Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Planung und
Vorbereitung des grundhaften Ausbaues der K 6725 - von der L 443 in Giesensdorf
bis Ortseingang Görsdorf b. Beeskow auf einer Länge von ca. 3.250 m.
Sachdarstellung:
In Umsetzung des vom Kreistag als Handlungsgrundlage für die Verwaltung beschlossenen Kreisstraßenbedarfsplanes des LOS, Beschluss – Nr. 116/9/99, soll im Jahr 2007 der grundhafte Ausbau der Kreisstraße K 6725 planerisch vorbereitet werden.
Die Kreisstraße K 6725 war laut Umstufungskonzept des Landkreises Oder – Spree, Stand: 13.06.05 zur Abstufung als Gemeindestraße vorgesehen. In Auswertung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange, insbesondere der Hinweise des Ministeriums des Innern und Ministeriums für Infra-struktur und Raumordnung änderte die Straßenbaubehörde ihre straßenrechtliche Beurteilung dahin-gehend, dass die derzeitige Verkehrsbedeutung dieser Kreisstraße im Gesamtstraßennetz eine Umstu-fung in die Straßengruppe der Gemeindestraßen nicht rechtfertigt. Daraus resultiert ihr Verbleib in der Straßengruppe der Kreisstraßen.
Der gesamte Straßenkörper ist duchgängig mit einer 1 – 2 cm dicken Asphaltdeckschicht auf einer 6-8 cm dicken bituminös angespritzten Mineral-Grobschotterschicht befestigt. Darunter befindet sich eine Ausgleichschicht aus Kies/Sandgemisch und abschnittsweise eine ca. 18 cm starke Feldsteinpacklage als Tragschicht.
Die Fahrbahnbreite differiert auf der gesamten Trasse zwischen 3,50 m und 4,50 m.
Der Straßenkörper weist erhebliche Tragfähigkeitsschäden sowie in Teilbereichen Aufbrüche auf. Das Bankett beiderseits der Straße wird zwangsläufig auf Grund der zu geringen Straßenbreite im Begegnungsfall vom Fahrzeugverkehr ständig als Ausweichmöglichkeit benutzt und bedarf aufgrund dessen einer regelmäßigen kostenintensiven Nachbesserung.
Problematisch gestaltet sich seit Jahren der Regenwasserabfluss der angrenzenden Ackerfläche der Agrargenossenschaft Giesensdorf e.G. in den kreislich zu unterhaltenden Straßengraben. Aufgrund der starken Geländeneigung dieser Ackerfläche bilden sich bei Regenereignissen mit großer Intensität sowie bei Schneeschmelze Spülrinnen auf dem Acker aus, die erhebliche punktuelle Einleitmengen in den Straßengraben zur Folge haben. Dadurch werden regelmäßig ausgedehnte Straßengrabenabschnitte mit eingespültem Sediment verfüllt, welches anschließend zur ordnungsgemäßen Ableitung des Regen-wassers der Straße entfernt werden muss.
Verkehrsbelegung Stand 2003: 695 Kfz davon 655 PKW
(Kfz/24 h) 36 LKW
4 Wagenläufe ÖPNV
Planerische Aufgabenstellung:
Der Straßenausbau erfolgt grundsätzlich auf der vorhandenen Trasse in Bauklasse IV mit einem Regelquerschnitt (RQ 7,5) von 5.50 m.
Die Entwurfsgeschwindigkeit Ve beträgt in den Ortslagen i.d.R. 50 km/h, außerorts 70 km/h.
Innerhalb der Ortslagen soll das Oberflächenwasser über ein geschlossenes System und außerhalb der Ortslagen über die Bankette in den Straßengraben abgeleitet werden.
Die in der Trasse vorhandenen Durchlässe sind bei Tragfähigkeitsmängeln zu erneuern. Beim Nachweis des Vorhandenseins des Fischotters werden zu erneuernde Durchlässe ottergerecht ausgebildet.
In den Ortslagen Giesensdorf (Ausbaulänge 306 m) und Wulfersdorf (Ausbaulänge 993 m) wird für die etwaige Anlage eines straßenbegleitenden Gehweges (Baulast der Gemeinde) neben der Kreisstraße Platz eingeräumt.
Nach Vorliegen der Entwurfsplanung (RE-gerecht) wird zur Absicherung der Realisierung der Maßnahme durch den Landkreis ein Fördermittelantrag gemäß GVFG (75 % ige Förderung) an den Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung Frankfurt/O., Außenstelle Eberswalde gestellt.
Die Kreisstraße bildet die Grenze zum südlich gelegenen Naturpark „Dahme - Heideseen“ und dem gleichnamigen Landschaftsschutzgebiet.
Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass die Verbreiterung der Straße ackerseitig vorzusehen ist. Dadurch können die Eingriffe in geschützte Biotope weitestgehend vermieden werden. Punktuelle Eingrif-fe sind durch Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Durch den grundhaften Ausbau der Kreisstraße wird der erforderliche Unterhaltungsaufwand von 1,30 € pro m2 (Merkblatt über den Finanzbedarf der Straßenerhaltung in den Gemeinden, August 2004) minimiert. Der zukünftige Unterhaltungsaufwand dieser Kreisstraße einschließlich Winterdienst wird für die folgenden 5 Jahre mit 0,26 € pro m2 = 1560,- € pro km berechnet.
Gesamtkosten der Maßnahme entsprechend der Kosten-schätzung des Amtes 61 Bau 1.100.000,- € Planung 152.700,- € |
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Objektbezogene Einnahmen Zuweisung
v. Land 825.000,- € |
Veranschlagung:
entsprechend
dem beschlossenen HH-Plan 2007 und Investitionsprogramm 2006 - 2010
im VmH
2006 Planung 34.700,- € 2007 Planung 77.000,- € 2008 Bau 550.000,- € Planung 15.000,- € 2009 Bau 550.000,- € Planung 26.000,- € |
Haushaltsstelle 65000.95125 65000.95125 65000.36125 65000.95025 65000.95125 65000.36125 65000.95025 65000.95125 |
412.500,- € 412.500,- € |
Stellungnahme der Kämmerei:
Die unter „Finanzielle Auswirkungen“ ausgewiesenen Haushaltsansätze für den Ausbau der Kreisstraße K 6725 von der L 443 in Giesensdorf bis zum Ortseingang Görsdorf b. Beeskow wurden geprüft. Die Angaben zur Planung und zum Bau der Maßnahme stimmen mit den Ansätzen des Haushaltsplanes 2007 und des Investitionsprogramms 2006 bis 2010 überein. Die Zuweisungen vom Land in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sind ebenfalls Bestandteil des Investitionsprogramms.
gez. Hariett Wellmer
Amtsleiterin