen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen
an Sonntagen (Beschluss Nr. 27/13/00 vom 11.07.2000 veröffentlicht im Amtsblatt
Nr. 66 vom 15.08.2000
- Ordnungsbehördliche Verordnung zur Öffnungszeit von
Verkaufsstellen, wenn der 24.12. auf einen Sonntag fällt (Beschluss Nr.
52/14/00 vom 11.10.2000 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 68 vom 19.10.2000
- Ordnungsbehördliche Verordnung zur Öffnung von
Verkaufsstellen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen
an Samstagen nach 16:00 Uhr (Beschluss Nr. 28/13/00 vom 11.07.2000
veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 66 vom 15.08.2000)
Beeskow,
M. Zalenga
Landrat