"Entwurf Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2007 und Haushaltssicherungskonzept"
Der Kreistag stellt fest:
Der für das Haushaltsjahr
2007 errechnete Fehlbedarf von 8.666.100 €, die Fehlbeträge der Jahre 2004/2005
in Höhe von 3.377.918 € und weitere für den Planungszeitraum 2008 bis 2010
ermittelte Fehlbedarfe von in Summe 30.607,900 € engen den finanziellen Handlungs-spielraum
für den LOS stark ein.
Diese Fehlbedarfe wurden und
werden durch die nicht ausreichende
Finanzierung der vom Bund und Land
Brandenburg übertragenen Aufgaben verursacht:
1. durch
den nach SGB II zu tragenden Teil der Kosten der Unterkunft von 68,8 % und die geforderte Höhe von 12,6 %
als Anteil des Landkreises an den Verwaltungskosten,
2. durch
die nach AG SGB XII auf den Landkreis Oder-Spree übertragenen Leistungen zur
Eingliederung von Behinderten, Behindertenhilfe und Hilfe zur Pflege,
3. durch die Aufwendungen für die Grundsicherung
im Alter.
II.
Der Kreistag unterstützt den
Landrat in seinen nachhaltigen Bemühungen, die notwendigen finanziellen Mittel
für die oben genannten Aufgaben einzufordern und die Interessen des Landkreises
Oder-Spree gegenüber dem Bund allein oder im Verbund mit anderen kommunalen
Körperschaften, dem Brandenburger Landkreistag und dem Deutschen Landkreistag
wirkungsvoll wahrzunehmen und den kommunalen Forderungen im Verhandlungswege
sowie notfalls im Wege einer gerichtlichen Klärung Geltung zu verschaffen.
III.
Der Kreistag kritisiert
insbesondere die zu beobachtende, unnötige Erschwerung der Arbeit der
Grundsicherungsträger bzw. die Einengung der gestalterischen Spielräume, die
für den Erfolg des Optionsmodells in der Experimentierphase und wesensnotwendige Voraussetzung sind. Zu
bemängeln ist:
- dass
gegebene Zusagen zurückgenommen werden, Abrechnungsregularien nachträglich
verändert werden,
- die sich im laufenden Haushaltsjahr wiederholt verändernden
Budgetvorgaben für den Eingliederungstitel, eine planvolle aktive
Arbeitsmarktpolitik unnötig erschweren,
- dass
eine zunehmende Bürokratisierung des Leistungsprozesses wie des
Bewirtschaftungsverfahrens zu beklagen ist sowie eine überbordende Statistik
und ein nicht mehr zu überblickendes Berichtswesen mit immer wieder
abverlangten Stellungnahmen zu zum Teil mutwillig eingeleiteten
Ermittlungsverfahren, Petitionen und Beschwerden, immer mehr finanzielle und
personelle Ressourcen binden, die dann für die Umsetzung der eigentlichen
gesetzlichen Ziele: Arbeitsmarktintegration, Verbesserung der
Beschäftigungsfähigkeit, soziale Stabilisierung nicht mehr zur Verfügung
stehen.
IV.
Ungeachtet der zuvor
genannten Belastungen fordert der Kreistag die Verwaltung auf,
-
weiterhin alle
Konsolidierungspotentiale auszuschöpfen,
-
noch ausstehende
Maßnahmen der BV 39/2005 umzusetzen,
-
bei Neuabschluss
von Verkehrsverträgen und Bestellung von Verkehrsleistungen ohne Minderung der
Qualität den Aufwand für den Landkreis möglichst gering zu halten.